Studierendenausweis und Semesterticket auf einer Karte

ACHTUNG: Im Wintersemester 2023/2024 gibt es für Studierende der TU Berlin kein Semesterticket.

Außerdem können Sie mit dem Studierendenausweis eine Vielzahl von computerbasierten Diensten nutzen.

Sorgfältiger Umgang

Bitte behandeln Sie Ihren Studierendenausweis sorgfältig. Dieser wird durch Laminieren, Lochen, Verbiegen, Zerbrechen oder sonstige Einflüsse beschädigt. Kann das Semesterticket, welches sich auf dem Studierendenausweis befindet, deshalb bei einer Kontrolle in den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr ausgelesen werden, muss zu Ihren Lasten ein Ersatzausweis ausgegeben werden.

Sie benötigen einen Studierendenausweis?

Für neu an der TU Berlin immatrikulierte Student*innen

Sie können im Zuge der Aktivierung Ihres IT-Kontos Ihren Studierendenausweis inkl. Semesterticket (VBB-Ticket ABC) beantragen und ein Foto für Ihren Studierendenausweis hochladen.

Damit es beim Druck Ihres Studierendenausweises nicht zu Fehlermeldungen oder Verzögerungen kommt, achten Sie bitte in tuPORT auf die Vorgaben zum Foto. Das Foto soll einen neutralen Hintergrund haben. Bitte nutzen Sie daher ein Foto, das auch für einen Personalausweis geeignet wäre. Sollten Sie kein aktuelles Foto haben, dann können Sie auch ein mit Ihrem Smartphone aufgenommenes Selfie verwenden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Gesicht nicht durch Gegenstände oder Ähnliches verdeckt wird.

Alle Studierendenausweise inkl. Semesterticket (VBB-Ticket ABC) werden per Post verschickt. Falls Sie eine Adresse im Ausland in tuPORT angegeben haben, wird der Studierendenausweis in der Pförtnerloge im Hauptgebäude der TU Berlin für Sie zur Abholung hinterlegt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie per E-Mail, so bald Ihr Ausweis erstellt wurde.

Der Studierendenausweis ist 4 Jahre lang gültig.

Sie haben eine E-Mail erhalten mit der Information, dass Ihr Studierendenausweis ablaufen wird?

Die Studierendenausweise sind 4 Jahre lang gültig. Sie sehen das Ablaufdatum in der Regel auf der Semesterticketseite der Karte rechts unten.

Sie erhalten drei Monate vor Ablauf eine E-Mail mit dem Hinweis, wann genau Ihr Studierendenausweis bzw. das Semesterticket ungültig wird und sind somit berechtigt, eine Ersatzkarte zu beantragen. Berechtigte Studierende beantragen bitte rechtzeitig vor Ablauf des Ausweises eine Ersatzkarte über tuPORT. Eine Kurzanleitung finden Sie hier

Sollten Sie Ihren Ausweis nicht innerhalb dieser 3 Monate beantragen, besitzen Sie nach Ablauf der Gültigkeit kein gültiges Semesterticket mehr. Wir verschicken die Ausweise per Post nur an Adressen innerhalb Deutschlands. Aus diesem Grund sollten Sie die Ersatzkarte spätestens 7 Tage vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Studierende mit Adressen außerhalb von Deutschland können ihren Ausweis in der Pförtnerloge am Haupteingang des Hauptgebäudes abholen. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald die Ersatzkarte zur Abholung bereit ist. 

Sollten Sie noch keine E-Mail erhalten haben, sind Sie bisher noch nicht berechtigt, eine Ersatzkarte zu beantragen. Bitte warten Sie auf Ihre E-Mail. Die Gültigkeit der Studierendenausweise läuft gestaffelt aus. Sie müssen erst aktiv werden, wenn wir Ihnen die oben genannte E-Mail geschickt haben.

