Riskanter Suchtmittelkonsum oder suchtgefährdendes Verhalten können die Gesundheit und Sicherheit
der Beschäftigten der Technischen Universität Berlin am Arbeitsplatz erheblich beeinträchtigen.
Bei Anzeichen von riskantem Konsum und Verhalten im kollegialen Umfeld sind grundsätzlich alle Beschäftigten
auf jeder Hierarchiestufe aufgerufen, die wahrgenommenen Auffälligkeiten im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht- und
Arbeitsschutzpflichten anzusprechen.
Insbesondere Vorgesetzte haben im Rahmen der Dienstvereinbarung Sucht die Pflicht,
auf die frühzeitige Vermeidung von Gefährdungen hinzuwirken sowie auf die Angebote interner
Unterstützung oder externer Hilfe hinzuweisen.
Eine Umfassende Aufklärung sowie frühzeitige und konsequente Interventionen bei Auffälligkeiten sind wirksame
Maßnahmen der Vorbeugung von Suchtproblemen am Arbeitsplatz.
Besorgte Beschäftigte, Führungskräfte und betroffene Beschäftigte können sich vertrauensvoll an die
Sozialberatung wenden und sich zum Thema Sucht und zum Umgang mit der Dienstvereinbarung informieren.
Der Betriebsärztliche Dienst und der Sicherheitstechnische Dienst und Umweltschutz stehen Ihnen zu den Themen „Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz“ beratend zur Seite.