Anerkennung von Leistungen

Anerkennung von Studienleistungen bei der Bewerbung

Wenn Sie bereits an der Technischen Universität Berlin oder einer anderen Hochschule Studienzeiten und Studienleistungen erworben haben und unter Anrechnung der erbrachten Leistungen in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs an der TU Berlin einsteigen möchten oder ggf. müssen, so müssen die bisher erbrachten Studienleistungen vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs zunächst auf Anerkennung geprüft und ggf. eine Fachsemestereinstufung vorgenommen werden.

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen erbracht worden sind, erfolgt auf Antrag. Sofern die erbrachten Leistungen keine wesentlichen Unterschiede zum Modul aufweisen, das an der TU Berlin vorgesehen ist, sind sie anzuerkennen. Den Anerkennungsantrag und die notwendigen Nachweise reichen Sie bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss ein. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag und stuft eventuell in ein höheres Fachsemester des Wunschstudiengangs ein. Diese Fachsemestereinstufung muss zur Bewerbung bzw. zur Beantragung der Immatrikulation von Ihnen vorgelegt werden.

Bitte stellen Sie rechtzeitig vor den Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsfristen beim zuständigen Prüfungsausschuss den Antrag, da zur Prüfung und Entscheidung eine Bearbeitungszeit nötig ist.

Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester finden Sie auf den Seiten unter Bewerben und Einschreiben für ein Bachelorstudium bzw. Bewerben und Einschreiben für ein Masterstudium.

Anerkennung von Studienleistungen während des Studiums

Nach Studienbeginn

Wenn Sie sich nach der Immatrikulation an der TU Berlin Ihre bereits früher erlangten Studienleistungen anerkennen lassen möchten, stellen Sie vorrangig beim Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs oder beim Prüfungsamt der TU Berlin einen Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen.

Die Anerkennung von Studien-und Prüfungsleistungen soll spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nach Aufnahme des Studiums an der TUB beantragt werden. Eine Anerkennung für bereits begonnene Prüfungsverfahren ist ausgeschlossen.

Bescheinigung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Als internationale Studierende oder Hochschulwechsler*in können Sie sich Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen im Büro für Äquivalenzen bescheinigen lassen. Hierfür legen Sie die entsprechenden Nachweise über Ihr Studium (Abschlusszertifikate, Zeugnisse, Fächer- und Notenlisten, Transkripte usw.) vor.

Bescheinigung von während eines Austauschs erbrachten Studienleistungen

Um Ihre im Rahmen von Hochschulpartnerschaften (ERASMUS+, Übersee) erworbenen Studienleistungals Austauschstudierende bzw. Austauschstudierender bescheinigen zu lassen, wenden Sie sich nach Erhalt Ihres Transkripts (Fächer- und Notenliste) mit dem Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen direkt an den zuständigen Prüfungsausschuss.

Fremdsprachige Bescheinigungen

Als Absolvent*in der TU Berlin in einem Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengang bekommen Sie im Büro für Äquivalenzen englisch- oder französischsprachige Bescheinigungen über die internationale Vergleichbarkeit Ihres Studienabschlusses, jedoch keine Zeugnisübersetzungen. Promovierte können eine Äquivalenzbescheinigung zum PhD bzw. Doctorate erhalten.

Anrechnung von beruflichen Qualifikationen

Die Anrechnung von beruflichen Qualifikationen und anderen Leistungen, die außerhalb von Hochschulen erbracht worden sind, erfolgen auf Antrag. Sofern die erbrachten Leistungen gleichwertig zum Modul sind, das an der TU Berlin vorgesehen ist, sind sie anzurechnen. Beruflich erworbene Qualifikationen können maximal bis zu 50 % der für den Studiengang notwendigen Leistungspunkte angerechnet werden. Den Antrag auf Überprüfung (Teil B) und die notwendigen Nachweise reichen Sie bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss ein. Der Prüfungsausschuss leitet den Antrag anschließend an Ihr Prüfungsteam weiter, das Sie über die Entscheidung informiert.

Der Antrag soll innerhalb von zwei Semestern nach Aufnahme des Studiums erfolgen. Eine Anrechnung von Leistungen ist nur möglich, sofern Sie sich für das jeweilige Modul noch nicht im Prüfungsverfahren befinden.