Besonders beim Studieren unter Pandemiebedingungen benötigen manche Studierende eine bestimmte Anpassung der Prüfungsbedingungen.
Wenn Sie Ihre Prüfungsleistung(en) unter Pandemiebedingungen erbringen möchten, jedoch:
besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung der Prüfungsform zu stellen. Solche Änderungen können sich auf die Form, den Ort oder den Zeitpunkt einer geplanten Prüfung beziehen.
Aktuelle Informationen zum Ablauf des Semesters an der TU Berlin und der Hygieneregelungen finden Sie in den Informationsbriefen des Vizepräsidenten der TU Berlin.
Allgemeine Regelungen und Formulare vom Referat Prüfungen z.B. zur Freiversuchsregelung, zu Abmeldungen von Prüfungen und zum Rücktritt finden Sie auf der Seite des Teams Prüfungen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Abmeldung von einer Modulprüfung (§63 AllgStuPO)
So ist Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung bis spätestens drei Tage vor einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung bzw. bis zum Tag vor dem ersten Prüfungselement einer Portfolioprüfung möglich - und zwar ohne Angabe von Gründen. Für andere Prüfungsformen, z.B. Hausarbeiten, legen die Prüfenden den Abmeldezeitpunkt fest.
Nach dem Ende der Abmeldefrist ist nur noch ein Rücktritt z.B. aus Krankheitsgründen möglich.
Den „Antrag auf Änderung der Prüfungsform“ entnehmen Sie bitte den Seiten des zuständigen Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs bzw. den Seiten Ihrer Fakultät. Diesen Antrag füllen Sie vollständig aus – inklusive Begründung sowie Vorschlägen zur Änderung der Prüfungsform. Die zu erbringende Prüfungsleistung muss gleichwertig sein. Zum Antrag benötigen Sie einen Nachweis. Bitte beachten Beachten Sie angesichts der Bearbeitungsdauer, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Sie benötigen für Ihren Antrag auch einen Nachweis. Ein Nachweis kann sein:
Schicken Sie dann den Antrag online von Ihrer TU Mailadresse an Ihre/Ihren Prüfer*in. Die/den Prüfer*in bitten Sie zugleich, Ihren Antrag nach ihrer/seiner Bearbeitung an den zuständigen Prüfungsausschuss weiterzuleiten (Kontaktdaten Ihres Prüfungsausschusses beifügen) und Sie über den Vorgang in Kenntnis zu setzen bzw. den bearbeiteten Antrag an Sie zurückzuschicken.
Achtung: Bitte setzen Sie auch Ihr Prüfungsteam in „cc“ Ihrer E-Mail, damit dieses auch über Ihren Antrag in Kenntnis gesetzt ist!
Nachdem Sie der/dem Prüfer*in bzw. allen Prüfer*innen Ihren Antrag/ Ihre „Anträge auf Änderung der Prüfungsform“ per E-Mail zugesandt haben, setzen Sie bitte den zuständigen Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs per E-Mail (von Ihrer TU Mailadresse) über Ihren Antrag/ Ihre Anträge in Kenntnis und übersenden diesem zudem ihren Nachweis (z.B. ärztliches Attest) im Anhang - auch wenn Sie noch auf Antwort/en Ihrer Prüfer*innen warten. Der Fließtext Ihrer E-Mail an den Prüfungsausschuss sollte folgende Informationen enthalten:
Sie erhalten die Entscheidung Ihres Prüfungsausschusses. Die Entscheidung über die Änderung der Prüfungsform senden Sie bitte Ihrem zuständigen Prüfungsteam zu.
Sie erbringen die genehmigte(n) Form(en) der Prüfungsleistung(en).
Bei Rückfragen und/oder Klärungsbedarf mit der/dem Prüfer*in, wenden Sie sich gerne an uns barrierefrei@tu-berlin.de.