Verlust des aktuellen Studierendenausweises

Sie sind Student*in an der TU Berlin und haben Ihren aktuellen Studierendenausweis verloren? Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit einem Foto und den folgenden Angaben: Grund Ihres Anliegens (Verlust/Defekt), Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer, Studiengang, Abschlussziel (z.B. Bachelor usw.) und einem Nachweis über die Zahlung von 16 Euro. Zahlbar sind die 16 Euro ausschließlich per Überweisung auf das folgende Konto der TU Berlin:

Berliner Volksbank
IBAN: DE69 1009 0000 8841 0150 03
BIC: BEVODEBB

Zusätzlich geben Sie bitte Ihre TU Berlin E-Mail-Adresse an, da wir nur auf die TU Berlin E-Mail-Adresse antworten können. Falls Sie keinen Zugriff auf Ihren TU-Berlin Account haben, bitten wir Sie um einen amtlichen Nachweis Ihrer Person, um die Daten abzugleichen.

Das Foto soll einen neutralen Hintergrund haben. Bitte nutzen Sie daher ein Foto, das auch für einen Personalausweis geeignet wäre. Sollten Sie kein aktuelles Foto haben, dann können Sie auch ein mit Ihrem Smartphone aufgenommenes Selfie verwenden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Gesicht nicht durch Gegenstände oder Ähnliches verdeckt wird.

Sobald Ihr Studierendenausweis inkl. Semesterticket (VBB-Ticket ABC) zur Abholung an der Universität bereitliegt, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit weiteren Informationen.

Mein Studierendenausweis ist möglicherweise defekt - was muss ich tun?

Es kann passieren, dass der Studierendenausweis durch Sie unverschuldet defekt ist. Wenn das Semesterticket bei einer Kontrolle elektronisch nicht ausgelesen werden konnte, erhalten Sie vom jeweiligen Verkehrsunternehmen einen Beleg mit einer Vorgangsnummer. Der Studierendenausweis wird nicht eingezogen. Bitte überprüfen Sie zunächst, ob der Chip auf Ihrem Studierendenausweis wirklich defekt ist (z.B. in einem BVG Kundenzentrum).

Sofern tatsächlich ein unverschuldeter Defekt vorliegt, wird Ihnen der Prozess zur kostenfreien Ausstellung eines neuen Studierendenausweises erläutert. Melden Sie sich bitte umgehend (innerhalb einer Woche) per E-Mail bei der Kartenausgabestelle mit folgendem Anhang: ein Foto Ihres bisherigen Studierendenausweises, den Beleg des Verkehrsunternehmens mit der Vorgangsnummer und ein Foto für den neuen Studierendenausweis.

Sie müssen zudem schnellstmöglich gegenüber dem Verkehrsunternehmen selbstständig nachweisen, dass Sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. In der Regel wird dies durch ein Foto des neu ausgestellten Studierendenausweises sowie durch eine aktuelle Studienbescheinigung belegt. Es erfolgt keine Meldung durch die TU Berlin an die Verkehrsunternehmen. Eine Übersicht über die Kontaktmöglichkeiten findet Sie hier:

  • BVG
  • S-Bahn Berlin
  • DB Regio
  • Übrige Verkehrsunternehmen: Die übrigen Verkehrsunternehmen haben keine eigenen Kontaktformulare für diesen Sachverhalt. Hier sind die allgemeinen Kontaktformulare bzw. die angegebenen E-Mail-Adressen oder sonstigen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

Sie haben Ihren Namen oder Ihren Hörerstatus geändert und benötigen einen neuen Studierendenausweis?

Namensänderung:

Nachdem Sie Ihre Namensänderung in tuPORT beantragt haben und der Antrag bearbeitet wurde, müssen Sie einen neuen Studierendenausweis beantragen.

Dafür schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit folgendem Inhalt: Grund für die Neuausstellung des Studierendenausweises (Namensänderung), Matrikelnummer, Name vor der Änderung und Name nach der Änderung und ein Foto von Ihnen selbst (nach den oben genannten Vorgaben). Die Beantragung des Studierendenausweises im Falle einer Datenänderung ist für Sie kostenlos. Bitte beachten Sie: Nachdem Sie den neuen Studierendenausweis beantragt haben, verliert der vorherige Studierendenausweis seine Gültigkeit.

Wechsel Hörerstatus:

Nachdem Sie den Wechsel Ihres Hörerstatus' per E-Mail beantragt haben und der Antrag bearbeitet wurde, sodass Sie jetzt Haupthörer*in an der TU Berlin sind und das Semesterticket benötigen, müssen Sie einen neuen Studierendenausweis beantragen. 

Dafür schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit folgendem Inhalt: Grund für die Neuausstellung des Studierendenausweises (Hörerstatuswechsel), Matrikelnummer und ein Foto von Ihnen selbst (nach den oben genannten Vorgaben).
Die Beantragung des Studierendenausweises im Falle eines Hörerstatuswechsel ist für Sie kostenlos. 
Bitte beachten Sie, dass nachdem Sie den neuen Studierendenausweis beantragt haben, verliert der vorherige Studierendenausweis seine Gültigkeit. 

Sie haben sich vor dem Sommersemester 2022 neu eingeschrieben an der TU Berlin und Ihren beantragten Studierendenausweis bisher noch nicht abgeholt?

In diesem Fall wird Ihr Studierendenausweis zu Ihnen per Post geschickt. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer, Studiengang und Abschlussziel (z.B. Bachelor usw.).

Rückgabe des Studierendenausweises

Ihr Studierendenausweis ist Eigentum der TU Berlin. Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben oder sich aus anderen Gründen exmatrikulieren lassen oder exmatrikuliert werden, müssen Sie Ihren Studierendenausweis per Post an das Studierendensekretariat zurückschicken.

Postadresse:

Technische Universität Berlin
Studierendensekretariat
IA 1
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

Was ist das Semesterticket?

ACHTUNG: Im Wintersemester 2023/2024 gibt es für Studierende der TU Berlin kein Semesterticket.

Seit dem Sommersemester 2019 hat die TU Berlin auf den neuen Studierendenausweis und damit auch auf eine neue Art des Semestertickets umgestellt. Die alten Ausweise sind seit dem 01.04.2019 nicht mehr gültig.

Die neue Plastikkarte hat ein integriertes Semesterticket - ein E-Ticket. Dabei handelt es sich um die sogenannte "fahrcard" des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB). Das Semesterticket ist Ihr Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin (Tarifzonen A, B und C). Es gilt ein Semester lang, allerdings nur nach gelungener Einschreibung bzw. Rückmeldung (in der App "Immatrikulation und Rückmeldung" in tuPORT können Sie sehen, ob Sie bereits erfolgreich immatrikuliert oder zurückgemeldet wurden)

Für unsere neuen Studierenden gilt: Nach erfolgter Einschreibung können Sie über Ihren TUB-Account (tuPORT) ein Foto hochladen und damit die Erstellung des Studierendenausweises starten. Dieser wird Ihnen innerhalb Deutschlands per Post zugeschickt. Das integrierte Semesterticket ist darauf bereits freigeschaltet, gilt jedoch erst ab dem ersten Tag des Semesters, NICHT vorher.

Bei einer erfolgten rechtzeitigen Rückmeldung wird das Semesterticket für das entsprechende Semester erneut auf Ihrem Studierendenausweis freigeschaltet.

Sollten Sie sich vom Semesterticket befreien oder exmatrikulieren lassen, so wird das Semesterticket automatisch zum entsprechenden Datum deaktiviert. Eine automatische Deaktivierung des Semestertickets bzw. des Studierendenausweises erfolgt auch bei Verlust des Studierendenausweises, sobald ein neuer Ausweis beantragt und erstellt worden ist.

Sobald eine Exmatrikulation durchgeführt wurde, ist die Fahrberechtigung ungültig. Sie ist mit diesem Studierendenausweis nicht mehr aktivierbar und Sie sind ab sofort ohne gültige Fahrberechtigung unterwegs. Bei einer Fahrkartenkontrolle müssen Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen.

Die Gültigkeit des Studierendenausweises (z.B. für Ermäßigungen bei Kultureinrichtungen) ist durch eine aktuelle Studienbescheinigung nachzuweisen.

Befreiung vom Semesterticket

Die Befreiung vom Semesterticket beantragen Sie in der App "Antrag stellen" in tuPORT.
Das gilt jedoch nur für die folgenden 4 Antragsgründe:

  • Studiengang
    (nur weiterbildender Master oder Promotion an der TU Berlin)
  • Urlaubssemester
    (Bitte beantragen Sie die Befreiung vom Semesterticket erst, nachdem Sie das Urlaubssemester in tuPORT beantragt haben und es genehmigt wurde.)
  • Teilzeitstudium
    (Bitte beantragen Sie die Befreiung vom Semesterticket erst, nachdem Sie das Teilzeitstudium in tuPORT beantragt haben und es genehmigt wurde.)
  • Schwerbehinderung
    (Sie verfügen über einen Schwerbehindertenausweis, der Sie zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt. Die Befreiung wird für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises eingetragen und das Semesterticket wird entsprechend deaktiviert.)

