
Viele Studiengänge an der Technischen Universität Berlin haben eine beschränkte Anzahl von Studienplätzen. In diesem Zusammenhang ist oft die Rede vom sogenannten Numerus Clausus (NC). Die Studienplätze werden dann nach bestimmten Kriterien und speziellen Auswahlverfahren vergeben.
Im Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge wird im Falle einer beschränkten Anzahl von Studienplätzen der Hauptanteil dieser Plätze zur Hälfte nach einer Rangliste nach (Abitur-)Noten vergeben, zur anderen Hälfte nach der Wartezeit (Anzahl der Semester zwischen Erreichen der HZB und Beginn eines Studiums). Für einige Bewerber*innengruppen gibt es eine reservierte Platzanzahl (sogenannte Quoten). Dazu gehören zum Beispiel Zweitstudienbewerber*innen, Bewerber*innen mit Sonderanträgen und Bewerber*innen aus dem nicht-europäischen Ausland.
Im Vergabeverfahren für Masterstudiengänge werden die verfügbaren Studienplätze nach dem Ergebnis eines vorab durchgeführten Auswahlverfahrens (Punkte) und Wartezeit (Anzahl der Semester, ohne Einschreibung an einer Hochschule, zwischen dem Erreichen der MZB und dem Beginn des angestrebten Masterstudiums) vergeben. An diesem Vergabeverfahren nimmt nur teil, wer auch die formalen und inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt hat.
Eine Orientierung darüber, bis zu welcher Durchschnittsnote (Abitur)/Punktzahl und Wartezeit Studienplätze in den zurückliegenden Semestern für zulassungsbeschränkte Studiengänge vergeben wurden, geben Ihnen die sogenannten Auswahlgrenzen (siehe unten).
Erkundigen Sie sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung rechtzeitig über die Zulassungbeschränkungen sowie über die möglichen Zugangsvoraussetzungen: die Bestimmungen können je nach Studiengang sehr unterschiedlich sein. Dies gilt ebenso für Fristen und Termine. Bewerbungen und Einschreibungen sind immer an bestimmte Termine gebunden. Auch diese können je nach Studiengang variieren.