Zur Immatrikulation und Rückmeldung zahlen Sie die jeweils gültigen Semesterbeiträge bargeldlos per Überweisung an die Universitätskasse. Eine Barzahlung der Semesterbeiträge in der Universitätskasse ist NICHT möglich. Auch eine Ratenzahlung ist NICHT möglich.
Wie Sie Ihre offenen Semesterbeträge und Zahlungsinformationen abrufen können, erfahren Sie hier im Video-Tutorial.
Bitte verwenden Sie ausschließlich den Verwendungszweck, der Ihnen in tuPORT genannt wird. Nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.
Erstattungsfähige Beträge werden NICHT mit zu zahlenden Semesterbeträgen verrechnet. Bitte überweisen Sie immer den für das jeweilige Semester geforderten Semesterbetrag in voller Höhe. Andernfalls ist eine Rückmeldung nicht möglich! Die Höhe des Semesterbetrages für das aktuelle Rückmeldesemester finden Sie in der App "Zahlungsübersicht" in Ihrem tuPORT.
Zusätzliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier.
Die Semesterbeiträge setzen sich aus verschiedenen Teilbeträgen zusammen:
50,00 € | Verwaltungsgebühr | gem. § 2 Abs. 7 BerlHG | |
9,00 € | Beitrag zur Studierendenschaft gem. Beitragsordnung der Studierendenschaft | i.V.m. § 20 BerlHG | |
54,09 € | Beitrag zum Studierendenwerk Berlin | gem. Sozialbeitragsverordnung | |
193,80 € | Beitrag zum Semesterticket gem. Semesterticket-Satzung | i.V.m. § 18a Abs 4 BerlHG | |
ausgesetzt | Beitrag zum Sozialfonds zum Semesterticket | gem. Sozialfondsatzung i.V.m. § 18a Abs 5 BerlHG | |
- 75,00 € | einmaliger Zuschuss vom Land Berlin | ||
231,89 € | Gesamtbetrag | ||
38,09 € | Gesamtbetrag ohne Semesterticket (Befreiung erforderlich) | ||
+ 19,94 € | Bei einer verspäteten Rückmeldung, nach der in der Rückmeldeaufforderung genannten Frist, wird zusätzlich eine Säumnisgebühr fällig. | gem. § 24 Abs. 2 AllgStuPO |
Informationen zum Antrag auf Befreiung vom Semesterticket erhalten Sie hier.
Eine Übersicht über die Semesterbeiträge der vergangenen Semester bis einschließlich Wintersemester 2022/2023 finden Sie hier.
Sie finden eine Beitragsquittung über die Zahlung der Semesterbeiträge und -gebühren in tuPORT über "Bescheide und Bescheinigungen".
Diese Beitragsquittung ist ab dem Sommersemester 2019 verfügbar. Frühere Semester müssen mit den eigenen Kontoauszügen nachgewiesen werden.
Wenn Sie Ihre Semesterbeiträge aus dem Ausland überweisen, beachten Sie bitte, dass einige Banken zusätzliche Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland berechnen und diese direkt von der gezahlten Summe abziehen. Die Semesterbeiträge müssen jedoch in vollständiger Höhe auf dem Konto der TU Berlin eingehen, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei der überweisenden Bank über mögliche Gebühren.
Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen eine besondere Härte das Aufbringen des Semesterticket-Beitrages erheblich erschwert, können Sie einen Antrag für einen Zuschuss zum Semesterticket-Beitrag stellen. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Allgemeinen Studierendenausschusses.
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