Abschlussarbeiten

Anmeldung der Abschlussarbeit

Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihr Prüfungsteam

  • Sie erhalten auf Anfrage das Anmeldeformular von Ihrem Prüfungsteam
  • Sie senden das Formular ausgefüllt von Ihrem TU-E-Mail-Account an Ihr Prüfungsteam.
  • Ihr Prüfungsteam prüft die Voraussetzung, füllt seinen Teil des Formulars aus und sendet es an die*den Erstprüfende*n.
  • Die*der Erstprüfende legt das Thema fest, schlägt eine*n Zweitprüfende*n vor, unterschreibt das Formular und leitet es an den Prüfungsausschuss weiter.
  • Der Prüfungsausschuss sendet seine Entscheidung an das Prüfungsteam.
  • Sie erhalten anschließend per E-Mail an Ihren TUB-Account oder per Post eine Information über das festgelegte Thema und die Abgabefrist. Die Abgabefrist wird anhand der Regelungen Ihrer StuPO festgelegt.

Studierende der Studiengänge Physik und Historische Urbanistik stellen den Antrag über SAP in der App.

Nachteilsausgleich

Anträge auf Nachteilsausgleich im Rahmen von Abschlussarbeiten (z.B. Verlängerung der Bearbeitungsfrist) sollen bereits bei Antrag auf Themenausgabe gestellt werden. Der Nachteilsausgleich gehört nicht zu den Gründen, nach denen lt. StuPO eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist erfolgen kann, d.h. dass zum Beispiel eine befristete Erkrankung während der Bearbeitungszeit diese zusätzlich verlängern kann.

Bearbeitungszeit

Am Tag der Aushändigung des Themas durch Ihr Prüfungsteam beginnt der für Sie geltende Bearbeitungszeitraum. Sie endet zu einem damit festgelegten Zeitpunkt.

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit

Einen Antrag auf Verlängerung stellen Sie in jedem Fall vor Ablauf der regulären Bearbeitungszeit bei dem für Sie zuständigen Prüfungsteam. Der Antrag erfolgt in der Regel formlos. Einige Prüfungsausschüsse stellen jedoch Formulare bereit; informieren Sie sich bitte dazu auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses. Wenn Sie eine Verlängerung aufgrund von Krankheit beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes beifügen. Bei der dritten Beantragung auf Verlängerung ist ein ärztliches Attest erforderlich. Beantragen Sie eine Verlängerung aufgrund von inhaltlichen Gründen, so fügen Sie dem Antrag eine Stellungnahme Ihrer Erstprüferin bzw. Ihres Erstprüfers bei.

Abgabe der Abschlussarbeit

Die Abgabe von Abschlussarbeiten erfolgt in der Regel durch Vorlage von 2 gebundenen Druckexemplaren + einer elektronischen Version auf beigefügten Stick oder CD (bitte die elektronische Version nicht per E-Mail senden) in einem verschlossenen und an das zuständige Prüfungsteam adressierten Umschlages

  • postalisch oder
  • persönlich beim Pförtner im Hauptgebäude der TU Berlin (24/7 besetzt) oder
  • persönlich während der Öffnungszeiten im Campus Center oder
  • persönlich nach Terminvereinbarung im zuständigen Prüfungsteam.

Mit Zustimmung beider Prüfenden kann die Abgabe auch ausschließlich elektronisch an die Team-Mailbox des für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsteams erfolgen; Sie sind verpflichtet, die Form der Abgabe rechtzeitig mit den Prüfenden abzustimmen; eine schriftliche Bestätigung für das Referat Prüfungen ist nicht erforderlich.

Maßgeblich für die fristgemäße Abgabe ist je nach Abgabeart

  • das Datum des Poststempels oder
  • das Datum des Einangsstempels der Pförtnerloge oder des Campus Centers
  • das Datum der persönlichen Abgabe im Referat Prüfungen
  • das Datum des Eingangs der E-Mail im Referat Prüfungen

Für die elektronische Abgabe senden Sie die Arbeit per E-Mail im PDF-Format an Ihr zuständiges Prüfungsteam oder hinterlegen Sie sie in der Cloud und senden uns den Link. Fügen Sie bitte auch ein Foto oder Scan Ihres Anmeldeformulars bei.

  • Die Datei der Abschlussarbeit soll wie folgt bezeichnet werden: Abschlussarbeit_IhreMatrikelnummer.pdf
  • Wir bitten Sie im Text der E-Mail folgende Informationen anzugeben:
    • Name:
    • Matrikelnummer:
    • Abschluss und Studiengang:
    • Name und E-Mailadresse Erstprüfende*r:
    • Name und E-Mailadresse Zweitprüfende*r:
    • Titel der eingereichten Arbeit:
    • Erklärung, dass die Arbeit eine Selbständigkeitserklärung nach § 60 Abs. 8 AllgStuPO enthält.
    • Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, die nicht Prüfungssprache lt. Studien- und Püfungsordnung ist: Erklärung, dass die Arbeit eine deutsche Zusammenfassung enthält. Die Hinweise, welche notwendig sind, entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf unserer Webseite und ggf. Ihrer StuPO.

Endet die Abgabefrist an einem Sonn- oder Feiertag, so gilt für den postalischen Versand als fristgemäße Abgabe ein Poststempel am folgenden Werktag; für die persönliche Abgabe gedruckter Versionen gilt als fristgemäß die Abgabe am folgenden Werktag.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Arbeit anmelden, bevor Sie mit der inhaltlichen Arbeit beginnen. Abschlussarbeiten werden grundsätzlich erst nach Ablauf der Hälfte der in der Studienordnung des Studiengangs festgelegten Bearbeitungszeit bei Ihrem Prüfungsteam angenommen.

Vorzeitige Abgabe der Abschlussarbeit

Sie möchten Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Hälfte der Bearbeitungszeit bei Ihrem Prüfungsteam einreichen? Dann müssen Sie zusätzlich eine vom Prüfungsausschuss bestätigte Stellungnahme der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters abgeben, die eine verfrühte Abgabe begründet. Diese Erklärung wird Ihrer Prüfungsakte beigefügt. Fehlt diese Stellungnahme oder die Bestätigung des Prüfungsausschusses, informiert Ihr Prüfungsteam den Prüfungsausschuss und fordert Sie auf, die entsprechende Stellungnahme nachzureichen. Das gilt auch, sollten Sie Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Hälfte der Bearbeitungszeit, z.B. aufgrund von Schließzeiten Ihres Prüfungsteams, postalisch oder beim Pförtner abgeben.

Abgabefrist im Urlaubssemester

Die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit fällt in Ihr Urlaubssemester und Sie können nicht fristgerecht abgeben? Dann müssen Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

(I)STROD (International) Student Thesis and Research Opportunities Database

Wiederholung der Abschlussarbeit

Abschlussarbeiten dürfen zwei Mal wiederholt werden. Jede Wiederholung wird mit einem neu gewählten Thema angemeldet. Die erneute Anmeldung eines Themas aus einem nicht bestandenen oder abgebrochenem Versuch ist nicht zulässig.