In bestimmten Fällen können Sie sich Gebühren und Beiträge, die Sie an die TU Berlin überwiesen haben, ganz oder in Teilen rückerstatten lassen. Dafür stellen Sie einen Erstattungsantrag über tuPORT.
Erstattungen sind zum Beispiel möglich bei Doppelzahlungen oder zu hohen Zahlungen, Beurlaubungen nach bereits erfolgter Rückmeldung, Studienplatzrückgabe bei noch nicht erfolgter Einschreibung oder Exmatrikulation nach bereits erfolgter Rückmeldung bzw. Einschreibung.
Ob und in welcher Höhe Sie bereits gezahlte Geldbeträge erstattet bekommen, hängt vom jeweiligen Grund sowie vom Zeitpunkt ab, zu dem der Anspruch auf die Erstattung entstanden ist.
Nutzen Sie für alle Erstattungsgesuche den Antrag über tuPORT (Video-Tutorial: Wie kann ich eine Rückerstattung beantragen?).
Eine Befreiung vom Semesterticket im Falle eines nachgewiesenen Härtefalls sowie die daraus resultierende Erstattung von Beiträgen zum Semesterticket erfolgt ebenso über tuPORT.
Bei einer Studienplatzrückgabe, wenn Sie also noch nicht bei uns immatrikuliert sind, aber schon die Gebühren und Beiträge überweisen haben, müssen Sie uns über das Kontaktformular zunächst mitteilen, dass Sie den Studienplatz nicht annehmen möchten. Erst wenn wir dies in unserem System vermerkt haben, kann der Antrag auf Erstattung in tuPORT in der App "Zahlungsübersicht" gestellt werden.
Wenn Sie noch einen Antrag für das Wintersemester 2019/2020 stellen möchten, dann nutzen Sie bitte dieses PDF-Formular und reichen den Antrag ausgefüllt und unterschrieben per Post bei uns ein.
Die Verwaltungsgebühr und ggf. auch die Säumnisgebühr werden nur bei noch nicht erfolgter Einschreibung bzw. Rückmeldung zurückerstattet.
Exmatrikulation vor Semesterbeginn
Exmatrikulation nach Semesterbeginn
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