Wenn Sie an der TU Berlin studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung und ausländischen Bildungsnachweise dazu berechtigt sind = Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Direkte HZB
Indirekte HZB
Keine HZB
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Allgemein
Fachgebunden
Form und Umfang der einzureichenden Dokumente:
Für die Bewertung einer HZB sowie für die Berechnung einer Durchschnittsnote müssen Sie alle notwendigen ausländischen Bildungsnachweise vollständig (alle Seiten!), form- und fristgerecht einreichen.
Alle Bildungsnachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden.
Beachten Sie bitte die Hinweise zur Amtlichen Beglaubigung & Übersetzung zur Bewerbung und Immatrikulation.
Welche Bildungsnachweise einzureichen sind, können Sie, unter anderem, den Bewertungsvorschlägen auf anabin entnehmen oder den Internetseiten von uni-assist.
Unvollständig und / oder vorläufig ausgestellte Bildungsnachweise können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung!
Beachten Sie bitte, dass der zuletzt erworbene Bildungsnachweis grundsätzlich das „Datum der HZB“ festlegt.
Grundsätzlich einzureichen:
und / oder
Zusätzlich eventuell einzureichen:
Bitte beachten Sie: Studienjahre an deutschen Hochschulen werden für die Bewertung einer Hochschulzugangsberechtigung nicht berücksichtigt!
Die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise erfolgt nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) für den beantragten Studiengang und für das jeweilige Bewerbungssemester.
Die Bewertungsvorschläge der ZAB finden Sie auf der Internetseite anabin. Suchen Sie unter „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ und/oder „Bildungswesen“ nach dem Land Ihres Bildungssystems.
Beachten Sie bitte, dass verbindliche Aussagen über die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen erst nach Vorliegen einer Bewerbung bei uni-assist erfolgen können. Die TU Berlin prüft nicht vorab!
Außerdem erfolgt die Bewertung immer nur für den beantragten Studiengang und für das jeweilige Bewerbungssemester.
ACHTUNG: Auch bei einem Wechsel des Studienganges innerhalb der TU Berlin ist eine erneute Bewerbung und Prüfung durch uni-assist erforderlich.
APS China
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APS Indien
Ausnahmeregelungen für das Wintersemester 2023/2024:
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APS Vietnam
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Generelle Informationen:
Mit dem erfolgreichen Ablegen der Feststellungsprüfung an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkolleg in Deutschland haben Sie eine direkte fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für Studiengänge, die dem in Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis genannten Schwerpunktkurs zugeordnet sind, erworben.
Ob Ihr Schwerpunktkurs zum gewünschten Studiengang passt, können Sie in diesem Infoblatt nachlesen.
Es handelt sich jedoch nicht um ein deutsches Abitur oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Denn das Zeugnis über die Feststellungsprüfung gilt immer nur in Verbindung mit Ihren ausländischen Vorbildungsnachweisen, die auch auf Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis aufgeführt sind. Außerdem wird Ihre neue Gesamtnote durch arithmetische Mittelbildung aus der Durchschnittsnote Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise und aus der Durchschnittsnote der Feststellungsprüfung errechnet. Sie bewerben sich für ein Studium an der TU Berlin über uni-assist und müssen dort also zusätzlich zu Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis auch immer Ihre ausländischen Vorbildungsnachweise, die zum indirekten Hochschulzugang geführt haben, einreichen.
Bitte beachten Sie: Ihr Feststellungsprüfungszeugnis muss zur Aufnahme eines Studiums an Universitäten berechtigen. Gilt Ihr Feststellungsprüfungszeugnis nur für Fachhochschulen oder nur für eine bestimmte Hochschule außer der TU Berlin oder nur für ein bestimmtes Bundesland außer Berlin, so kann es nicht berücksichtigt werden. Auch vorläufig ausgestellte Feststellungsprüfungszeugnisse können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung.
Eine Bewerbung für Studiengänge der TU Berlin, die Ihrem im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs nicht zugeordnet sind, ist nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass der gewünschte Studiengang in dem Bundesland, in dem Sie die Feststellungsprüfung abgelegt haben, dem Schwerpunktkurs in Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis zugeordnet ist. Als Nachweis gilt, zum Beispiel, eine offizielle Bescheinigung einer Hochschule des Bundeslandes, in dem Sie die Feststellungsprüfung abgelegt haben.
