Nachfolgend finden Sie unsere Checklisten für eine Bewerbung zum Masterstudium an der TU Berlin, welche nach Bewerber*innengruppen aufgeteilt sind.
Wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) an unserer oder einer Hochschule deutschlandweit erworben haben oder in Kürze erwerben werden, dann bewerben Sie sich direkt an der TU Berlin.
Sollte dies nicht auf Sie zutreffen, dann bewerben Sie sich bitte über uni-assist.
Bitte laden Sie das Bewerbungsformular für Direktbewerber*innen herunter und füllen Sie es aus.
Der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses besteht aus
oder
Bitte laden Sie, falls vorhanden, die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modulbeschreibungen Ihres 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Deutsch oder Englisch) hoch, wenn Sie Ihren 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht an der TU Berlin erwerben. Dies ermöglicht eine korrekte Prüfung der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen. Markieren Sie hier bitte die Bereiche, die für die Erfüllung der inhaltlichen Zugangsvoraussetzung relevant sind. Damit unterstützen Sie den Prüfungsausschuss in seiner Arbeit und helfen dabei, dass dieser zu einem schnelleren und eindeutigeren Ergebnis bezüglich Ihrer inhaltlichen Eignung kommt.
Für einige Masterstudiengänge sind ggf. weitere studiengangspezifische Nachweise, z.B. ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse, erforderlich. Ob dies auch Ihren Wunschstudiengang betrifft, können Sie auf unserer Webseite und in den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen Ihres Wunschstudiengangs nachlesen. Sollten Sie formale oder inhaltliche Fragen zu diesen Nachweisen haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienfachberatung des Studiengangs.
Werden Arbeitsproben von Ihnen gefordert, wie z.B. im Master Architektur, dann schicken Sie uns diese bitte ebenfalls digital mit Ihren anderen Bewerbungsunterlagen zu.
Ggf. werden diese Nachweise gemäß der ZZO als Originale oder amtlich beglaubigte Kopien angefordert. Auch diese Nachweise sind nur als PDF einzureichen.
Der Nachweis ist für für alle deutschsprachigen Studiengänge erforderlich.
ACHTUNG: Ab einer Bewerbung zum Sommersemester 2022 benötigen auch Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der deutschsprachigen Schweiz mit einer ausländischen Masterzugangsberechtigung einen Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau. Der Personalausweis bzw. Pass reicht als Sprachnachweis NICHT aus!
Details siehe https://www.tu.berlin/go2960/
Bitte beachten: Der fehlende Nachweis führt nicht zu einer Ablehnung der Bewerbung, jedoch können ohne Nachweise keine Wartesemester angerechnet werden.
Nachweise über etwaige Dienstzeiten gemäß § 7 Abs.1 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), nur falls vorhanden.
Bei gleichem Rang im Auswahlverfahren innerhalb der Wartezeitquote haben Bewerberinnen und Bewerber Vorrang, die die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Die Vorderseite Ihres Personalausweises bzw. Passes (mit persönlichen Daten).
Bei einer Bewerbung zum höheren Fachsemester sind zusätzlich folgende Unterlagen in der geforderten Form und Frist mit genehmigter Einstufung durch den Prüfungsausschuss einzureichen. Bitte informieren Sie sich über die Art und Frist der Einreichung auf unserer Webseite.
oder
Der Bewerbungsantrag wird im uni-assist-Portal während der Online-Bewerbung erstellt.
Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses - inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)
oder
Weitere studiengangspezifische Nachweise inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt)
Aktuelle Immatrikulations- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung, falls Sie nach Abschluss Ihres 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Ausland an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren.
Bitte beachten: Der fehlende Nachweis führt nicht zu einer Ablehnung der Bewerbung, jedoch können ohne Nachweise keine Wartesemester angerechnet werden.
Nachweise über etwaige Dienstzeiten gemäß § 7 Abs.1 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG), nur falls vorhanden, inkl. Übersetzung (falls nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt).
Bei gleichem Rang im Auswahlverfahren innerhalb der Wartezeitquote haben Bewerberinnen und Bewerber Vorrang, die die in § 7 genannten Voraussetzungen erfüllen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Vorderseite Ihres Personalausweises bzw. Passes (mit persönlichen Daten)
oder
Für Absolventinnen und Absolventen aus VR China, Vietnam, Mongolei und dem Iran gibt es weitere länderspezifische Anforderungen, die bei einer Bewerbung erfüllt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite.
Bitte informieren Sie sich bei uni-assist, ob Sie zusätzliche Dokumente zur Bewerbung, abhängig vom Land, in dem Sie Ihren Abschluss absolviert haben, einreichen müssen.