I A - Studierendensekretariat

Dienst/Benachteiligungsverbot

Informationen zur Angabe eines Dienstes im Bewerbungsverfahren für das 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengangs (Bachelor oder Staatsexamen).

Folgende Dienste können Sie bei Ihrer Bewerbung angeben und sich dadurch einen Vorteil gegenüber Personen mit gleichem Ranglistenplatz verschaffen. Nachweise müssen zur Immatrikulation vorgelegt werden.

Sollten Sie aufgrund eines Dienstes ein Studium nach erhaltener Zulassung nicht antreten (keine Immatrikulation), dann können sie unter Angabe dieses Dienstes ggf. eine bevorzugte Zulassung beantragen.
Weitere Informationen für eine Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen finden Sie hier.
Weitere Informationen für eine Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen finden Sie hier.

 

Nachstehend genannten Dienste können Sie angeben:

  • Wehrdienst oder Zivildienst, mindestens im Umfang von sechs Monaten (bis Juni 2011)
  • freiwilligen Wehrdienstes (FWDL), mindestens im Umfang von sechs Monaten (ab Juli 2011)
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD) - freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ),
    in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten, mindestens im Umfang von sechs Monaten
  • Jugendfreiwilligendienstes (JFD) - Personen welche das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mindestens im Umfang von sechs Monaten
  • Entwicklungsdienst, eine ununterbrochene Zeit von mindestens einem Jahr

oder  

  • Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person, mindestens im Umfang von sechs Monaten

 

Ein im Ausland geleisteter Dienst wird bei Gleichwertigkeit (mindestens im Umfang von sechs Monaten), anerkannt.

 

Auswirkung von einem Dienst auf die Ranglisten

Zulassungsbeschränkte Studiengänge werden nach Rangliste in den Hauptquoten (Note und Wartezeit) und in den Vorabquoten vergeben. In den Ranglisten werden Bewerber*innen für ein 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bei Ranggleichheit vor Bewerber*innen berücksichtigt, wenn Sie einen geleisteten Dienst nachweisen.

Für die Rangliste für eine Bewerbung zu einem höheren Fachsemester hat Dienst keine Auswirkung.

 

Nachweis über den geleisteten Dienst

Der Dienst bzw. die Betreuung oder Pflege ist bei Zulassung zur Immatrikulation nachzuweisen.
Ein Dienst bzw. die Betreuung oder Pflege kann nur berücksichtigt werden, wenn er bzw. sie im Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdauer (siehe oben) abgeleistet wurde bzw.

- bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 31. März
- bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 30. September

abgeleistet sein wird.

Der Nachweis muss jeweils den Zeitraum des Dienstes enthalten (mit Angabe von wann bis wann der Dienst geleistet wurde oder wird). Geeignete Nachweise sind Dienstzeitbescheinigungen, Zivildienstbescheinigungen sowie bei Dienst in Form der Betreuung oder Pflege Bescheinigung zu Elternzeit, Nachweis über Erfordernis der Pflege der zu pflegenden Person o.ä.

Servicebereich Bachelor

Einrichtung Studierendensekretariat - IA
Sekretariat IA 2