Aus anderen besonderen Gründen können Sie sich mit einem Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket direkt beim Semesterticketbüro (AStA) befreien lassen. Den Antrag auf Befreiung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Semeterticketbüros (AStA). Die Gründe für die Befreiung können Sie dem Antrag entnehmen.


Antragsfrist:

Der Antrag auf Befreiung ist grundsätzlich bis zur Rückmeldefrist für das entsprechende Semester zu stellen. Wenn Sie sich erst an der TU Berlin immatrikulieren, dann stellen Sie diesen Antrag bitte zur Immatrikulation.

Pro Semester ist nur ein Antrag auf Befreiung vom Semesterticket zu stellen. Bitte stellen Sie den Antrag NICHT parallel beim Studierendensekretariat und beim Semesterticketbüro.

Für jeden angefangenen Monat wird 1/6 des Ticketbeitrags einbehalten. Das bedeutet, wenn Sie den Antrag nach Monatsbeginn stellen, wird das Semesterticket für diesen angefangenen Monat nicht erstattet.


Rücknahme der Befreiung vom Semesterticket:

Wenn Sie im laufenden Semester die Befreiung vom Semesterticket rückgängig machen möchten, können Sie uns das per E-Mail mitteilen. Aber Achtung: Sie müssen das Semesterticket in voller Höhe (nach-)bezahlen. Zusätzlich müssen Sie einen neuen Studierendenausweis beantragen. Die Neuausstellung des Studierendenausweises ist kostenpflichtig und notwendig, weil das Semesterticket (E-Ticket) innerhalb dieses Semesters auf Ihrem Studierendenausweis nicht mehr reaktiviert werden kann.

Wenn Sie einen Antrag auf Befreiung beim Semesterticketbüro (AStA) gestellt haben, dem stattgegeben wurde, müssen Sie das Semesterticketbüro kontaktieren und Ihren Antrag dort zurückziehen. Die Bestätigung über die Rücknahme der Semesterticketbefreiung senden Sie uns dann bitte auch per E-Mail zu.

Den vollständigen Semesterticketbetrag überweisen Sie bitte auf das Konto der TU Berlin. Den Verwendungszweck und die Bankverbindung der TU Berlin finden Sie in der App „Zahlungsübersicht“ in Ihrem tuPORT. Eine Überweisung ist natürlich nicht mehr erforderlich, wenn Sie den vollständigen Semesterticketbetrag bereits zur Rückmeldung gezahlt und dafür über tuPORT noch keine Erstattung beantragt haben.

Sobald der vollständige Semesterticketbetrag auf dem Konto der TU Berlin eingegangen ist und wir von Ihnen gegebenenfalls die Bestätigung des Semesterticketbüros per E-Mail erhalten haben, warten Sie bitte auf unsere Bestätigung, bevor Sie den neuen Studierendenausweis in Ihrem tuPORT beantragen. Nähere Informationen zur Neuausstellung des Studierendenausweises finden Sie oben.

Erstattung im Rahmen der Spätimmatrikulation

Wenn Sie erfolgreich, jedoch verspätet an der TU Berlin eingeschrieben wurden, haben Sie unter Umständen ein Recht auf anteilige Erstattung Ihres Semestertickets. Ob Sie einen Anspruch auf eine Erstattung haben, können Sie in der App „Zahlungsübersicht“ in tuPORT einsehen. Falls ja, beantragen Sie dort bitte die Erstattung.

Bitte stellen Sie KEINEN Antrag auf Befreiung vom Semesterticket auf Grund von Spätimmatrikulation!

Bitte beachten Sie, dass nur volle Monate erstattet werden können.

Erstattung im Rahmen der Exmatrikulation

Informationen zur Erstattung nach einer Exmatrikulation finden Sie hier.

Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket

Sie können beim AStA einen Antrag auf Zuschuss zum Semesterticket stellen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen eine besondere Härte das Aufbringen des Semesterticket-Beitrages erheblich erschwert.

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