Studieninteressierte mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung sind berechtigt, ein der bisherigen Ausbildung entsprechendes grundständiges Studium an der TU Berlin aufzunehmen (fachgebundener Hochschulzugang).
Darüber hinaus sind Studieninteressierte mit dem vorgenannten fachgebundenen Hochschulzugang berechtigt, in einem frei gewählten grundständigen Studiengang an der TU Berlin ein Studium aufzunehmen, wenn die Studierfähigkeit in diesem Fach in einer Zugangsprüfung nachgewiesen wurde.
Für welchen Studiengang Ihre berufliche Qualifikation einen fachgebundenen Hochschulzugang eröffnet, prüfen Sie eigenständig anhand des Beruf Aktuell - Lexikon der Ausbildungsberufe im Downloadbereich der Bundesagentur für Arbeit und der Liste der Berufsfelder.
Die Bewerbung erfolgt an der TU Berlin direkt und nicht über Hochschulstart.
Servicebereich Bachelor
Einrichtung | Studierendensekretariat - IA |
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Sekretariat | IA 2 |
Sie können sich für einen grundständigen Studiengang an der TU Berlin bewerben, wenn Sie
Haben Sie eine Berufsausbildung im Ausland erworben, müssen Sie diese bei einer für ihren Beruf zuständigen Stelle anerkennen lassen (Gleichwertigkeitsfeststellung). Hilfreiche Informationen finden Sie auf der folgenden Website.
Zugangsvoraussetzungen sind außerdem Sprachkenntnisse auf dem von der TU Berlin geforderten Niveau.
Wie stelle ich fest, ob ich eine Zugangsprüfung bestehen muss?
Was muss ich tun, um eine Zugangsprüfung abzulegen?
Bitte beachten Sie: Die Einreichung ist ausschließlich auf dem im Antragsformular genannten Weg möglich!
Haben Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland erworben, reichen Sie bitte zusätzlich ein:
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten Sie: Die festgelegte Form der einzureichenden Nachweise ist dem Antragsformular zu entnehmen!
Alle Informationen zu Fristen finden Sie hier.