I A - Studierendensekretariat

Sonderanträge im Rahmen der Bewerbung zum 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang

Bevorzugte Zulassung auf Grund eines Rückstellungsbescheides oder eines früheren Zulassungsbescheides

Sie haben an der TU Berlin bereits im beantragten Studiengang ein Zulassungsangebot erhalten und die Rückstellung beantragt oder eine frühere Zulassung erhalten und haben sich auf Grund der Ableistung eines Dienstes (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst usw.) nicht immatrikuliert. In diesen Fällen kann gemäß § 10 BerlHZVO innerhalb der zwei nächsten Zulassungsverfahren die bevorzugte Zulassung geltend gemacht werden.

Um die bevorzugte Zulassung geltend machen zu können, müssen Sie:

  1. sich erneut über das Portal hochschulstart.de für den Studiengang bewerben, für den Sie den Rückstellungsbescheid beantragt und erhalten hatten bzw. den früheren Zulassungsbescheid erhalten hatten.
  2. die bevorzugte Zulassung in der Bewerbung über hochschulstart.de zusätzlich zur Angabe über den Dienst beantragen.
  3. den Rückstellungsbescheid bzw. den früheren Zulassungsbescheid sowie die Dienstzeitbescheinigung frist- und formgerecht per E-Mail an das Studierendensekretariat, Servicebereich Bachelor - IA 2 senden.

 

Antrag auf Berücksichtigung innerhalb der Quote für Minderjährige

Einen Antrag auf Berücksichtigung innerhalb der Quote für Minderjährige können gemäß § 6 (1) Satz 4 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung Studieninteressierte stellen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist minderjährig sind und ihren Wohnsitz bei einer sorgeberechtigten Person in Berlin oder Brandenburg haben.

Innerhalb der Hauptbewerbung über das Portal hochschulstart.de stellen Sie zusätzlich zur Hauptbewerbung den Antrag auf Berücksichtigung innerhalb der Quote für Minderjährige.

Erst im Falle der Zulassung innerhalb dieser Quote sind zur Immatrikulation Nachweise (siehe Checkliste zur Immatrikulation) im TUB-Account (tuPORT) hochzuladen.

Härtefallantrag

Die Genehmigung eines Härtefallantrages bedeutet immer die Möglichkeit der Zulassung in der Vorabquote für Fälle außergewöhnlicher Härte gemäß § 6 (1) Nr. 4 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung. Daher werden an die Bewertung von Härtefallanträgen strenge Maßstäbe gesetzt, das bedeutet, es muss eine besondere Ausnahmesituation vorliegen.

Einen Härtefallantrag können Sie nur bei der Bewerbung über hochschulstart.de stellen und parallel dazu fristgerecht das Antragsformular in der geforderten Form einreichen. Einen Härtefallantrag können Sie stellen, wenn z.B. gesundheitliche, behinderungsbedingte, familiäre oder soziale Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Aber auch, wenn Ihnen die Aufnahme eines Studiums aus gesundheitlichen, familiären, behinderungsbedingten oder sozialen Gründen an einem anderen Studienort als im Land Berlin nicht zugemutet werden kann und die Wartezeit zum gewünschten Studiengang länger als vier Semester dauern würde.

Wenn Sie besondere gesundheitliche Umstände geltend machen, ist dem Härtefallantrag zwingend ein fachärztliches Gutachten beizufügen. Im fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in den möglichen Gründen genannt sind, hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung oder Behinderung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Das Gutachten muss auch für einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet.

Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Wartezeit

Einen "Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Wartezeit" können Sie gemäß
§ 14 (3) der Berliner Hochschulzulassungsverordnung stellen, wenn besondere Gründe (die in Ihrer Person begründet liegen und von Ihnen nicht zu vertreten waren) den Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) verzögert haben. Der Antrag ist bei der Bewerbung über hochschulstart.de zu stellen und parallel in der dort geforderten Form beim Studierendensekretariat der TU Berlin einzureichen.

Die Gründe müssen Sie durch geeignete Nachweise belegen, z.B. bei Krankheit durch ein ärztliches Attest. Ergänzend zum Sonderantrag müssen Sie bei der TU Berlin einreichen:

  • den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung in der im Antrag geforderten Form und
  • ein Gutachten der Schule, in dem der Grund und der Zeitraum der Verzögerung erläutert werden, bzw. entsprechende andere Nachweise.

Antrag auf Nachteilsausgleich: Verbesserung der Durchschnittsnote

Die Verbesserung Ihrer Durchschnittsnote können Sie gemäß § 12 (3) der Berliner Hochschulzulassungverordnung erreichen, wenn Sie bei der Bewerbung über hochschulstart.de den Antrag stellen und parallel den Sonderantrag mit weiteren Unterlagen in der dort geforderten Form beim Studierendensekretariat der TU Berlin einreichen. Sie müssen nachweisen können, dass Sie aus nicht in Ihrer Person zu vertretenden Gründen daran gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen.

Ergänzend zum Sonderantrag müssen Sie bei der TU Berlin einreichen:

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) in der geforderten Form
  • entsprechende Nachweise für die Auswirkung des Antragsgrunds auf die Hochschulzugangsberechtigung / Abiturdurchschnittsnote in der geforderten Form
  • Schulgutachten inklusive Notenverbesserungsvorschlag der Schule in der geforderten Form

Antrag auf Berücksichtigung innerhalb der Sportprofilquote

Gehören Sie einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis an (Spitzensport), dann können Sie gemäß § 6 (1) Nr. 5 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung bei der Bewerbung über hochschulstart.de einen "Antrag auf Berücksichtigung innerhalb der Sportprofilquote" stellen und parallel dazu den Antrag und geeignete Nachweise in der geforderten Form beim Studierendensekretariat der TU Berlin einreichen. Dies betrifft Bewerberinnen und Bewerber, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Studieninteressierte, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader bzw. OK, PK, EK, NK1, NK2  eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören.

Einzelheiten zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.