
Wenn Sie bisher Prüfungsleistungen erbracht haben und diese anerkennen lassen um in ein höheres Fachsemester einzusteigen, stellen Sie rechtzeitig vor der Beantragung der Immatrikulation bei dem für den angestrebten Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss einen Antrag auf Überprüfung von Leistungen. Der Prüfungsausschuss wird Sie bei Vorliegen von genügend anerkennbaren Leistungen (Modulen/ECTS) in ein höheres Fachsemester einstufen. Für dieses höhere Fachsemester können Sie die Online-Registrierung vornehmen und dann über tuPORT die Immatrikulation beantragen.
Wie erhalte ich die Fachsemestereinstufung?
Reichen Sie die Anträge auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A und Teil B) zusammen mit einem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin ein und beantragen Sie die Fachsemestereinstufung. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an den Prüfungsausschuss, damit Ihnen die Fachsemestereinstufung rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist vorliegt und Sie sie mit einreichen/hochladen können.
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A)
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B)
Die Kontaktdaten des zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin finden Sie über die Studiengangsteckbriefe der TU Berlin (Wunschstudiengang anklicken).
Das Fachsemester muss innerhalb der für den jeweiligen Studiengang der TU Berlin gültigen Regelstudienzeit liegen.
Haben Sie während Ihres gesamten bisherigen Studiums eine Prüfung endgültig nicht bestanden, muss der Prüfungsausschuss im Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen - Teil A zusätzlich die Feststellung treffen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Hinderungsgrund für die Aufnahme des Studiums im beantragten Studiengang ist.
Der Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B) verbleibt zusammen mit dem Nachweis über alle Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss der TU Berlin.
Wenn Sie bereits an der TU Berlin im gleichen Studiengang mit gleicher Studien- und Prüfungsordnung immatrikuliert waren, dann sind Sie Wiedereinschreiber.
Als Wiedereinschreiber können Sie sich nur für das nächsthöhere oder ein noch höheres Fachsemester immatrikulieren (mit der entsprechenden Einstufung des Prüfungsausschusses).
Servicebereich Bachelor
Einrichtung | Studierendensekretariat |
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Sekretariat | IA 2 |
Gebäude | Hauptgebäude |
Raum | 0013 |
Adresse | Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin |