Betriebliche Sozialberatung

Rente

Diese Seite soll Ihnen eine Orientierung geben und ersetzt eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger nicht.

Die gesetzliche Rentenkasse bezahlt folgende Renten:

  • Renten wegen Alters
  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrenten im Todesfall

Versicherte müssen grundsätzlich eine bestimmte Zeit, die sogenannte Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit, Mitglieder der Rentenversicherung sein und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie eine Rente in Anspruch nehmen können.

Gerne können Sie auch einen Termin in der Sozialberatung vereinbaren.

Ein Überblick über die verschiedenen Renten

Altersrente

Die Rente wegen Alters ist an das Erreichen eines bestimmten Lebensalters gebunden. Wird diese Regelaltersgrenze erreicht, und die Mindestwartezeit von 5 Jahren erfüllt, ist ein Antrag auf Altersrente möglich. Für alle ab 1964 Geborenen beträgt die Regelaltersgrenze 67 Jahre.

Doch es gibt folgende Ausnahmen:
• Altersrenten für langjährig Versicherte
• Altersrenten für besonders langjährig Versicherte
• Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Erwerbsunfähige Beschäftigte können nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten. Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit soll Teile des fehlenden Einkommens ausgleichen. Die Erwerbsminderungsrente wird maximal bis zur Regelaltersgrenze bezahlt, denn dann folgt die Rente wegen Alters zur Auszahlung.

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unterteilt sich in eine Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung:
• Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Die Versicherten können aus gesundheitlichen Gründen täglich nur noch bis zu sechs Stunden erwerbstätig sein.
• Rente wegen voller Erwerbsminderung: Die Versicherten können aus gesundheitlichen Gründen täglich nur noch bis zu drei Stunden erwerbstätig sein.

Hinterbliebenenrenten im Todesfall

Im Todesfall eines Versicherten leistet die gesetzliche Rentenversicherung eine Hinterbliebenenversorgung. Hierzu zählen die Waisenrente, Witwen- und Witwerrente.