Vergabeverfahren für Studienplätze

Vergabeverfahren bei zulassungsfreien Studiengängen (ohne Numerus Clausus)

Bei einem Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung ist die Anzahl der Studienplätze für diesen Studiengang nicht beschränkt. Das heißt, alle Bewerber*innen, die sich immatrikulieren möchten und die formalen - und bei Masterstudiengängen auch die inhaltlichen - Voraussetzungen erfüllen, bekommen einen Studienplatz.

Nötig ist in jedem Fall der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Bachelor) bzw. Masterzugangsberechtigung (Master) und ggf. Nachweise der für den jeweiligen Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse. Für Masterstudiengänge sind ggf. noch weitere Nachweise zum belegen der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen erforderlich.

Weitere Informationen darüber, wann und wie Sie diese Nachweise erbringen müssen, finden Sie unter "Bewerben und Einschreiben".

 

Vergabeverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit Numerus Clausus)

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen. Für einen Studienplatz in einem zulassungbeschränkten Studiengang müssen Sie sich also immer erst bewerben.

Auf alle eingehenden Bewerbungen hin, erfolgt dann ein Auswahl- bzw. Vergabeverfahren. Nur ein Teil der Bewerber*innen erhält dann eine Zulassung für den gewünschten Studiengang.

Ist die Zulassung erfolgt, so stellen Sie in einem zweiten Schritt den Antrag auf Immatrikulation (Einschreibung).

Sollte es nach dem Vergabeverfahren (Hauptverfahren) noch freie Studienplätze geben, so werden diese über das so genannte Nachrückverfahren (Master) vergeben. Sind nach Abschluss der regulären Zulassungsverfahren immer noch freie Plätze vorhanden, werden diese über das so genannte Koordinierte Nachrücken (1. Fachsemester/Bachelor) oder im Rahmen des Losverfahrens (höheres Fachsemester/Bachelor oder Master) vergeben.

Nähere Informationen zu dem richtigen Bewerbungsweg finden Sie unter "Bewerben und Einschreiben".