Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihr Prüfungsteam.
Die Fristen für die Abgabe von Abschluss- und Hausarbeiten, sofern sie einzige Prüfungsleistung sind, werden bis zum 31.3.2021 gehemmt. Das heißt, dass davon ausgegangen wird, dass bis zum 31.3.2021 keine Bearbeitung möglich ist. Bereits laufende Bearbeitungsfristen werden entsprechend verlängert. Neue Themenanträge werden intern bearbeitet, die Ausgabe von Themen an die Studierenden erfolgt jedoch erst Ende März mit Bearbeitungsbeginn 1.4.2021. Die Studierenden können ihrem zuständigen Prüfungsteam mit dem Antrag auf Themenausgabe erklären, dass Sie auf die pandemiebedingte Fristhemmung verzichten. Die Erklärung ist unwiderruflich. Es gelten in diesen Fällen nur die Fristverlängerungsmöglichkeiten der StuPO.
Bitte beachten Sie die aktuellen Änderungen auf Grund des Lockdowns.
Am Tag der Aushändigung des Themas durch Ihr Prüfungsteam beginnt der für Sie geltende Bearbeitungszeitraum. Sie endet zu einem damit festgelegten Zeitpunkt.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Einen Antrag auf Verlängerung stellen Sie in jedem Fall vor Ablauf der regulären Bearbeitungszeit bei dem für Sie zuständigen Prüfungsteam. Der Antrag erfolgt formlos, das heißt ohne vorgegebenes Formular. Wenn Sie eine Verlängerung aufgrund von Krankheit beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes beifügen. Bei der dritten Beantragung auf Verlängerung ist ein ärztliches Attest erforderlich. Beantragen Sie eine Verlängerung aufgrund von inhaltlichen Gründen, so fügen Sie dem Antrag eine Stellungnahme Ihrer Erstprüferin bzw. Ihres Erstprüfers bei.
Aktueller Hinweis vom 22. Januar 2021: Die Fristen für die Abgabe von Abschluss- und Hausarbeiten, sofern sie einzige Prüfungsleistung sind, werden bis zum 31.3.2021 gehemmt. Das heißt, dass davon ausgegangen wird, dass bis zum 31.3.2021 keine Bearbeitung möglich ist. Bereits laufende Bearbeitungsfristen werden entsprechend verlängert.
Endet die Abgabefrist an einem Wochenende oder Feiertag, so gilt für den postalischen Versand als fristgemäße Abgabe ein Posteingang bis zum folgenden Werktag. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Arbeit anmelden, bevor Sie mit der inhaltlichen Arbeit beginnen.
Abschlussarbeiten werden grundsätzlich erst nach Ablauf der Hälfte der in der Studienordnung des Studiengangs festgelegten Bearbeitungszeit bei Ihrem Prüfungsteam angenommen.
Vorzeitige Abgabe der Abschlussarbeit
Sie möchten Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Hälfte der Bearbeitungszeit bei Ihrem Prüfungsteam einreichen? Dann müssen Sie zusätzlich eine vom Prüfungsausschuss bestätigte Stellungnahme der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters abgeben, die eine verfrühte Abgabe begründet. Diese Erklärung wird Ihrer Prüfungsakte beigefügt. Fehlt diese Stellungnahme oder die Bestätigung des Prüfungsausschusses, informiert Ihr Prüfungsteam den Prüfungsausschuss und fordert Sie auf, die entsprechende Stellungnahme nachzureichen. Das gilt auch, sollten Sie Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Hälfte der Bearbeitungszeit, z.B. aufgrund von Schließzeiten Ihres Prüfungsteams, postalisch oder beim Pförtner abgeben.
Abgabefrist im Urlaubssemester
Die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit fällt in Ihr Urlaubssemester und Sie können nicht fristgerecht abgeben? Dann müssen Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.