Semesterbeiträge / Kosten für Immatrikulation und Rückmeldung

Zur Immatrikulation und Rückmeldung zahlen Sie die jeweils gültigen Semesterbeiträge bargeldlos per Überweisung an die Universitätskasse. Eine Barzahlung der Semesterbeiträge in der Universitätskasse ist NICHT möglich. Auch eine Ratenzahlung ist NICHT möglich.

Wie Sie Ihre offenen Semesterbeträge und Zahlungsinformationen abrufen können, erfahren Sie hier im Video-Tutorial.

Bitte verwenden Sie ausschließlich den Verwendungszweck, der Ihnen in tuPORT genannt wird. Nur so ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu Ihrer Matrikelnummer möglich.

Erstattungsfähige Beträge werden NICHT mit zu zahlenden Semesterbeträgen verrechnet. Bitte überweisen Sie immer den für das jeweilige Semester geforderten Semesterbetrag in voller Höhe. Andernfalls ist eine Rückmeldung nicht möglich! Die Höhe des Semesterbetrages für das aktuelle Rückmeldesemester finden Sie in der App "Zahlungsübersicht" in Ihrem tuPORT.

Zusätzliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier.

Die Semesterbeiträge setzen sich aus verschiedenen Teilbeträgen zusammen:

Semesterbeiträge für das Sommersemester 2024

50,00€Verwaltungsgebührgem. § 2 Abs. 7 BerlHG 
9,95€Beitrag zur Studierendenschaft gem. Beitragsordnung der Studierendenschafti.V.m. § 20 BerlHG 
54,09€Beitrag zum Studierendenwerk Berlingem. Sozialbeitragsverordnung 
114,04€Gesamtbetrag ohne Semesterticket  
    
176,40€Beitrag zum Semesterticket gem. Semesterticket-Satzungi.V.m. § 18a Abs 4 BerlHG 
    
290,44€Gesamtbetrag mit Semesterticket  
+ 19,94€Bei einer verspäteten Rückmeldung, nach der in der Rückmeldeaufforderung genannten Frist, wird zusätzlich eine Säumnisgebühr fällig.gem. § 32 Abs. 3 AllgStuPO 

Bitte beachten Sie die Summe des Semesterbetrages des jeweiligen Semesters, die Ihnen in tuPORT angezeigt wird.

Weiterbildende Master

Bitte beachten Sie, dass Studierende der weiterbildenden Masterstudiengänge keinen Anspruch auf das Semesterticket haben und sich deshalb die Semesterbeiträge um den Betrag des Semestertickets reduzieren.

Eine Übersicht über die Semesterbeiträge der vergangenen Semester bis einschließlich Wintersemester 2023/2024 (01.10.2023-31.03.2024) finden Sie hier.

Beitragsquittung

Sie finden eine Beitragsquittung über die Zahlung der Semesterbeiträge und -gebühren in tuPORT über "Bescheide und Bescheinigungen".

Diese Beitragsquittung ist ab dem Sommersemester 2020 verfügbar. Frühere Semester müssen mit den eigenen Kontoauszügen nachgewiesen werden. Möchten Sie eine Beitragsquittung beantragen, finden Sie hier weitere Informationen.

Zahlung der Semesterbeiträge aus dem Ausland

Wenn Sie Ihre Semesterbeiträge aus dem Ausland überweisen, beachten Sie bitte, dass einige Banken zusätzliche Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland berechnen und diese direkt von der gezahlten Summe abziehen. Die Semesterbeiträge müssen jedoch in vollständiger Höhe auf dem Konto der TU Berlin eingehen, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei der überweisenden Bank über mögliche Gebühren.

Befreiung von der Verwaltungsgebühr für Geflüchtete

Geflüchteten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, und Geflüchteten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz kann unter bestimmten Voraussetzungen die Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- Euro erlassen werden.

Die Befreiung von der Verwaltungsgebühr ist jeweils nur semesterweise und möglichst bis zum Ende der jeweiligen Rückmeldefrist zu beantragen. Eine Befreiung nach erfolgter Rückmeldung ist auch möglich, dann kann die Verwaltungsgebühr zurück erstattet werden. Die Rückmeldefrist können Sie hier entnehmen.

Für die Befreiung von der Verwaltungsgebühr schreiben Sie bitte eine E-Mail an: campuscenter (at) studsek.tu-berlin.de

Fügen Sie im Anhang Ihrer E-Mail unbedingt einen der folgenden Nachweise im PDF-Format bei:

  • Bescheid über den Erhalt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Vorderseite und Rückseite des Ankunftsnachweises (dieser ist maximal 6 Monate gültig)
  • Vorderseite und Rückseite der Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Asylgesetz (AsylG)
  • Vorderseite und Rückseite der Duldung gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Vorderseite und Rückseite des elektronischen Aufenthaltstitels gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Vorderseite und Rückseite des elektronischen Aufenthaltstitels gemäß § 25 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sofern zusätzlich der Flüchtlingsstatus nachgewiesen wird
  • Vorderseite und Rückseite des elektronischen Aufenthaltstitels gemäß § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sofern zusätzlich der Flüchtlingsstatus nachgewiesen wird

Geben Sie in Ihrer E-Mail bitte folgenden Betreff an: "Befreiung von der Verwaltungsgebühr für Geflüchtete + Matrikelnummer/TUB-ID"

Die Einreichung ist ausschließlich an die oben genannte E-Mail-Adresse möglich!

Härtefall

Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen eine besondere Härte das Aufbringen des Semesterticket-Beitrages erheblich erschwert, können Sie einen Antrag für einen Zuschuss zum Semesterticket-Beitrag stellen. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Allgemeinen Studierendenausschusses.

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