Auswahlgrenzen geben Ihnen Auskunft darüber, bis zu welcher Durchschnittsnote des Abiturs (Bewerbung für Bachelorstudiengänge) bzw. Punktzahl im Auswahlverfahren (Bewerbung für Masterstudiengänge) und Wartezeit Studienplätze in den zurückliegenden Semestern für zulassungsbeschränkte Studiengänge vergeben wurden.
So können Sie Ihre Chance auf eine Zulassung im kommenden Bewerbungsverfahren einschätzen. Eine verlässliche Aussage lässt sich daraus aber nicht ableiten, da die Noten, Punkte und Wartezeiten für kommende Semester nicht vorausgesagt werden können.
Die Studienplätze für Bachelorstudiengänge werden (nach Abzug von Vorabquoten) zu gleichen Teilen nach der Abiturdurchschnittsnote und nach der Wartezeit vergeben.
Die Auswahlgrenzen für Bachelorstudiengänge gelten für alle Bewerber*innen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung sowie für alle Staatsangehörigen der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins und Norwegens mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung.
Für Masterstudiengänge erfolgen seit dem Wintersemester 2015/2016 studiengangspezifische Auswahlverfahren, über die Sie sich auf den Webseiten der Studiengänge informieren können.
Die Auswahlgrenzen für Masterstudiengänge gelten für alle Bewerber*innen.
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