Die Anmeldung zu einer Modulprüfung ist immer verbindlich. Über das Online-System QISPOS oder über die SAP-App können Sie sich mit Ihrem persönlichen tub-Account für eine Prüfung anmelden. Diese Online-Anmeldung ersetzt Ihren Besuch bzw. Ihre Anmeldung über einen persönlichen Besuch beim Prüfungsamt. Wenn Ihre Modulprüfung nicht über QISPOS oder SAP anzumelden ist, melden Sie die Prüfung persönlich mit dem Anmeldeformular bei Ihrem Prüfungsteam an.
Anmeldezeiträume
Die Anmeldefrist für Modulprüfungen beginnt in der Regel im Sommersemester ab dem 15. April des Jahres, im Wintersemester ab dem 15. Oktober. Sollten Sie die Anmeldefrist versäumt haben, können Sie die Mögichkeit der Nachmeldung nutzen.
Unabhängig davon, welchen Studiengang Sie studieren, gilt für eine Abmeldung und den Rücktritt von einer Prüfung grundsätzlich: Benachrichtigen Sie im Fall einer kurzfristigen Abmeldung oder eines krankheitsbegründeten Rücktritts Ihre Prüferin bzw. Ihren Prüfer und das zuständige Prüfungsteam.
Die ausgefüllten Formulare und schriftlichen Nachweise (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / „gelber Schein“, Attest) zum Rücktritt von einer Modulprüfung können Sie per Post schicken oder direkt in den Postkasten des für Sie zuständigen Prüfungsteams werfen. Bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten Prüfung ohne Attest oder anerkanntem Rücktrittsgrund wird die Prüfung mit der Note 5,0 gewertet. Die Regelung für Rücktritte in Bachelor- und Masterstudiengängen finden Sie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin.
Bis einen Tag vor der Prüfung können Sie sich ohne Angabe von Gründen von der angemeldeten Prüfung abmelden. Sofern eine Abmeldung über QISPOS oder die SAP-App nicht mehr möglich ist, ist die Abmeldung bis spätestens einen Tag vor der Prüfung schriftlich bei Ihrem Prüfungsteam zu erklären. Hierfür nutzen Sie das Formular für Abmeldung und Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung.
Sollten Sie ab dem Tag der Prüfung nicht daran teilnehmen können, handelt es sich um einen Rücktritt. Für Ihren Rücktritt, z.B. aus Krankheitsgründen, müssen Sie das Formular für die Abmeldung und den Rücktritt inklusive Begründungen und entsprechender Nachweise („gelber Schein“, ggf. Atteste) einreichen. Beides muss spätestens fünf Tage nach dem Prüfungstermin bei Ihrem Prüfungsteam vorliegen.
Der Rücktritt am Tag der Prüfung aufgrund von Krankheit kann je Modulprüfung maximal zweimal mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Schein“) erfolgen. Tritt der Fall bei der Prüfung zum dritten Mal ein, so müssen Sie neben Ihrer Rücktrittserklärung ein Attest oder eine, dieselben Inhalte umfassende andere schriftliche Erklärung Ihres Arztes einreichen. Beides muss spätestens fünf Tage nach dem Prüfungstermin bei Ihrem Prüfungsteam vorliegen. Das Attest darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein.
Der zuständige Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs entscheidet dann anhand der ärztlichen Angaben über die Prüfungsunfähigkeit. Diese Regelung gilt unabhängig vom Prüfungsversuch (1., 2. oder letztmöglicher Prüfungsversuch) und unabhängig davon, ob die krankheitsbedingten Rücktritte von der einen Prüfung direkt aufeinander folgen oder nicht.
Ist eine Erkrankung Ihres Kindes der Grund für Ihren Rücktritt am Prüfungstag, dann legen Sie zusätzlich zu dem Formular für die Abmeldung und den Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung eine ärztliche Bestätigung der Erkrankung vor.
Der Rücktritt wird nicht bei der Regelung für mehrfache krankheitsbedingte Rücktritte von einer Prüfung mitgezählt.
Nicht bestandene Modulprüfungen können Sie auf der Grundlage des § 49der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin zweimal wiederholen. Die erste Wiederholung einer Prüfung soll in derselben Form wie die nicht bestandene Prüfung durchgeführt werden. Die zweite Wiederholung findet in der Regel mündlich statt. Die Wiederholungsprüfung müssen Sie innerhalb von zwei Semestern ab dem Prüfungsdatum oder bei einer zweiten Wiederholung innerhalb der im Bescheid des Prüfungsteams gesetzten Frist wiederholen.