I A - Studierendensekretariat

Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Wenn Sie an der TU Berlin studieren möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung und ausländischen Bildungsnachweise dazu berechtigt sind = Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

Allgemeine Informationen

Arten der Hochschulzugangsberechtigung

Direkte HZB

  • Bewertung bei anabin: direkter Zugang
  • Sie können sich direkt für die Aufnahme eines Fachstudiums bewerben.

Indirekte HZB

  • Bewertung bei anabin: Feststellungsprüfung/Studienkolleg
  • Sie können sich für das Studienkolleg zur Ablegung der Feststellungsprüfung bewerben. Eine Bewerbung zur Aufnahme eines Fachstudiums ist erst nach erfolgreichem Ablegen der Feststellungsprüfung möglich.

Keine HZB

  • Bewertung bei anabin: Keine Zulassung zu allen Hochschulen
  • Sie haben keine indirekte und keine direkte Hochschulzugangsberechtigung erworben. Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, finden Sie auf der folgenden Webseite.

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Allgemein

  • Bewertung bei anabin: für alle Fächer bzw. für alle Schwerpunktkurse
  • Sie können sich für alle Bachelorstudiengänge oder für alle Schwerpunktkurse der Feststellungsprüfung am Studienkolleg bewerben.

Fachgebunden

  • Bewertung bei anabin: fachorientiert
  • Sie können sich nur für Bachelorstudiengänge bestimmter Fachrichtungen oder nur für bestimmte Schwerpunktkurse der Feststellungsprüfung am Studienkolleg bewerben. Ob Ihre Fachbindung zum gewünschten Studiengang oder Schwerpunktkurs am Studienkolleg passt, können Sie mithilfe dieser Übersicht herausfinden.

Einzureichende Dokumente für die Bewertung

Form und Umfang der einzureichenden Dokumente:

Für die Bewertung einer HZB sowie für die Berechnung einer Durchschnittsnote müssen Sie alle notwendigen ausländischen Bildungsnachweise vollständig (alle Seiten!), form- und fristgerecht einreichen.

Alle Bildungsnachweise, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung eingereicht werden.

Beachten Sie bitte die Hinweise zur Amtlichen Beglaubigung & Übersetzung zur Bewerbung und Immatrikulation.

Welche Bildungsnachweise einzureichen sind, können Sie, unter anderem, den Bewertungsvorschlägen auf anabin entnehmen oder den Internetseiten von uni-assist.

Unvollständig und / oder vorläufig ausgestellte Bildungsnachweise können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung!

Beachten Sie bitte, dass der zuletzt erworbene Bildungsnachweis grundsätzlich das „Datum der HZB“ festlegt.

Grundsätzlich einzureichen:

  • Sekundarschulabschlusszeugnis und gegebenenfalls Urkunde, inklusive Fächer- und Notenübersicht

und / oder

  • Nachweis über ein abgeschlossenes Studium, inklusive Fächer- und Notenübersicht sowie einer von der Hochschule errechneten Durchschnittsnote

Zusätzlich eventuell einzureichen:

  • Halbjahres- oder Jahreszeugnisse der letzten 2 - 4 Schuljahre, inklusive Fächer- und Notenübersicht
  • Nachweis über eine abgelegte Hochschulaufnahmeprüfung (HAP) / Pre-University Course
  • Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland
  • Nachweis über erfolgreiche Studienjahre an Hochschulen in Form von Fächer- und Notenübersichten

Bitte beachten Sie: Studienjahre an deutschen Hochschulen werden für die Bewertung einer Hochschulzugangsberechtigung nicht berücksichtigt!

anabin: Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

Die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise erfolgt nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) für den beantragten Studiengang und für das jeweilige Bewerbungssemester.

Die Bewertungsvorschläge der ZAB finden Sie auf der Internetseite anabin. Suchen Sie unter „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ und/oder „Bildungswesen“ nach dem Land Ihres Bildungssystems.

Beachten Sie bitte, dass verbindliche Aussagen über die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen erst nach Vorliegen einer Bewerbung bei uni-assist erfolgen können. Die TU Berlin prüft nicht vorab!

Außerdem erfolgt die Bewertung immer nur für den beantragten Studiengang und für das jeweilige Bewerbungssemester.

ACHTUNG: Auch bei einem Wechsel des Studienganges innerhalb der TU Berlin ist eine erneute Bewerbung und Prüfung durch uni-assist erforderlich.

