I A - Studierendensekretariat

Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen

Bewerbungsgruppe E

Zur Bewerbungsgruppe E gehören

  • Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens mit
  • einer ausländischen direkten Hochschulzugangsberechtigung und
  • deutschen Sprachkenntnissen mindestens auf dem Niveau DSH-2, die sich
  • zum 1. Fachsemester für ein Erststudium* bewerben möchten


*) Sie bewerben sich für ein Erststudium, wenn Sie

  • noch kein Studium an einer Hochschule in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben ODER
  • bereits ein Studium an einer Hochschule in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen erfolgreich abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) bewerben möchten

NEU ab Sommersemester 2023: Sie besitzen mehrere Staatsangehörigkeiten?

Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten und interessieren sich für das 1. Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC), dann beachten Sie bitte Folgendes:

Sofern Sie die Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins oder Norwegens besitzen, dann MÜSSEN Sie sich für die TU Berlin mit dieser Staatsangehörigkeit bei uni-assist bewerben (§2 i.V.m. §10 BerlHZG). Andernfalls wird die Bewerbung abgelehnt bzw. eine eventuell ausgesprochene Zulassung zurückgenommen!

Wiedereinschreibung an der TU Berlin

Wenn Sie bereits an der TU Berlin immatrikuliert waren und sich für den gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung bewerben möchten, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in.

Als Wiedereinscheiber*in benötigen Sie zusätzlich immer eine Fachsemestereinstufung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin:

  • Bewerben Sie sich als Wiedereinschreiber*in zum 1. Fachsemester, ist eine Immatrikulation nur mit einer Fachsemestereinstufung in das 1. Fachsemester möglich. Die Fachsemestereinstufung müssen Sie erst nach einer eventuellen Zulassung zur Immatrikulation in tuPORT hochladen. Hinweis: Erhalten Sie eine Fachsemestereinstufung für ein 2. oder höheres Fachsemester, ist eine Immatrikulation ausgeschlossen und die Zulassung wird unwirksam.
  • Bewerben Sie sich als Wiedereinschreiber*in zum höheren Fachsemester, müssen Sie die Fachsemestereinstufung bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist hochladen. Für Sie gelten die Informationen für die „Bewerbungsgruppe D: Bewerbung zum höheren Fachsemester“.

Wie bewerbe ich mich?

Registrierung bei hochschulstart.de?

Nur, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) bewerben, müssen Sie sich bei hochschulstart.de registrieren:

  • Bevor Sie mit der Online-Bewerbung auf dem "Online-Portal My assist" von uni-assist starten, registrieren Sie sich bitte bei hochschulstart.de und legen dort ein Benutzerkonto an. Klicken Sie dafür auf "Registrierung".
  • Nach erfolgreicher Registrierung wird eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN vergeben, die Sie im "Online-Portal My assist" eintragen müssen.
  • BID und BAN sind erforderlich, weil die Studienplätze Ihres beantragten Studienganges im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) über hochschulstart.de vergeben werden.
  • Legen Sie bei hochschulstart.de bitte KEINE Bewerbung an!

Online-Bewerbung, Anzahl der Studienwünsche, Bearbeitungskosten

  • Melden Sie sich auf dem Bewerbungsportal von uni-assist an: Online-Portal My assist
  • Wählen Sie einen grundständigen Studiengang der TU Berlin (Bachelor oder Staatsexamen) und geben Sie das 1. Fachsemester an. Ist das 1. Fachsemester nicht auswählbar, wird auch kein 1. Fachsemester angeboten (einige Studiengänge starten nur im Wintersemester).
  • Beantworten Sie alle Fragen zum Antrag sorgfältig. Beachten Sie bitte, dass beigefügte Nachweise oder ein Lebenslauf nicht die Angaben in der Online-Bewerbung ersetzen. Fehlende oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung führen.
  • Zulässig sind maximal 5 Bewerbungen:
    •     für bis zu 3 zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) im 1. Fachsemester
    •     für 1 zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) im höheren Fachsemester
    •     für 1 zulassungsfreien Studiengang (ohne NC) im 1. Fachsemester oder im höheren Fachsemester
  • Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, beachten Sie bitte die Informationen für die Bewerbungsgruppe D!
  • Bei mehreren Studienwünschen ist für jeden Studiengang eine Online-Bewerbung anzulegen. Haben Sie mehr Studienwünsche angelegt als zulässig, werden die überzähligen Studienwünsche nicht berücksichtigt. Bei der Angabe von überzähligen Studienwünschen gilt: nur der von Ihnen zuletzt zur Auswahlliste im Bewerbungsportal von uni-assist hinzugefügte Studienwunsch, für den Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen und für den Sie frist- und formgerecht die Zulassung beantragt haben, wird berücksichtigt.
  • Für die Vorprüfung Ihrer Bewerbung müssen Sie Bearbeitungskosten an uni-assist zahlen.

