Wenn Sie sich aufgrund von körperlichen oder psychischen Beschwerden Ihrem beruflichen Alltag nicht mehr gewachsen fühlen, kann eine medizinische Rehabilitation eine Möglichkeit sein, Ihr Wohlbefinden zu stärken.
Eine Rehabilitation hat den Erhalt, die Verbesserung oder die Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zum Ziel und soll dem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben entgegenwirken. Eine Rehabilitation kann sowohl stationär als auch ambulant erfolgen.
Den Antrag auf Rehabilitation stellen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt bei dem zuständigen Kostenträger. Die zuständigen Kostenträger sind die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und bei Beamten ggf. die Beihilfe sowie die private Krankenversicherung.
Sie können den Antrag bei jeder Sozialversicherung stellen, die dann innerhalb der nächsten zwei Wochen die Zuständigkeit prüft und den Antrag bei Nichtzuständigkeit entsprechend weiterleitet. Eine abermalige Weiterleitung ist dann nicht mehr möglich und der Antrag muss bearbeitet werden.
Beim Ausfüllen der Formulare ist Ihnen die Sozialberatung gerne behilflich. Eine Rehabilitationsmaßnahme nach einem Krankenhausaufenthalt (KH) wird durch die behandelnden Ärzte und des ansässigen Sozialdienstes im KH beantragt. In der Sozialberatung werden vorwiegend Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ausgefüllt, um die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder zu prüfen, ob eine Leistungsminderung im Sinne der Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung vorliegt.