Hinweise zu speziellen Abschlüssen

APS China / APS Indien / APS Vietnam

APS China

  • Haben Sie chinesische Bildungsnachweise erworben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt, das bzw. die Sie zusätzlich zu Ihren ausländischen Bildungsnachweisen bei uni-assist hochladen müssen.

    Im Falle einer Zulassung müssen Sie dann zur Immatrikulation das Original in Papierform per Post beim Servicebereich Bachelor International der TU Berlin einreichen:

    Postanschrift:
    Technische Universität Berlin
    Servicebereich Bachelor International - IA 2
    Straße des 17. Juni 135
    10623 Berlin
     
  • Studieninteressierte mit einem "Abschlusszeugnis einer Fremdsprachenmittelschule mit DSD-I bzw. DSD-II (12-jährig)" und einer Zusatzbestätigung des DSD-Koordinators als Identitätsnachweis benötigen für die Bewerbung und Immatrikulation an der TU Berlin kein APS-Zertifikat. Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf anabin.

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APS Indien

  • Haben Sie indische Bildungsnachweise erworben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt, das bzw. die Sie zusätzlich zu Ihren ausländischen Bildungsnachweisen bei uni-assist hochladen müssen.

    Im Falle einer Zulassung müssen Sie dann zur Immatrikulation das Original in Papierform per Post beim Servicebereich Bachelor International der TU Berlin einreichen:

    Postanschrift:
    Technische Universität Berlin
    Servicebereich Bachelor International - IA 2
    Straße des 17. Juni 135
    10623 Berlin

Ausnahmeregelungen für das Wintersemester 2023/2024:

  • Wenn Ihre Bewerbung für die Aufnahme in das Studienkolleg oder Propädeutikum berücksichtigt werden kann und Sie das APS-Zertifikat bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht rechtzeitig erhalten und bei uni-assist hochladen können, dann müssen Sie das APS-Zertifikat zum Aufnahmetest mitbringen. Voraussetzung zur Teilnahme am Aufnahmetest ist die Vorlage des APS-Zertifikats im Original in Papierform. Es ist kein anderer Einreichweg möglich. Sollte das APS-Zertifikat nicht im Original vorgelegt werden, ist die Teilnahme am Aufnahmetest NICHT möglich!
     
  • Wenn Ihre Bewerbung für die direkte Aufnahme eines Fachstudiums berücksichtigt werden kann und Sie das APS-Zertifikat bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht rechtzeitig erhalten und bei uni-assist hochladen können, dann müssen Sie im Falle einer Zulassung das APS-Zertifikat zur Immatrikulation im Original in Papierform per Post beim Servicebereich Bachelor International der TU Berlin einreichen (Postanschrift siehe oben).
     
  • Für die Bewerbung zum Wintersemester 2023/2024 müssen Sie derzeit kein APS-Zertifikat einreichen, wenn Sie
    • bereits in Deutschland leben und kein Visumsverfahren mehr durchlaufen (Nachweis eines Visums, einer Aufenthaltstitelkarte oder einer Fiktionsbescheinigung, das bzw. die zum Zeitpunkt der Bewerbung gültig ist. Die Art der Aufenthaltsberechtigung ist nicht relevant.).
    • bereits eine Feststellungsprüfung an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkolleg in Deutschland erfolgreich abgelegt haben.
    • aktuell bereits in Deutschland studieren und den Studiengang und/oder die Hochschule wechseln möchten.
    • den höchstwertigen bewertungsrelevanten Hochschulabschluss nicht im indischen Bildungssystem erworben haben.
    • von Indien aus im Fernstudium an einer deutschen Hochschule studieren.
    • ein Stipendium erhalten, welches aus europäischen, öffentlichen Mitteln finanziert wird.

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APS Vietnam

  • Haben Sie vietnamesische Bildungsnachweise erworben, müssen Sie diese bei der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft überprüfen lassen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein APS-Zertifikat bzw. eine APS-Bescheinigung ausgestellt, das bzw. die Sie zusätzlich zu Ihren ausländischen Bildungsnachweisen bei uni-assist hochladen müssen.

