Erststudium - was ist das?
Sie bewerben sich für ein Erststudium, wenn Sie
- noch kein Studium an einer Hochschule in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben.
- bereits ein Studium an einer Hochschule in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) bewerben möchten.
Achtung: Wiedereinschreibung an der TU Berlin
Wenn Sie bereits an der TU Berlin im gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert waren, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in.
Als Wiedereinschreiber*in können Sie sich nur mit der entsprechenden Fachsemestereinstufung des Prüfungsausschusses der TU Berlin bewerben. Hinweis: Das höhere Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang der TU Berlin gültigen Regelstudienzeit liegen und in dem Semester, für das Sie sich bewerben möchten, auch angeboten werden. Zusätzlich muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Prüfungsamts der TU Berlin mit eingereicht werden, die bestätigt, dass Sie im beantragten Studiengang noch Prüfungsanspruch haben. Bitte beachten Sie: Eine Rückstufung in das erste Fachsemester ist ausgeschlossen!
Informationen zur Bewerbung zum höheren Fachsemester finden Sie hier: Bewerbungsgruppe D.
Besondere Voraussetzungen und Sonderanträge
Sie können besondere Voraussetzungen geltend machen und/oder Sonderanträge stellen. Diese sind nur zulässig, wenn Sie zusammen mit einer frist- und formgerechten Bewerbung bei uni-assist eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt. Die Sonderanträge finden Sie im Download.
Auswahlverfahren, Zulassung und Ablehnung
Auswahlverfahren im 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges (mit NC):
- Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst Plätze für Bewerbende abgezogen, die in einem früheren Auswahlverfahren während oder zu Beginn eines Dienstes (zum Beispiel: Wehrdienst) zugelassen wurden und auf Grund der Ableistung des Dienstes das Studium nicht aufnehmen konnten (= sogenannte „Bevorzugt Zuzulassende“). Von den restlichen Studienplätzen werden anschließend die für die Vorabquoten vorgesehenen Studienplätze abgezogen. Die nunmehr verbliebenen Studienplätze werden zu 50% nach Durchschnittsnote und zu 50% nach Wartezeit vergeben. Wartezeit bedeutet: Alle Semester nach dem Erwerb der HZB, die Sie nicht an Hochschulen in der EU (inklusive Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen immatrikuliert sind oder waren, sind Wartesemester.
- Alle Staatsangehörigen der EU (inklusive Deutschland), Islands, Liechtensteins und Norwegens sowie alle Studieninteressierten mit deutschen Bildungsnachweisen werden auf einer gemeinsamen Rangliste berücksichtigt.
- Das Auswahlverfahren beginnt etwa Mitte August eines Jahres für ein Wintersemester bzw. Mitte Februar eines Jahres für ein Sommersemester.
- Bleiben nach Abschluss der Auswahlverfahren Studienplätze frei, werden diese im Rahmen des Koordinierten Nachrückens verlost. Die Teilnahme ist ausschließlich online über hochschulstart.de möglich.
- Die Auswahlgrenzen der vergangenen Semester finden Sie hier.
Zulassung und Ablehnung:
- Haben Sie sich zum 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) beworben und sich über hochschulstart.de registriert, erhalten Sie den Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid der TU Berlin direkt über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) - per Post bzw. per E-Mail.
- Die Zulassung bzw. Ablehnung für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) werden wöchentlich etwa ab Juni eines Jahres für ein Wintersemester bzw. ab Januar eines Jahres für ein Sommersemester direkt von der TU Berlin per E-Mail versendet. Sie erhalten die Zulassung bzw. Ablehnung ausschliesslich im E-Mail-Format ohne PDF-Anhang. Eine Zustellung per Post erfolgt nicht.
- Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie unter den angegebenen Kontaktdaten (Postanschrift und E-Mail-Adresse / TU-Mail-Adresse) während des gesamten Verfahrens erreichbar sind! Für Fehler oder Fristversäumnisse, die durch unkorrekte Angaben entstehen, sind Sie selbst verantwortlich. Da die TU Berlin in diesem Zeitraum sehr viele E-Mails versendet, kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner!