Bleiben nach Abschluss der Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit Numerus Clausus) Studienplätze frei, werden diese im Rahmen des Koordinierten Nachrückens oder im Rahmen des Losverfahrens vergeben.
Bleiben nach Abschluss der Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit Numerus Clausus) Studienplätze im 1. Fachsemester frei, werden diese im Rahmen des Koordinierten Nachrückens vergeben.
Die Teilnahme ist ausschließlich ONLINE (ohne Unterlagen oder Nachweise) über hochschulstart.de möglich.
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie sich für die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken bei hochschulstart.de registrieren. Wenn Sie dort bereits registriert sind, können Sie Ihren bisherigen Account nutzen und sich für das Koordinierte Nachrücken anmelden, andernfalls ist eine Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich.
Die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken ist nur möglich, wenn Sie im regulären Koordinierungsverfahren von hochschulstart.de noch KEINE Zulassung erhalten haben.
Nur im Falle einer Zulassung wird Ihnen von der TU Berlin über hochschulstart.de ein Zulassungsbescheid zur Verfügung gestellt.
Beachten Sie bitte, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Zulassung die rechtlichen Bedingungen für die Aufnahme eines Fachstudiums erfüllen müssen. Das bedeutet, Sie müssen über eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (deutsche Bildungsnachweise) bzw. eine ausländische direkte Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang verfügen. Sollten Sie ausschließlich ausländische Bildungsnachweise erworben haben, müssen Sie zustäzlich die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen können.
Informationen zum Verfahren und zu den Fristen erhalten Sie über hochschulstart.de
Sollten auch NACH dem Koordinierten Nachrücken über hochschulstart.de noch Studienplätze frei geblieben sein, findet direkt an der TU Berlin ein Losverfahren für das 1. Fachsemester statt.
Nur, wenn die TU Berlin ein Losverfahren für das 1. Fachsemester anbietet, finden Sie an dieser Stelle entsprechende Informationen.
Das Vergabeverfahren für das Wintersemester 2023/24 ist beendet.
Zulassungen wurden bis 18.10.2023 ausgesprochen, sie sind in tuPORT zu finden. Sollten Sie keine Zulassung erhalten haben, gab es für Sie leider keinen freien Platz.
Bleiben nach Abschluss der Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit Numerus Clausus) Studienplätze im höheren Fachsemester frei, dann werden diese im Losverfahren vergeben.
Für die Teilnahme an einem eventuell stattfindenden Losverfahren müssen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen "Antrag auf Teilnahme am Losverfahren für höhere Fachsemester" bis spätestens 1. Oktober zum Wintersemester oder 1. April zum Sommersemester direkt beim Servicebereich Bachelor der TU Berlin einreichen. Für die Antragstellung benötigen Sie außerdem eine Fachsemestereinstufung des zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin = ausgefüllter und vom Prüfungsausschuss der TU Berlin entschiedener „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)“.
Die Einreichung ist ausschließlich über die im Antrag genannte E-Mail-Adresse möglich.
Nur wenn Ihnen ein Studienplatz zugelost wurde, werden Sie benachrichtigt: Sie erhalten dann eine Zulassung und den Zugang zu Ihrem TUB-Account (tuPORT). In der Zulassung finden Sie eine Immatrikulationsfrist. Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist müssen Sie dann alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen in tuPORT hochladen (unter anderem einen Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung und ggf. einen Sprachnachweis).
Ist das Vergabeverfahren für das jeweilige Semester beendet und Sie haben nach Antragstellung keine Nachricht von der TU Berlin bekommen, dann haben Sie keine Zulassung erhalten. Das Ende des Verfahrens wird hier veröffentlicht.
Beachten Sie bitte, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Zulassung die rechtlichen Bedingungen für die Aufnahme eines Fachstudiums erfüllen müssen. Das bedeutet, Sie müssen über eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (deutsche Bildungsnachweise) bzw. eine ausländische direkte Hochschulzugangsberechtigung für den beantragten Studiengang verfügen. Sollten Sie ausschließlich ausländische Bildungsnachweise erworben haben, müssen Sie zustäzlich die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen können.
Den "Antrag auf Teilnahme am Losverfahren für höhere Fachsemester" erhalten Sie hier.
ACHTUNG: Wiedereinschreibung an der TU Berlin
Wenn Sie bereits an der TU Berlin im gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert waren, dann sind Sie Wiedereinschreiber*in. Als Wiedereinschreiber*in können Sie sich nur mit der entsprechenden Fachsemestereinstufung des Prüfungsausschusses der TU Berlin bewerben.
Das Fachsemester, für das Sie eine Fachsemestereinstufung haben, muss in dem Semester, für das Sie sich bewerben möchten, auch angeboten werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie an der TU Berlin bereits im gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert waren, ist eine Rückstufung in das erste Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studienganges (mit NC) ausgeschlossen.
.....................
So erhalten Sie die Fachsemestereinstufung:
Reichen Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin folgende Dokumente ein und beantragen Sie die Fachsemestereinstufung:
Die Kontaktdaten des Prüfungsausschusses finden Sie über das Studienangebot der TU Berlin (Wunschstudiengang anklicken).
Die Fachsemestereinstufung nimmt der Prüfungsaussschuss auf dem "Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)" vor. Der „Antrag auf Überprüfung bisher erbachter Leistungen (Teil B)“ verbleibt zusammen mit dem Nachweis über alle bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim Prüfungsausschuss der TU Berlin.
Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Ihnen die Fachsemestereinstufung rechtzeitig vor dem Ende der Immatrikulationsfrist vorliegt und Sie diese in tuPORT hochladen können.
Die Fachsemestereinstufung muss dem beantragten Fachsemester entsprechen, innerhalb der für den jeweiligen Studiengang der TU Berlin gültigen Regelstudienzeit liegen und in dem Semester, für das Sie sich beworben haben, auch angeboten werden - andernfalls ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.
Haben Sie an einer Hochschule in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen eine Prüfung endgültig nicht bestanden, muss der Prüfungsausschuss zusätzlich die Feststellung treffen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist.
Servicebereich Bachelor
Einrichtung | Studierendensekretariat - IA |
---|---|
Sekretariat | IA 2 |