Besondere Voraussetzungen und Sonderanträge

Sie können besondere Voraussetzungen geltend machen und/oder Sonderanträge stellen. Diese sind nur zulässig, wenn Sie zusammen mit einer frist- und formgerechten Bewerbung bei uni-assist eingereicht werden. Ein Infoblatt und die Sonderanträge finden Sie im Download.

Bewerbungsunterlagen

Eine papierlose Online-Bewerbung ist ausreichend. Das bedeutet: Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen im Bewerbungsportal von uni-assist folgende Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form als PDF-Dateien hochgeladen werden:

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In bestimmten Fällen müssen Sie im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation Dokumente im Original direkt bei der TU Berlin einreichen. Dies gilt insbesondere in begründeten Verdachtsfällen oder in zufälligen Stichproben. Studieninteressierte mit einem APS-Zertifikat, einer APS-Bescheinigung oder einer Nachzertifizierung müssen im Falle einer Zulassung zur Immatrikulation das Original in Papierform per Post beim Servicebereich Bachelor International der TU Berlin einreichen. Nähere Informationen zur APS finden Sie hier.

Auswahlverfahren, Zulassung und Ablehnung

Auswahlverfahren im 1. Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges

  • Von der Gesamtzahl der Studienplätze werden zunächst Plätze für Bewerbende abgezogen, die in einem früheren Auswahlverfahren während oder zu Beginn eines Dienstes (zum Beispiel: Wehrdienst) zugelassen wurden und auf Grund der Ableistung des Dienstes das Studium nicht aufnehmen konnten (= sogenannte „Bevorzugt Zuzulassende“). Von den restlichen Studienplätzen werden anschließend die für die Vorabquoten vorgesehenen Studienplätze abgezogen. Die nunmehr verbliebenen Studienplätze werden zu 50% nach Durchschnittsnote und zu 50% nach Wartezeit vergeben. Wartezeit bedeutet: Alle Semester nach dem Erwerb der HZB, die Sie nicht an Hochschulen in der EU (inklusive Deutschland), Island, Liechtenstein oder Norwegen immatrikuliert sind oder waren, sind Wartesemester.
  • Alle Staatsangehörigen der EU (inklusive Deutschland), Islands, Liechtensteins und Norwegens sowie alle Studieninteressierten mit deutschen Bildungsnachweisen werden auf einer gemeinsamen Rangliste berücksichtigt.
  • Das Auswahlverfahren beginnt etwa Mitte August eines Jahres für ein Wintersemester bzw. Mitte Februar eines Jahres für ein Sommersemester.
  • Bleiben nach Abschluss der Auswahlverfahren Studienplätze frei, werden diese im Rahmen des Koordinierten Nachrückens verlost. Die Teilnahme ist ausschließlich online über hochschulstart.de möglich.
  • Die Auswahlgrenzen der vergangenen Semester finden Sie hier.

Zulassung und Ablehnung

  • Haben Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (mit NC) beworben und sich über hochschulstart.de registriert, erhalten Sie etwa Mitte August für ein Wintersemester bzw. Mitte Februar für ein Sommersemester die Entscheidung über eine Zulassung oder Ablehnung direkt über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) - per Post bzw. per E-Mail.
  • Die Entscheidung über die Zulassung bzw. Ablehnung für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) erhalten Sie etwa ab Mitte Juni eines Jahres für ein Wintersemester bzw. ab Mitte Januar eines Jahres für ein Sommersemester direkt von der TU Berlin per E-Mail. Eine Zustellung per Post erfolgt nicht.
  • Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie unter den angegebenen Kontaktdaten (Postanschrift und E-Mail-Adresse / TU-Mail-Adresse) während des gesamten Verfahrens erreichbar sind! Für Fehler oder Fristversäumnisse, die durch unkorrekte Angaben entstehen, sind Sie selbst verantwortlich. Da die TU Berlin in diesem Zeitraum sehr viele E-Mails versendet, kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner!

Servicebereich Bachelor International

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