Betriebliche Sozialberatung

Rehabilitation

Wenn Sie sich aufgrund von körperlichen oder psychischen Beschwerden Ihrem beruflichen Alltag nicht mehr gewachsen fühlen, kann eine medizinische Rehabilitation eine Möglichkeit sein, Ihr Wohlbefinden zu stärken.

Eine Rehabilitation hat den Erhalt, die Verbesserung oder die Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zum Ziel und soll dem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben entgegenwirken. Eine Rehabilitation kann sowohl stationär als auch ambulant erfolgen.

Den Antrag auf Rehabilitation stellen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt bei dem zuständigen Kostenträger. Die zuständigen Kostenträger sind die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und bei Beamten ggf. die Beihilfe sowie die private Krankenversicherung.

Sie können den Antrag bei jeder Sozialversicherung stellen, die dann innerhalb der nächsten zwei Wochen die Zuständigkeit prüft und den Antrag bei Nichtzuständigkeit entsprechend weiterleitet. Eine abermalige Weiterleitung ist dann nicht mehr möglich und der Antrag muss bearbeitet werden.

Beim Ausfüllen der Formulare ist Ihnen die Sozialberatung gerne behilflich. Eine Rehabilitationsmaßnahme nach einem Krankenhausaufenthalt (KH) wird durch die behandelnden Ärzte und des ansässigen Sozialdienstes im KH beantragt. In der Sozialberatung werden vorwiegend Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ausgefüllt, um die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder zu prüfen, ob eine Leistungsminderung im Sinne der Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung vorliegt.

Rehabilitation über den Rentenversicherungsträger

Voraussetzungen für eine Rehabilitation

Voraussetzungen für eine Rehabilitation über den Rentenversicherungsträger

  • Die Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert (Leistungseinschränkungen und/oder Funktionseinschränkungen)
  • Eine Mindestversicherungszeit ist erreicht. Je nach Reha-Leistung können dies 5 oder 15 Jahre Wartezeit sein, in anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragsstellung mindestens in 6 Kalendermonaten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben
  • Die letzte Reha ist mindestens vier Jahre her (wenn aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht, kann es hier Ausnahmen geben)
  • Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen
    - Beamte haben keinen Anspruch, 
    - nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Schädigungen im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts (z.B. bei Kriegsverletzungen),
    - bei Altersrente (bei Teilrente mindestens zwei Drittel der Vollrente, also 66,6667 %), außer  onkologische Reha
    - wenn eine Freiheitsstrafe verbüßt wird
  • Es muss eine ausreichende Belastbarkeit vorhanden sein, um an einer Reha aktiv teilzunehmen. Mindestens Körperpflege, Essen und Gehen sowie die Teilnahme an Gruppentherapien sollten eigenständig möglich sein

Antragstellung

Antragstellung

  • Formulare:
    - Online unter www.rentenversicherung.de  (Reha Antragstellung)
    - Termin beim Rentenversicherungsträger per Telefon unter 0800 1000 4800 (kostenloses Servicetelefon)
    - per Mail unter info(at)deutsche-rentenversicherung.de
     
    • Formulare online ausfüllen oder als Ausdruck
      - G0100 Antrag auf Leistung zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag
      - G0110 Anlage zum Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation
      - G0115 Selbsteinschätzungsbogen
      - G0120 AUD Beleg (von der Krankenkasse auszufüllen)
      - S0051 ärztlicher Befundbericht (vom Facharzt oder Hausarzt auszufüllen)
      - S0050 Abrechnung des Arztes mit der DRV (vom Facharzt oder Hausarzt auszufüllen),
      - alle Arzt- und Krankenhausberichte dem Antrag hinzufügen,
      - Wunsch- und Wahlrecht
      (formloses Schreiben des Antragstellers, welche Klinik für die Behandlung gewünscht ist, hierbei handelt es sich um eine KANN-Bestimmung des Versicherungsträgers)

Adressen der Rentenversicherungen

Adressen der Rentenversicherung