Herzlich Willkommen im Studierendensekretariat der TU Berlin
Wir freuen uns, Sie bei all Ihren Fragen rund um die Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation und Studierendenverwaltung unterstützen zu können.
Auf unserer Webseite informieren wir Sie regelmäßig über wichtige Updates des Studierendensekretariats.
Wir wissen, dass es bei dem großen Angebot an Informationen manchmal nicht ganz leicht ist herauszufinden, wer die richtigen Ansprechpartner*innen für bestimmte Fragen sind.
Das Team der allgemeinen Studienberatung hat ein Video erstellt, das kurz und bündig auf die verschiedenen Beratungsangebote an der TU Berlin eingeht.
Studierendensekretariat - IA
Stand der Bewerbung für einen Masterstudiengang hier.
Stand der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang National (Studieninteressierte mit deutschen Bildungsnachweisen) hier.
Stand der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang International (Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen) hier.
Wenn Sie einen Studienplatz an der TU Berlin erhalten haben, erhalten Sie von uns einen Zugang zu Ihrem persönlichen TUB-Account (tuPORT) zur Immatrikulation. Dort laden Sie alle geforderten Unterlagen zur Immatrikulation hoch. Bitte beachten Sie, dass Sie die Immatrikulationsfrist einhalten müssen und bis zu diesem Datum alle geforderten Dokumente hochgeladen sowie den Semesterbetrag so rechtzeitig überwiesen haben müssen, dass er bis zu diesem Datum auf dem Konto der TU Berlin verbucht ist. Die Bearbeitung der Dokumente wird einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb auch nach der Frist noch Dokumente abgelehnt werden können. Sie sind also nicht mit Ablauf der Frist vollständig immatrikuliert, sondern erst, wenn alle Dokumente geprüft und genehmigt wurden. Bitte prüfen Sie daher täglich Ihr tuPORT auf Änderungen, bis Sie erfolgreich immatrikuliert sind.
Sofern in der App "Immatrikulation und Rückmeldung" alle Dokumente im entsprechenden Studiengang erfüllt sind, wird Ihnen im tuPORT eine Immatrikulationsbescheinigung zur Verfügung gestellt. Beachten Sie bitte, dass dazu unter Umständen die Filter erst gesetzt werden müssen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Zurzeit findet durch den Servicebereich Bachelor die genaue Prüfung der zahlreichen Anträge auf Immatrikulation in Bachelorstudiengänge statt.
Die Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum geprüft. Die Verbuchung des Semesterbetrages auf dem Konto der TU Berlin UND der Upload des Antrages auf Immatrikulation im TUB-Account (tuPORT) ergeben das Eingangsdatum, nach dem die Immatrikulationsvorgänge geprüft werden.
Derzeit werden die Anträge tagesaktuell geprüft. Es gibt keine Bearbeitungsrückstände.
Sollten bei der erstmaligen Prüfung Ihrer beantragten Immatrikulation Mängel an den fristgerecht hochgeladenen Pflichtdokumenten festgestellt werden, erhalten Sie einmalig eine E-Mail mit der Information sich über den TUB-Account (tuPORT) über den bestehenden Mangel zu informieren. Sie haben dann innerhalb einer gewährten Nachreichfrist die Möglichkeit zum Upload fehlender bzw. fehlerhafter Pflichtdokumente bzw. die Pflichtmeldung (elektronische Meldung der Krankenkasse) zu veranlassen.
ACHTUNG: Sie sind verpflichtet, sich regelmäßig in den TUB-Account (tuPORT) einzuloggen und sich über fehlende bzw. fehlerhafte Pflichtdokumente und Pflichtmeldungen zu informieren.
Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten von individuellen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, um die Bearbeitungszeit nicht zusätzlich zu verlängern.
Die Immatrikulationen werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Aktuell haben wir alle vollständigen Immatrikulationsvorgänge zu einem konsekutiven MASTERstudiengang mit dem Eingangsdatum vom 26.03.2023 bearbeitet.
Das Eingangsdatum ist das Datum, an dem alle Unterlagen vollständig hochgeladen wurden UND der Semesterbeitrag verbucht wurde.
Wir möchten Sie bitten von weiteren Anfragen zu Ihrer Immatrikulation abzusehen, sofern Sie alle geforderten Dokumente erst nach dem oben genannten Eingang hochgeladen haben. Je nach Antragsaufkommen kann das Bearbeiten aller Anträge eines Eingangsdatums auch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Sofern Sie aufgefordert wurden Unterlagen nachzureichen, weicht das oben genannte Eingangsdatum ab.