Studierende, die auf Grund einer beruflichen Qualifikation ein mindestens einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert haben, können ihr Studium gem. § 11(4) BerlHG in einem ähnlichen Studiengang nach Zulassung an der TU Berlin fortsetzen.
Ein einjähriges erfolgreiches Studium liegt vor, wenn die für das Studium an der Ausgangshochschule vorgesehenen Prüfungen erfolgreich absolviert worden sind.
Ein Hochschulwechsel für Studierende mit beruflicher Qualifikation, die in einem anderen Bundesland ein mindestens einjähriges Hochschulstudium erfolgreich absolviert haben, ist mit der Vorlage der Einstufung des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses der TU Berlin in das nächsthöhere Fachsemester (mindestens in das 3. Fachsemester) möglich.
Eine Bewerbung für einen anderen als den bisherigen Studiengang ist grundsätzlich möglich. Dann wird die Hochschulzugangsberechtigung nach §11 BerlHG erneut geprüft. Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester finden Sie auf der folgenden Webseite.
Sie können an der TU Berlin gem. § 11(4) BerlHG in einem ähnlichen Studiengang weiterstudieren, wenn Sie
1. an der vorherigen Hochschule aufgrund beruflicher Qualifikation zum Studium zugelassen wurden und
2. ein mindestens einjähriges Studium in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert haben.
1. Bitte reichen Sie die unten genannten Bewerbungsunterlagen frist- und formgerecht bis zum Bewerbungsschluss an der TU Berlin ein. Bitte beachten Sie: Die Einreichung ist ausschließlich auf dem im Antragsformular genannten Weg möglich!
2. Ihre Bewerbungsunterlagen werden von uns geprüft. Sofern Ihre Bewerbung frist- und formgerecht eingegangen ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie am Zulassungsverfahren teilnehmen.
3. Sie erhalten von uns einen Bescheid und im Falle der Zulassung auch Hinweise zur Immatrikulation.
Bitte beachten Sie: Die Einreichung ist ausschließlich auf dem im Antragsformular genannten Weg möglich!
Bitte beachten Sie:
Alle Informationen zu Fristen finden Sie hier.