Gremienwahlen und Wahloption

Als Studierende können Sie aktiv und passiv an der Akademischen Selbstverwaltung für die verschiedensten Gremien teilnehmen.

Eine Übersicht der Gremien an der TU Berlin finden Sie auf folgender Internetseite der Akademischen Selbstverwaltung der TU Berlin: https://www.tu.berlin/go152809/

Mit der Angabe zu den Gremienwahlen innerhalb der Online-Registrierung bzw. im Antrag auf Immatrikulation legen Sie fest, für welches Institut Sie Ihre Stimme für die Institutsratswahl abgeben möchten. Für alle anderen Gremien werden Sie als Mitglied der TU Berlin automatisch ins jeweilige Wählerverzeichnis aufgenommen.

Institutsratswahl

Sofern Sie sich zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht auf ein bestimmtes Institut festlegen möchten, können Sie dies auch später noch nachholen. Wichtig dabei ist, dass eine gewünschte Änderung erst nach formloser Beantragung und anschließender Genehmigung  im Studierendensekretariat wirksam wird.

Wählen Sie kein Institut oder ein Institut, das Ihrem Studiengang nicht entspricht, können Sie auch Ihr Wahlrecht nicht ausüben. 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Wahltag darüber, in welchem Institut einer Fakultät Sie wahlberechtigt sind. Eine Übersicht für welche Institute in Verbindung mit Ihrem Studiengang Sie grundsätzlich wählen könnten, finden Sie im jeweils aktuellen Antrag auf Immatrikulation bzw. in der Online-Registrierung unter dem Punkt „Gremienwahlen“. 

Sie können Ihre Angabe des Instituts zur Institutsratswahl in Ihrem tuPORT in der App "Bescheide und Bescheinigungen" in der „Bescheinigung für Gremienwahlen“ einsehen.

An den Gremienwahlen können Sie nicht teilnehmen, als

  • Mehrfachimmatrikulierte (d.h. Sie üben Ihre Mitgliedschaftsrechte bereits an einer anderen Hochschule in Berlin oder Brandenburg aus)
  • Nebenhörer*in
  • Gasthörer*in
  • Lehramtsstudierende, die an der TU Berlin nur im Zweitfach immatrikuliert sind
  • in zwei Studiengängen Immatrikulierte (Doppelstudium) für den zweiten Studiengang, Gremienwahlen sind nur für den ersten „führenden“ Studiengang möglich

Rechtsgrundlagen

finden Sie auf der folgenden Website: https://www.tu.berlin/go142720/