Ab dem 01.01.2022 findet für gesetzlich Versicherte in Deutschland zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Hochschulen der elektronische Meldeaustausch statt. Wenn von Ihnen ein aktueller Krankenkassennachweis gefordert wird, kontaktieren Sie bitte Ihre aktuelle Krankenkasse und veranlassen die Meldung an die TU Berlin.
Wenn Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Einschreibung an der TU Berlin einen Krankenversicherungsnachweis. Dafür wenden Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Diese schickt der TU Berlin eine Meldung über Ihren Krankenversicherungs-Status.
Wenn Sie sich im Rahmen einer Mehrfachimmatrikulation oder Promotion an der TU Berlin einschreiben oder das 30. Lebensjahr erreicht haben, benötigen Sie keinen Krankenversicherungsnachweis.
Wenn Sie bei einer deutschen Krankenkasse gesetzlich krankenversichert sind, dann wenden Sie sich unter Nennung unserer Absendenummer H0002271 an Ihre Krankenkasse und stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenversicherung eine Meldung an die TU Berlin schickt.
Besteht für Sie keine Versicherungspflicht in Deutschland, weil Sie zum Beispiel privat oder im Ausland (z. B. EHIC, Deutsch-Türkisches Sozialversicherungsabkommen) versichert sind, dann benötigen Sie
eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland. Wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl unter Nennung unserer Absendenummer H0002271 und veranlassen Sie die Meldung über die Befreiung an die TU Berlin.
Wichtige Hinweise:
Sollten Sie im Wintersemester 2021/2022 pandemiebedingt nicht nach Deutschland einreisen können und deshalb ausschließlich online an der TU Berlin studieren, können Sie sich an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl wenden und eine "Bescheinigung über das Nichtbestehen einer gesetzlichen Versicherungspflicht" beantragen, die Sie dann für die Immatrikulation in Ihrem tuPORT hochladen. In Ihrem tuPORT finden Sie in der App "Bescheide und Bescheinigungen" unter der Bezeichnung „Onlinestudium“ eine Bescheinigung, die Sie der Krankenkasse Ihrer Wahl hierfür vorlegen können.
Bitte beachten Sie: Die "Bescheinigung über das Nichtbestehen einer gesetzlichen Versicherungspflicht" gilt nur für das Wintersemester 2021/2022. Deshalb muss zur Rückmeldung zum kommenden Sommersemester 2022 der Krankenversicherungs-Status neu geprüft werden.
Wichtige Hinweise:
Wenn sich Ihre Krankenversicherungsdaten im Laufe des Studiums ändern, z.B. durch einen Wechsel der Krankenkasse, dann wenden Sie sich an Ihre aktuelle Krankenkasse und veranlassen Sie die Meldung an die TU Berlin.
Was müssen Sie tun, wenn Ihre deutsche Krankenkasse wissen möchte, ob Ihr Master an der TU Berlin konsekutiv oder weiterbildend ist?
Studieninfoservice
Einrichtung | Studierendensekretariat |
---|---|
Virtuelle Sprechstunde | Mo, Di und Do, jeweils 9-11 Uhr |