Diese Seite soll Ihnen eine Orientierung geben und ersetzt eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger nicht.
Die gesetzliche Rentenkasse bezahlt folgende Renten:
Versicherte müssen grundsätzlich eine bestimmte Zeit, die sogenannte Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit, Mitglieder der Rentenversicherung sein und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie eine Rente in Anspruch nehmen können.
Gerne können Sie auch einen Termin in der Sozialberatung vereinbaren.