Mit folgenden Anliegen können Sie sich an das Büro des Prüfungsausschusses der SETUB wenden:
Bitte berücksichtigen Sie eine angemessene Bearbeitungszeit Ihrer Anträge. Besonders Fristverlängerungen und Anträge auf Nachteilsausgleich sind mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu stellen, spätestens jedoch sieben Werktage vor Ablauf der Frist, die verlängert werden soll, bzw. sieben Werktage, bevor ein Nachteilsausgleich in Kraft treten soll.
Es empfiehlt sich weiterhin, Feiertage und Urlaubszeiten zu berücksichtigen.
Anträge an den Prüfungsausschuss des IR SETUB sowie weitere Formulare finden Sie unter Formulare des Prüfungsausschusses oder auf den Seiten des Referats Prüfungen IB1 (z.B. Antrag auf Belegung von Modulen für den Bereich Freie Wahl = "Wahlmodul - Genehmigung durch Prüfende").
Name | Statusgruppe | Rolle |
Prof. Dr. Silke Bartsch | Hochschullehrerin | Vorsitzende |
Prof. Dr. Volker Schmid | Hochschullehrer | Mitglied |
Prof. Dr. Ulf Schrader | Hochschullehrer | Mitglied |
Dr. Demmer-Dieckmann | akademische Mitarbeiterin | Mitglied |
Dennis Güney | Studierender | Mitglied |
Prof. Dr. Kirsten Lehmkuhl | Hochschullehrerin | Stellvertreterin |
Dr. Viola Muster | akademische Mitarbeiterin | Stellvertreterin |
Atmaca Canan | Studierende | Stellvertreterin |
Nikolai Krauseneck | Studierender | Stellvertreter |