Nach der Umstellung auf die gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor und Master sind die Diplom- und Magisterstudiengänge eingestellt worden.
Die Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen der TU Berlin (AuslaufSa) regelt für die betroffenen Studiengänge, bis zu welchem Datum noch ein Prüfungsanspruch besteht bzw. ab wann ein Prüfungsanspruch erlischt – mit der Folge, dass Sie Ihr Studium in diesem Studiengang nicht fortführen können. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig, wann Sie in Ihrem Magister- oder Diplomstudiengang letztmalig die Abschlussprüfung ablegen können und welche Alternativen ggf. für Sie in Frage kommen.
Bei einem fristgerechten Studiengangwechsel in einen inhaltlich verwandten Bachelorstudiengang werden Sie in das letzte Semester der Regelstudienzeit des Nachfolge-Bachelorstudiengangs immatrikuliert. Nach Ende des Prüfungsanspruchs im ausgelaufenen Diplomstudiengang ist dieser Studiengangwechsel nicht mehr möglich.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Wechsel vom auslaufenden Diplomstudiengang in den Nachfolge-Bachelorstudiengang mit diesem Antragsformular. Der Antrag muss fristgerecht beim Studierendensekretariat - Servicebereich Bachelor per Post eingehen, damit eine Umschreibung nach der Auslaufsatzung möglich ist. Der Eingangsstempel der TU Berlin ist maßgebend (der Poststempel gilt nicht zur Wahrung der Frist).
Nach Eingang Ihres Antrags im Studierendensekretariat wird dieser geprüft. Anschließend müssen Sie alle zur Immatrikulation in den Bachelor-Studiengang nötigen Unterlagen in tuPORT hochladen.
Sollte es keinen inhaltlich verwandten Studiengang geben, in dem Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, können Sie den Studiengang wechseln, indem Sie sich form- und fristgerecht für einen anderen bewerben bzw. einschreiben. Informationen finden Sie hier.
Ob für Ihren Diplom- oder Magisterstudiengang ein inhaltlich verwandter Bachelorstudiengang existiert, erfahren Sie bei der Allgemeinen Studienberatung bzw. bei der zuständigen Studienfachberatung.
Informationen zur Bewerbung oder Umschreibung erhalten Sie beim Servicebereich Bachelor.
In begründeten Einzelfällen können Sie nach §2 der Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen der Technischen Universität Berlin einen sogenannten Härtefall-Antrag stellen. So können Sie ggf. Prüfungen auch nach der jeweiligen letzten Prüfungsfrist ablegen. Der Härtefall muss jedoch schon vor dem Auslaufen des Studiengangs eingetreten sein.
Die Gründe für einen möglichen Härtefall können Sie der Satzung entnehmen (§2 Abs. 3).
Den Härtefall-Antrag müssen Sie schriftlich und in der Regel vor Ablauf der letztmaligen Prüfungsfrist unter Vorlage geeigneter Nachweise beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Aus dem Antrag muss ersichtlich sein, warum der geltend gemachte Härtefall zu einer Verlängerung des Studiums über den Zeitpunkt der Aufhebung des Studiengangs hinaus führen sollte und wie viele Prüfungsleistungen noch ausstehen. Zusätzlich sollte ein Vorschlag zum weiteren Studienverlauf bis zum erfolgreichen Abschluss des Studiums (Studienverlaufsplan) enthalten sein.
Bitte stellen Sie den Antrag so frühzeitig, dass die Entscheidung vor Auslaufen des Prüfungsanspruchs fallen kann. Sollte der Härtefallantrag abgelehnt werden und der Studiengang bereits ausgelaufen sein, ist ein Wechsel in den Nachfolge-Bachelorstudiengang nicht mehr möglich, da die Frist abgelaufen ist.
Studierendensekretariat - IA
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