School of Education - SETUB
Prüfungen der Lehramtsstudiengänge, Rechtliches, Hinweise und Tipps

Informationen für Studierende

Grundsätzliches

Bitte geben Sie bei allen Anfragen an uns immer Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an!

Prüfungsamt I B (Team 1)

Das für die Lehramtsstudiengänge zuständige Referat Prüfungen ist das Prüfungsteam 1

Hier

  • reichen Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen z. B. beim Versäumen eines Prüfungstermins ein.
  • können Sie Leistungsübersichten anfordern.
  • die Anmeldung zur Abschlussarbeit vornehmen.
  • erhalten Sie Ihr Abschlusszeugnis.
  • etc.

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument zum Ausgleich individueller Nachteile (z. B. Behinderung, chronische Erkrankungen, Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, Spitzensportler etc.) und soll Chancengleichheit im Studium gewährleisten. Die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches wird nicht im Zeugnis vermerkt und ist freiwillig. Ein bewilligter Antrag auf Nachteilsausgleich muss nicht in Anspruch genommen werden.

Informationen finden Sie hier. Die Fakultät VII hat ein gesondertes Antragsformular dafür. Bitte reichen Sie den Nachteilsausgleichsantrag unter Beifügen aller benötigten Nachweis (z. B. Attest, Geburtsurkunde des Kindes, Bescheide) zur Entscheidung bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss ein. Vergessen Sie nicht, dabei Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang anzugeben. 

Modulprüfungen

Auf dieser Website des Prüfungsservices finden Sie Informationen zu: 

  • Anmeldung zur Modulprüfung
  • Anmeldezeiträume
  • Abmeldung und Rücktritt von einer Modulprüfung
  • Wiederholung von Modulprüfungen

Vierter Prüfungsversuch

Für jede Modulabschlussprüfung haben Sie laut AllgStuPO (Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens an der TU Berlin) drei Versuche. Ist auch der 3. Versuch nicht erfolgreich, also nicht bestanden, gibt es die Möglichkeit eines 4. Prüfungsversuchs. Damit Ihnen dieser 4. Prüfungsversuch gewährt wird, gelten folgende Bedingungen:

  • Sie nehmen eine Beratung im SETUB-Zentrum wahr.
  • Beraterin ist die Referentin Studium und Lehre der SETUB, Jana Huck.
  • Die Beratung muss so schnell wie möglich, spätestens aber 6 Wochen nach dem dritten Fehlversuch wahrgenommen bzw. ein Termin vereinbart sein
  • Die Beratung bzw. der festgesetzte Termin (wenn er später liegt) muss dem Prüfungsamt (I B1 ib1(at)pruefungen.tu-berlin.de) innerhalb von 6 Wochen nachgewiesen werden!
  • Erfolgt der Nachweis über die Beratung nicht innerhalb von 6 Wochen, besteht kein Anspruch mehr auf einen 4. Prüfungsversuch. Das Modul gilt dann als endgültig nicht bestanden und Sie müssen Ihr Studium ohne Abschluss beenden.

Was Sie tun müssen:

  1. Sie füllen das Formular „Anmeldung und Bescheinigung zur Studienfachberatung für einen weiteren (4.) Prüfungsversuch gemäß § 30 Abs. 4 BerlHG“ aus.
  2. Sie fügen eine aktuelle Leistungsübersicht bei, auf der der Fehlversuch erfasst ist.
  3. Sie erstellen eigenständig einen kurzen Plan, wie Sie den weiteren Verlauf Ihres Studiums bis zum Abschluss gestalten wollen.
  4. Sie senden die drei aufgeführten Dokumente an die Referentin Studium und Lehre der SETUB, Jana Huck (huck(at)tu-berlin.de).
  5. Das im Anschluss an die Beratung von Frau Huck unterschriebene Formular legen Sie dem Prüfungsamt, Team I B1 vor.

Rechtgrundlage für den 4. Prüfungsversuch ist § 30 Abs. 4 S. 1 BerlHG (Berliner Hochschulgesetz). Die oben aufgeführten Regelungen gelten nicht für Abschlussarbeiten!

Bitte informieren Sie sich auch auf den Webseiten des Prüfungsamts I B.

Wichtiger Hinweis: 

Bei dieser Beratung handelt es sich nicht um eine inhaltliche bzw. modulspezifische Prüfungsberatung, sondern um eine allgemeine Studienfachberatung zum 4. Prüfungsversuch gem. BerlHG. Sollte eine prüfungsspezifische Beratung gewünscht werden, muss zusätzlich die/der jeweilige Prüfer/in aufgesucht werden. Ein Gespräch bei der/dem Prüfer/in ersetzt aber nicht die oben beschriebene geforderte Studienfachberatung gem. BerlHG!