    Im Falle einer Zulassung müssen Sie dann zur Immatrikulation das Original in Papierform per Post beim Servicebereich Bachelor International der TU Berlin einreichen:

    Postanschrift:
    Technische Universität Berlin
    Servicebereich Bachelor International - IA 2
    Straße des 17. Juni 135
    10623 Berlin

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Generelle Informationen:

  • Nachzertifizierung

    Wenn Sie das APS-Verfahren bereits durchlaufen haben und danach in Ihrem Heimatland studiert oder einen Hochschulabschluss erworben haben, gilt: Wenn sich durch Studienzeiten in Ihrem Heimatland bzw. durch einen Hochschulabschluss in Ihrem Heimatland Ihre Fachbindung erweitert und Sie erst dann berechtigt sind, ein Studium in Ihrem Wunschstudiengang an der TU Berlin aufzunehmen, müssen Sie die letzten Semester sowie das Hochschulabschlusszeugnis nachzertifizieren lassen. Die Nachzertifizierung müssen Sie zusätzlich zu Ihren ausländischen Bildungsnachweisen bis zum jeweiligen Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist hochladen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden und wird durch die TU Berlin abgelehnt.
     
  • Gruppen-APS

    Grundlage für eine Gruppen-APS ist eine Kooperation Ihrer ausländischen Hochschule mit einer deutschen Hochschule. Ziel der Kooperation kann der Abschluss eines Bachelorstudiums oder Masterstudiums sein. Die APS informiert die deutsche Hochschule über das Ergebnis der Überprüfung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise durch eine Liste (so genanntes P-Verfahren für Programmstudierende). Sie als einzelne Person erhalten kein individuelles APS-Zertifikat.

    Wenn Sie im Rahmen der Kooperation an der deutschen Hochschule ein Bachelorstudium oder ein Masterstudium erfolgreich abschließen, akzeptiert die TU Berlin eine Bewerbung auch mit einer Gruppen-APS und ohne individuelles APS-Zertifikat. Informationen zur Bewerbung mit deutschen Bildungsnachweisen finden Sie auf der folgenden Webseite.

Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Feststellungsprüfung an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkolleg in Deutschland haben Sie eine direkte fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für Studiengänge, die dem in Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis genannten Schwerpunktkurs zugeordnet sind, erworben.

Ob Ihr Schwerpunktkurs zum gewünschten Studiengang passt, können Sie in diesem Infoblatt nachlesen.

Es handelt sich jedoch nicht um ein deutsches Abitur oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung. Denn das Zeugnis über die Feststellungsprüfung gilt immer nur in Verbindung mit Ihren ausländischen Vorbildungsnachweisen, die auch auf Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis aufgeführt sind. Außerdem wird Ihre neue Gesamtnote durch arithmetische Mittelbildung aus der Durchschnittsnote Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise und aus der Durchschnittsnote der Feststellungsprüfung errechnet. Sie bewerben sich für ein Studium an der TU Berlin über uni-assist und müssen dort also zusätzlich zu Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis auch immer Ihre ausländischen Vorbildungsnachweise, die zum indirekten Hochschulzugang geführt haben, einreichen.

Bitte beachten Sie: Ihr Feststellungsprüfungszeugnis muss zur Aufnahme eines Studiums an Universitäten berechtigen. Gilt Ihr Feststellungsprüfungszeugnis nur für Fachhochschulen oder nur für eine bestimmte Hochschule außer der TU Berlin oder nur für ein bestimmtes Bundesland außer Berlin, so kann es nicht berücksichtigt werden. Auch vorläufig ausgestellte Feststellungsprüfungszeugnisse können nicht berücksichtigt werden und führen zur Ablehnung Ihrer Bewerbung.

Eine Bewerbung für Studiengänge der TU Berlin, die Ihrem im Feststellungsprüfungszeugnis angegebenen Schwerpunktkurs nicht zugeordnet sind, ist nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass der gewünschte Studiengang in dem Bundesland, in dem Sie die Feststellungsprüfung abgelegt haben, dem Schwerpunktkurs in Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis zugeordnet ist. Als Nachweis gilt, zum Beispiel, eine offizielle Bescheinigung einer Hochschule des Bundeslandes, in dem Sie die Feststellungsprüfung abgelegt haben.

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Hinweis nur für Absolventinnen und Absolventen des Studienkollegs der TU Berlin,

  • die an der TU Berlin immatrikuliert sind und aktuell die „Feststellungsprüfung“ oder am Propädeutikum die „Einzelfachprüfung Deutsch“ auf dem Niveau DSH-2 oder DSH-3 bestanden haben:
  • die sich im Vorsemester frist- und formgerecht bei der TU Berlin für die externe Feststellungsprüfung oder Ergänzungsprüfung beworben und diese im aktuellen Semester am Studienkolleg der TU Berlin bestanden haben:

Wenn Sie sich erstmalig für das Semester unmittelbar nach Abschluss des Studienkollegs/Propädeutikums an der TU Berlin für einen grundständigen Studiengang über uni-assist bewerben, akzeptieren wir das vorläufig ausgestellte Zeugnis des Studienkollegs der TU Berlin.

