Zum 1. Januar 2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium mit umfassenden Änderungen in Kraft getreten. Es hat das bisherige Mutterschutzgesetz abgelöst und zielt auf einen effektiven Mutterschutz im Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen und den gewandelten Vorstellungen und Wünschen von Frauen zur Fortführung der Berufstätigkeit während der Schwangerschaft, nach der Geburt und der Stillzeit.
Eine erste Beratung zum Mutterschutz im Studium erhalten Sie bei der Allgemeinen Studienberatung der TU Berlin.
Damit die TU Berlin den gesundheitlichen Schutz der Studentinnen und ihrer Kinder gewährleisten kann, teilen Sie Ihre Schwangerschaft bitte dem Betriebsärztlicher Dienst mit, sobald Sie Ihnen bekannt geworden ist.