Institut für Soziologie
© © Timon Studler
Prüfungsangelegenheiten

Anrechnung von Studienleistungen

Für die Anrechnung von Leistungen im freien Wahlbereich brauchen Sie keine Bestätigung durch den Prüfungsausschuss. Sie können damit direkt zum Prüfungsamt gehen.

Über die Anrechenbarkeit von Leistungen für den Pflichtbereich und den Wahlpflichtbereich entscheidet der Prüfungsausschuss des Studiengangs.

Es werden individuelle Termine per Email vereinbart: anrechnungen(at)soz.tu-berlin.de

 

Bitte reichen Sie bei Ihrer Bitte um einen Sprechstundentermin folgende Unterlagen mit ein:

1. Kopien der Nachweise der erbrachten Leistungen

2. Einen ersten Vorschlag für die konkrete Anrechnung der Leistungen auf die Module des Studiengangs. Achten Sie auf Entsprechung der Inhalte und ECTS Punkte.

3. Belege über die Inhalte (z. B. Seminarplan)

 

Zum Termin sind die Leistungsbescheinigungen im Original vorzulegen.

 

Bitte machen Sie sich zuvor mit den für Sie geltenden Modulbeschreibungen und dem Studienverlaufsplan vertraut – angerechnet werden können nur Leistungen, die Entsprechungen mit den im Studiengang vorgesehenen Modulen aufweisen.

 

Angerechnet werden sowohl Leistungen aus einem vorherigen Studium, als auch Leistungen, die an anderen Universitäten im In- und Ausland für den laufenden BA- oder MA-Studiengang in Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung erbracht wurden.

 

Bewerber*innen und Quereinsteiger*innen müssen das Formblatt „Antrag auf Anerkennung“ ausfüllen, wenn sie schon einmal an einer Universität immatrikuliert waren. Das gilt nicht, wenn Sie sich für das erste Semester im Masterstudiengang bewerben.
 

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für

  • die Organisation der Prüfungen,
  • die Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen,
  • die Aufstellung der Listen der Prüfer*innen sowie der Beisitzer*innen,
  • die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende mit länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung bzw. Beeinträchtigung, die es ihnen nicht ermöglicht, eine Studien- oder Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen.

Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat aktuell Prof. Dr. Schulz‑Schaeffer inne.

 

Bei individuellen Anliegen wenden Sie sich bitte zuerst an die Studienfachberatung.

Prüfungsordnung

Welche Leistungen Sie in ihrem Studium zu erbringen haben, ist in der Prüfungsordnung geregelt. Darin finden Sie Angaben zu Ihren Pflicht- und Wahlkursen ebenso wie zu den unterschiedlichen Prüfungsformaten.

Prüfungsanmeldung

Für die Eintragung einer Prüfungsleistung muss diese beim Prüfungsamt angemeldet werden. Dafür können Sie das Online-Prüfungsanmeldungssystem der Technischen Universität, QISPOS, nutzen.

  • Die Anmeldeformalitäten können je nach Fachgebiet abweichen. Bitte informieren Sie sich deshalb über die konkreten Anmeldebedingungen bei den Dozent*innen der jeweiligen Seminare.

Prüfer*innenliste

Alle am Institut tätigen Personen, die Modulprüfungen und Abschlussarbeiten im Bachelor- und Masterstudiengang abnehmen dürfen, sind auf der Prüfer*innenliste eingetragen.

Die aktuelle Prüfer*innenliste finden Sie hier.

Nutzen Sie diese Liste, um mögliche Betreuer für Ihre Arbeiten zu identifizieren.