Gasthörerschaft und Nebenhörerschaft

Als Gasthörer*in können Sie gegen Gebühr einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, ohne an der TU Berlin eingeschrieben zu sein.

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule in Deutschland, in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein oder Norwegen eingeschrieben sind, können Sie als Nebenhörer*in an einzelnen Lehrveranstaltungen der TU Berlin teilnehmen und Prüfungen ablegen.

Gasthörerschaft

Wichtiger Hinweis

Für die Teilnahme an den Programmen In(2)TU Berlin (Gaststudium für Geflüchtete) sowie Studieren ab 16 informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Programmverantwortlichen.

Für die Teilnahme an öffentlichen Ringvorlesungen muss keine Gasthörerschaft beantragt werden.

Was ist eine Gasthörerschaft?

Als Gasthörer*in können Sie gegen Gebühr einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, ohne an der TU Berlin eingeschrieben zu sein. Das bedeutet, Sie werden kein Mitglied der TU Berlin und erhalten auch keinen Studierendenstatus.

Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen benötigen Sie die Zustimmung der Dozentin oder des Dozenten der gewünschten Lehrveranstaltung sowie der Dekanin bzw. des Dekans der jeweiligen Fakultät.

Die Genehmigung erfolgt für die Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters. Der Umfang der Lehrveranstaltungen soll zusammen höchstens sechs Semesterwochenstunden betragen.

An Lehrveranstaltungen mit besonderer Zulassung können Sie als Gasthörer*in nur teilnehmen, wenn dadurch keine Studierenden und Nebenhörer*innen der TU Berlin ausgeschlossen werden.

Als Gasthörer*in dürfen Sie keine Prüfungen abgelegen, können aber über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und über den Erfolg der Teilnahme eine Bescheinigung erhalten, sofern Leistungsnachweise erworben werden können.

Die Regelungen zur Gasthörerschaft finden Sie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin (§ 41 AllgStuPO).

Was kostet eine Gasthörerschaft?

Für eine Lehrveranstaltung zahlen Sie pro Semesterwochenstunde eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR. Die Anzahl der angesetzten Semesterwochenstunden können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen.

Schüler*innen der 10. und 11. Klasse sowie der 12. und 13. Jahrgangsstufen sowie Mitglieder*innen der TU Berlin sind von der Zahlung der Gebühr befreit.

Zahlbar ist die Verwaltungsgebühr ausschließlich unter Angabe des Verwendungszwecks per Überweisung auf das folgende Konto der TU Berlin:

Der Verwendungszweck lautet: 50000332 Gasthörergebühren + NAME
Berliner Volksbank
IBAN: DE69 1009 0000 8841 0150 03
BIC: BEVODEBB

Für Gasthörer*innen gibt es auch die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen an der Zentraleinrichtung Moderne Sprache der TU Berlin (ZEMS) zu besuchen. Die Gebühren hierfür entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung der ZEMS.

Möchten Sie als Gasthörer*in an einem Weiterbildungsprogramm teilnehmen, dann richtet sich die zu zahlende Gebühr nach der Gebührenordnung der jeweiligen Weiterbildungsveranstaltung.

Wie und wann beantrage ich die Gasthörerschaft?

Wenn Sie als Gasthörer*in an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, dann füllen Sie bitte den Antrag auf Gasthörerschaft  aus. Mit diesem wenden Sie sich dann per E-Mail an die Dozentin bzw. den Dozenten der jeweiligen Lehrveranstaltung und holen deren Einverständnis für eine Teilnahme ein. Anschließend schicken Sie den Antrag inkl. Einverständniserklärung der Dozentin bzw. des Dozenten an das Dekanat der jeweiligen Fakultät, da auch dieses der Teilnahme noch zustimmen muss. Mit der Zustimmung des Dekanats senden Sie bitte fristgerecht per E-Mail den kompletten Antrag mit dem Nachweis der Zahlung (PDF Kontoauszug) an die Mailadresse, die auf dem Antrag angegeben ist.
Antragsfristen: 15.05. für ein Sommersemester und 15.11. für ein Wintersemester

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten der Fakultäten:

Für die Teilnahme an den Programmen In(2)TU Berlin (Gaststudium für Geflüchtete) sowie Studieren ab 16 informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Programmverantwortlichen.

