Stabsstelle Berufungen und strategische Kooperationen

Berufungsverfahren

Bewerbung auf eine Professur

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich auf eine Professur an unserer Universität bewerben möchten und wünschen Ihnen für das Verfahren viel Erfolg!
Auf diesen Seiten finden Sie allgemeine Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen und über das Auswahlverfahren an der TU Berlin. Darüber hinaus geben wir konkrete Hinweise über Aufbau und Inhalte Ihres Lehrportfolios, das neben Ihrem Forschungsprofil einen wichtigen Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen darstellt.
Generelle Hilfestellungen zur Bewerbung auf eine Professur finden Sie z. B. bei Academics.de oder auch in anderen Wissenschafts- und Bewerbungsportalen. Wir weisen darauf hin, dass wir für die Inhalte dieser Portale keine Gewähr übernehmen. Ansprechpartner/innen während der Bewerbungsphase finden Sie im Ausschreibungstext. Nähere Informationen erteilt Ihnen auch das jeweilige Fakultäts-Service-Center oder der Dekan/die Dekanin.

Einstellungsvoraussetzungen

W2/W3-Professur
Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen sind die Einstellungsvoraussetzungen bei der Besetzung von W2/W3-Professuren in § 100 Abs. 1 BerlHG geregelt:
1. abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
4. darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle a) zusätzliche wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen oder b) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. In der Regel werden die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach BerlHG § 100, Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a) im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht oder durch eine Habilitation (ggf. Habilitationsäquivalenz) nachgewiesen; Abs. 4 b) regelt die Ausnahme in Form von Praxiserfahrungen.


Juniorprofessur W1
Für die Einstellung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren gelten die Bestimmungen des §102a BerlHG:
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird.
Zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf eine Juniorprofessur dürfen im Regelfall nicht mehr als sechs Jahre, im Bereich der Medizin nicht mehr als neun Jahre vergangen sein; dieser Zeitraum erhöht sich um Zeiten der Betreuung eines Kindes oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren und Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen um bis zu zwei Jahre je Kind oder Pflegefall.
Neben den rechtlich fixierten Einstellungsvoraussetzungen kommen weitere übergreifende Berufungskriterien zum Tragen. Dazu zählen z. B. die Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten, die soziale und kommunikative Kompetenz oder die Bereitschaft, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Hochschule zu leisten.
Sieben Monate vor dem Ablauf der ersten Phase der Juniorprofessur soll eine Zwischenevaluation (gemäß dieser Satzung) erfolgen.

 

Auswahlverfahren

Prozessschritte eines Regelverfahrens


Konstituierung der Berufungskommission (BK) durch den Dekan/die Dekanin
Die Konstituierung der BK geschieht spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist.
 

Bewerbungen sichten und Auswahlverfahren

  • die Bewerbungen werden für die Einsichtnahme der BK-Mitglieder vorbereitet
  • alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Eingangsbestätigung
  • die BK wählt geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus, die zu einem universitätsöffentlichen Vorstellungsvortrag eingeladen werden
  • die BK kann die Kandidatinnen und Kandidaten zusätzlich zu einem gesonderten "Lehrvortrag" einladen
  • die Eingeladenen werden vorab von der/dem BK-Vorsitzenden über den Ablauf des Vorstellungsvortrags und des Gesprächs mit der BK informiert
  • ein Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin betreut sie am Vorstellungstag
  • nach Anhörung der Berufungsvorträge werden für die engere Auswahl Gutachten eingeholt.

Erstellen der Berufungsliste und Berufung

  • nach dem letzten Berufungsvortrag und Eingang der externen Gutachten tritt erneut die BK zusammen, um eine Liste mit in der Regel drei Bewerber/innen zu erstellen
  • der BK-Beschluss zur Berufungsliste wird dem erweiterten Fakultätsrat zur Beschlussfassung vorgelegt
  • der Berufungsvorgang wird an die/den Vizepräsidenten für Forschung, Berufung und Nachwuchsförderung weitergeleitet
  • eine Stellungnahme vom Akademischen Senat (AS) wird eingeholt
  • abschließend wird der Berufungsvorschlag an die zuständige Senatsverwaltung mit der Bitte um Ruferteilung gesendet.

Lehrportfolio - ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbung
Die TU Berlin hat einen hohen Anspruch an die Qualität ihrer Lehre! Sie fördert gezielt Innovationen und Entwicklungen in der Lehre, die ein effektives Lernen ermöglichen. Neben Ihrem Forschungsprofil stellt das Lehrportfolio daher einen wichtigen Bestandteil in Berufungsverfahren an unserer Universität dar. Mit der Beschreibung Ihres persönlichen Lehrportfolios möchten wir Ihre Lehrkompetenzen sowie Ihre Lehrpersönlichkeit kennenlernen.
Aufbau des Lehrportfolios
Dem Lehrportfolio kann ein sehr individueller Charakter gegeben werden. Der Berufungskommission wird damit eine angemessene Einschätzung Ihrer Lehre ermöglicht. Dies unterstützt die Berufungskommission bei der individuellen Beurteilung Ihrer Lehrpersönlichkeit. Dennoch soll in dem Berufungsverfahren die Bewertung Ihrer Lehrkompetenzen transparent und kriterienorientiert erfolgen. Es ist uns bewusst, dass Bewerberinnen und Bewerber von außerhalb der Hochschule (z. B. aus der Industrie) in der Regel nur geringe Lehrerfahrung nachweisen können. Dies wird in den Verfahren entsprechend berücksichtigt. Trotzdem wünschen wir uns auch von diesem Bewerberkreis, dass sie sich mit universitärer Lehre auseinandersetzen und ihr Lehrverständnis und ihren Lehransatz in einem Lehrportfolio dokumentieren.
Folgende Bestandteile sollte Ihr Lehrportfolio beinhalten:

  1. Lehrphilosophie/Lehransatz – Gerüst und Verankerung der eigenen Lehrvorstellungen (didaktische Prinzipien, Ziele in der Lehre, das Verständnis von Studierenden als Lernende sowie die Lehrmethodiken).
  2. Eigene Lehrpraxis – Beschreibung der Umsetzung der Lehrphilosophie anhand von konkreten Beispielen (Lehrerfahrungen, Lehrspektrum, Anforderungen, Lehrformate, Feedbackverfahren).
  3. Weitere Aktivitäten im Hinblick auf Lehre – Dokumentation der Mitarbeit in Lehrgremien, der Gestaltung von Lehrplänen und Studiengängen, didaktische Weiterbildung.
  4. Ausblick auf Schwerpunkte zukünftiger Lehrtätigkeiten.
  5. Wichtige Belege und Dokumente als Anhang (z. B. Verzeichnis durchgeführter Lehrveranstaltungen, Ergebnisse studentischer Lehrveranstaltungskritik, max. 20 Seiten).

Falls Sie keine oder nur wenig Lehrerfahrung haben, sollten die Schwerpunkte auf den Punkten 1. und 4. liegen.
Bitte sehen Sie davon ab, Ihrem Portfolio Originaldokumente beizulegen. Die TU Berlin übernimmt bei Verlust keine Haftung.

Workshops zum Thema Lehrportfolio
Die Zentraleinrichtung Wissenschaftliche Weiterbildung und Kooperation bietet zum Thema "Lehrportfolio" Workshops an:
- für Lehrende: "Lehrportfolio - Konzept und Lehrphilosophie" (7 Stunden) - Programm hier klicken - für Mitglieder von Berufungskommissionen: "Das Lehrportfolio in Berufungsverfahren - Kriterien für eine Beurteilung" (3 Stunden) - Programm hier klicken

Bei Fragen zu den Workshops berät Sie gerne:
Dr. Monika Rummler
TU Berlin, ZEWK
Phone: +49 (0)30 314 26 451
Fax: +49 (0)30 314 242 76

 

Sprachenpolitik

Die TU Berlin versteht sich als internationale Universität, die sich höchsten Standards in Forschung, Lehre und Organisation verpflichtet hat und ist sich ihrer Verantwortung, die mit ihrer nationalen wie globalen Strahlkraft einhergeht, bewusst. Die TU Berlin ist eine herausragende Bildungs- und Forschungsinstitution sowie eine attraktive Arbeitgeberin, die offen ist für Forschende, Studierende und Verwaltungspersonal aus der ganzen Welt. Sie strebt an, ihre internationalen Beziehungen mit weltweiten Partnerinstitutionen stetig auszubauen und die Diversität ihrer Mitglieder zu erhöhen. Um dieser Rolle dauerhaft gerecht zu werden, unterstützt die vorliegende Sprachenpolitik die Definition eines einheitlichen Verständnisses der Bedeutung von Sprache und Spracherwerb an der TU Berlin.
Die Sprachenpolitik der TU Berlin fußt auf drei Säulen:
1. Deutsch als zentrale Sprache
2. Englisch als Zweitsprache
3. Gelebte Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenzen

 

Ruferteilung und Verhandlung

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben einen Ruf an unsere Universität erhalten und wir freuen uns, Sie bald zur Berufungsverhandlung bei uns zu begrüßen.
Bei diesem wichtigen Schritt unterstützt und berät Sie der Servicebereich für Berufungsangelegenheiten. Hier werden Sie von Frau Corinna Kaiser und Frau Jannine Krüger persönlich betreut. Sie nehmen nach der Ruferteilung automatisch mit Ihnen Kontakt auf und mit ihnen können Sie alle anstehenden Fragen und to do's besprechen.
Bereits ab der Ruferteilung können Sie den Dual Career Service nutzen, der Sie gerne bei allen Fragen zu Ihrem Wechsel nach Berlin berät. Außerdem unterstützen wir Ihre Partnerin/Ihren Partner bei der Stellensuche.

Corinna Kaiser
BK 2
Berufungsverfahren
Raum EB 326 A
Straße des 17. Juni 145
10623 Berlin Tel.
+49 (0)30 314-26735
E-Mail: corinna.kaiser(at)tu-berlin.de

Jannine Krüger
BK 3
Berufungsverfahren
Raum EB 326 A
Straße des 17. Juni 145
10623 Berlin
Tel. +49 (0)30 314-23207
E-Mail: jannine.krueger(at)tu-berlin.de

 

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