IB Diploma

Für die Bewertung des IB Diplomas als direkte Hochschulzugangsberechtigung müssen die Voraussetzungen der Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" (aktueller Beschluss der Kultusministerkonferenz) für das jeweilige Bewerbungssemester erfüllt sein.

Hierzu gehört, unter anderem, dass alle Fächer im IB-Programm durchgängig belegt wurden (zweijährig aufsteigend). Für die Prüfung der durchgängigen Fächerbelegung müssen daher zusätzlich zur Diploma-Urkunde auch die Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre mit Fächer- und Notenübersicht nachgewiesen und damit vollständig und formgerecht bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist bei uni-assist eingereicht werden.

Land des Erwerbs der HZB ist die Schweiz, unabhängig davon, in welchem Land Sie das IB Diploma erworben haben. Bei anabin finden Sie das IB Diploma unter dem Stichwort „International Baccalaureate“.

Wenn Ihre Diploma-Urkunde im Bewerbungssemester erst im August ausgestellt wird, können Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist provisorisch als Ersatz für die Diploma-Urkunde den Internetausdruck über die Ergebnisse mit dem Endresultat "Diploma awarded" einschließlich der Fächerübersicht und der Gesamtpunktzahl einreichen. Zusätzlich müssen Sie in der Bewerbung die Zugangsdaten (Kennwort und Passwort) für die Registrierung auf der IBO-Website für die Verifizierung bereitstellen. Nach einer eventuellen Zulassung müssen Sie dann zur Immatrikulation die endgültige Diploma-Urkunde hochladen.

Deutsches Abitur / deutscher Bildungsnachweis

Ein Deutsches Abitur erkennen Sie daran, dass es ausdrücklich in einem Schulgesetz eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland benannt ist.

Gleichzeitig enthält ein Deutsches Abitur eine Durchschnittsnote gemäß des deutschen Notensystems sowie einen Beschluss der Kultusministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland (KMK-Beschluss) mit der Feststellung, ob eine fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife für Deutschland erworben wurde.

Haben Sie für Ihren Bildungsnachweis eine Zeugnisanerkennung durch eine deutsche Kultusbehörde erhalten, handelt es sich eindeutig nicht um ein Deutsches Abitur, denn ein Deutsches Abitur bedarf keiner Zeugnisanerkennung von einer deutschen Kultusbehörde.

Bei einem dem Deutschen Abitur gleichwertigen Bildungsnachweis handelt es sich nicht um ein deutsches Abitur: Sie haben lediglich die Berechtigung erworben, an Hochschulen in Deutschland zu studieren.

Bei den folgenden Bildungsnachweisen, zum Beispiel, handelt es sich nicht um deutsche Bildungsnachweise:

  • IB Diploma
  • Zeugnis über die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland

Mit ausländischen und diesen beiden vorgenannten (ausländischen!) Bildungsnachweisen bewerben Sie sich für die TU Berlin immer über uni-assist.

Haben Sie deutsche Bildungsnachweise erworben, ist für Ihre Bewerbung und Immatrikulation der Servicebereich Bachelor National zuständig:

  • Wenn Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und sich für ein Erststudium bewerben oder immatrikulieren möchten.
  • Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben und sich für ein Zweitstudium bewerben möchten.

Das "Europäische Abiturzeugnis"

Das "Europäische Abiturzeugnis" wird wie ein deutscher Bildungsnachweis behandelt, sofern zusätzlich eine Bescheinigung gemäß Anlage des KMK-Beschlusses vom 14.06.2018 eingereicht wird. Diese Bescheinigung muss die in das deutsche Notensystem umgerechnete Durchschnittsnote enthalten.

Zusätzlich benötigen Sie einen Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse.

Informationen für Ihre Bewerbung bzw. Immatrikulation finden Sie auf den Internetseiten des Servicebereichs Bachelor National.

Beruflich Qualifizierte - Studieren ohne Abitur

Wenn Sie keine schulische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen gemäß § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) bewerben, sofern Sie bestimmte berufliche Qualifikationen vorweisen können. Nähere Informationen finden Sie auf der folgenden Webseite.

Servicebereich Bachelor International

Einrichtung Studierendensekretariat - IA
Sekretariat IA 2