Für die Teilnahme an öffentlichen Ringvorlesungen muss keine Gasthörerschaft beantragt werden.

BANA-Gasthörerstudium für Personen ab 45 Jahren

Die TU Berlin bietet durch die ZEWK (Zentraleinrichtung Wissenschaftliche Weiterbildung und Kooperation) ein attraktives Gasthörerstudium für Personen ab 45 Jahren an. Dieses Gasthörerstudium heißt BANA (Berliner Modell: Ausbildung für nachberufliche Aktivitäten). Es ist ein innovatives Weiterbildungsangebot, das einen unmittelbaren Zugang zu neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ermöglicht. Die Gebühr für die Teilnahme am BANA beträgt 60 Euro pro Semester. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Nebenhörerschaft

Was ist eine Nebenhörerschaft?

Wenn Sie an einer anderen Hochschule in Deutschland, in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein oder Norwegen eingeschrieben sind, können Sie als Nebenhörer*in an einzelnen Lehrveranstaltungen der TU Berlin teilnehmen.

Für die Teilnahme benötigen Sie die Zustimmung der Dozentin oder des Dozenten der gewünschten Lehrveranstaltung sowie der Dekanin bzw. des Dekans der jeweiligen Fakultät.

Als Nebenhörer*in werden Sie kein Mitglied der TU Berlin, können aber Leistungsnachweise der besuchten Lehrveranstaltung erwerben und Fachprüfungen ablegen.

An Lehrveranstaltungen mit begrenzter Anzahl an Teilnehmenden dürfen Sie als Nebenhörer*in nur teilnehmen, wenn dadurch keine Studierenden der TU Berlin ausgeschlossen werden.

Die Regelungen zur Nebenhörerschaft finden Sie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin.

Für die Teilnahme an öffentlichen Ringvorlesungen muss keine Nebenhörerschaft beantragt werden.

Was kostet eine Nebenhörerschaft?

Die Teilnahme im Rahmen der Nebenhörerschaft an der TU Berlin ist kostenfrei.

Wie und wann beantrage ich eine Nebenhörerschaft?

Die Nebenhörerschaft können Sie jeweils für ein Semester beim Studierendensekretariat der TU Berlin beantragen.

Hierfür füllen Sie bitte den Antrag auf Nebenhörerschaft inklusive Nebenhörerschein komplett aus.

Anschließend wenden Sie sich mit dem Antrag an die Dozent*innen sowie das zuständige Dekanat der Fakultät und holen deren Unterschriften ein. In der Regel unterschreiben nicht die Dekan*innen sondern beispielsweise die Unterschriftberechtigten im Auftrag des Dekanats. Dies kann rein elektronisch per E-Mail geschehen.

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten der Fakultäten:

Haben Sie die Einverständniserklärungen auf dem Antrag erhalten, senden Sie den Antrag zusammen mit dem Nebenhörerschein, einer aktuellen Studienbescheinigung des Semesters, für das Sie die Nebenhörerschaft beantragen bzw. Immatrikulationsbescheinigungund den weiteren im Antrag genannten Unterlagen fristgerecht als PDF per E-Mail an das Studierendensekretariat. Die Unterschriften der Dozenten und des Dekanats müssen mit Stempel der TU versehen sein. Oder es müssen digitale Signaturen der TU sein.
Es werden Unterlagen (z.B. die Studienbescheinigung) ausschließlich in deutscher und englischer Sprache akzeptiert. Bescheinigungen in anderen Sprachen müssen zusammen mit deutscher oder englischer Übersetzung eines vereidigten Übersetzenden eingereicht werden.

Antragsfristen: 15.05. für ein Sommersemester und 15.11. für ein Wintersemester

Nachdem das Studierendensekretariat Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie eine E-Mail zur Erstellung eines TUB-Accounts.

Die Genehmigung erfolgt für das jeweilige Semester.