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Hinweis nur für Absolventinnen und Absolventen des Studienkollegs der TU Berlin,
Wenn Sie sich erstmalig für das Semester unmittelbar nach Abschluss des Studienkollegs/Propädeutikums an der TU Berlin für einen grundständigen Studiengang über uni-assist bewerben, akzeptieren wir das vorläufig ausgestellte Zeugnis des Studienkollegs der TU Berlin.
Für die Bewertung des IB Diplomas als direkte Hochschulzugangsberechtigung müssen die Voraussetzungen der Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (aktueller Beschluss der Kultusministerkonferenz) für das jeweilige Bewerbungssemester erfüllt sein.
Hierzu gehört, unter anderem, dass alle Fächer im IB-Programm durchgängig belegt wurden (zweijährig aufsteigend). Für die Prüfung der durchgängigen Fächerbelegung müssen daher zusätzlich zur Diploma-Urkunde auch die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und Notenübersicht nachgewiesen und damit vollständig und formgerecht bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist bei uni-assist eingereicht werden.
Land des Erwerbs der HZB ist die Schweiz, unabhängig davon, in welchem Land Sie das IB Diploma erworben haben. Bei anabin finden Sie das IB Diploma unter dem Stichwort „International Baccalaureate“.
Wenn Ihre Diploma-Urkunde im Bewerbungssemester erst im August ausgestellt wird, können Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist provisorisch als Ersatz für die Diploma-Urkunde den Internetausdruck über die Ergebnisse mit dem Endresultat "Diploma awarded" einschließlich der Fächerübersicht und der Gesamtpunktzahl einreichen. Zusätzlich müssen Sie in der Bewerbung die Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) für die Registrierung auf der IBO-Website für die Verifizierung bereitstellen. Nach einer eventuellen Zulassung müssen Sie dann zur Immatrikulation die endgültige Diploma-Urkunde hochladen.
Ein Deutsches Abitur erkennen Sie daran, dass es ausdrücklich in einem Schulgesetz eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland benannt ist.
Gleichzeitig enthält ein Deutsches Abitur eine Durchschnittsnote gemäß des deutschen Notensystems sowie einen Beschluss der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Beschluss) mit der Feststellung, ob eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife für Deutschland erworben wurde.
Haben Sie für Ihren Bildungsnachweis eine Zeugnisanerkennung durch eine deutsche Kultusbehörde erhalten, handelt es sich eindeutig nicht um ein Deutsches Abitur, denn ein Deutsches Abitur bedarf keiner Zeugnisanerkennung von einer deutschen Kultusbehörde.
Bei einem dem Deutschen Abitur gleichwertigen Bildungsnachweis handelt es sich nicht um ein deutsches Abitur: Sie haben lediglich die Berechtigung erworben, an Hochschulen in Deutschland zu studieren.
Bei den folgenden Bildungsnachweisen, zum Beispiel, handelt es sich nicht um deutsche Bildungsnachweise:
Mit ausländischen und diesen beiden vorgenannten (ausländischen!) Bildungsnachweisen bewerben Sie sich für die TU Berlin immer über uni-assist.
Haben Sie deutsche Bildungsnachweise erworben, ist für Ihre Bewerbung und Immatrikulation der Servicebereich Bachelor National zuständig:
Das "Europäische Abiturzeugnis" wird wie ein deutscher Bildungsnachweis behandelt, sofern zusätzlich eine Bescheinigung gemäß Anlage des KMK-Beschlusses vom 14.06.2018 eingereicht wird. Diese Bescheinigung muss die in das deutsche Notensystem umgerechnete Durchschnittsnote enthalten.
Zusätzlich benötigen Sie einen Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse.
Informationen für Ihre Bewerbung bzw. Immatrikulation finden Sie auf den Internetseiten des Servicebereichs Bachelor National.
Wenn Sie keine schulische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) bewerben, sofern Sie bestimmte berufliche Qualifikationen vorweisen können. Nähere Informationen finden Sie auf der folgenden Webseite.
Servicebereich Bachelor International
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