School of Education - SETUB

Nachteilsausgleich

Studierende, die für das Praxissemester die Berücksichtigung eines Nachteilsausgleichs (Härtefall)beantragen möchten, senden dem Praktikumsbüro bis zum 01. März des Jahres einen formlosen Antrag samt Nachweisen (Scans) zu. Bitte geben Sie an, in welchem Schulbezirk Ihre Praktikumsschule möglichst liegen soll [https://www.bildung.berlin.de/Schulverzeichnis/] und [https://www.bildungsstatistik.berlin.de/statistik/ListGen/Schuldaten.aspx?AspxAutoDetectCookieSupport=1 ] bzw. welches OSZ Ihrer Fachrichtung Sie präferieren. Im Zuge Ihrer Anmeldung für einen Schulplatz im Praxissemester-Portal bestätigen Sie dort bitte, dass Sie einen Nachteilsausgleich bzw. Härtefall bentragt haben.

Ein Härtefall liegt nach der AllgStuPO vor bei

  • einer Behinderung oder chronischen Krankheit gemäß § 2 Abs. 1 des SGB IX,
  • einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren,
  • der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder
  • aus anderen triftigen Gründen.

Der Nachteilsausgleich erfolgt in diesem Falle durch „die Bestimmung […] eines anderen Orts“ (vgl. §40 (1) (d.h. Praktikumsschule), da die/der Studierende i.d.R. nicht in der Lage ist, eine Studienleistung am vorgesehenen Ort (d.h. einer nur zeitaufwändig erreichbaren Praktikumsschule) zu erbringen.
Dem Antrag sind geeignete Nachweise in Kopie bei Vorlage des Originals beizufügen. Diese sind

  • ein ärztlicher Nachweis einer Behinderung oder chronischen Krankheit gemäß § 2 Abs. 1 des SGB IX,
  • ein Nachweis über eigene Kinder im Alter bis zu zehn Jahren oder zu erwartende Kinder durch die Geburtsurkunde(n) des/der Kinder/Kindes bzw. durch eine ärztliche Bestätigung einer Schwangerschaft oder Vorlage des Mutterpasses oder
  • eine ärztliche Bestätigung der Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes.

Praxissemester in Teilzeit

Bei einem Praxissemester in Teilzeit verteilen Sie die Aufgaben des Praxissemesters, die zwei Praktika in Ihren Fächern/Fachgebieten, das Lernforschungsprojekt sowie die dazugehörigen Seminare, auf zwei Praxissemester, die dadurch zeitlich jeweils entlastet werden. In einem Teilzeitpraxissemester sind Sie nur an zwei Tagen in der Woche insgesamt acht Zeitstunden in der Schule (statt zwei bis vier Tage pro Woche 12 Zeitstunden). Dafür erstreckt sich  Ihr Praxissemester auf zwei aufeinander folgende Wintersemester, bei denen Sie an der gleichen Praktikumsschule sind.

Anzeige Teilzeitpraxissemester beim Praktikumsbüro und im Praxissemester-Portal

Bitte zeigen Sie dem Praktikumsbüro möglichst früh, wenn möglich bis zum 01. März an, dass Sie ein Praxissemester in Teilzeit planen,so dass eine Vereinbarung über die Verteilung der Studienleistungen auf die Praxissemesteranteile getroffen werden kann und Ihre Praktikumsschule davon in Kenntnis gesetzt werden kann. Um ein Praxissemester in Teilzeit zu absolvieren ist es nicht erforderlich, ein Teilzeitstudium zu beantragen.

Im Zuge Ihrer Anmeldung für einen Schulplatz im Praxissemester-Portal zeigen Sie dort bitte ebenfalls an, dass Sie ein Teilzeitpraxissemester absolvieren möchten.

Fortsetzung des Praxissemesters in Teilzeit

In dem Fall, dass Sie ein Praxissemester in Teilzeit im darauffolgenden Wintersemester fortführen, ist eine erneute Anmeldung im Praxissemester-Portal nötig. Es ist jedoch kein neues polizeiliches Führungszeugnis nötig.

Anrechnung von zuvor erbrachten unterrichtlichen Tätigkeiten

Zwischen den Universitäten wurden folgende Richtlinien abgestimmt (vgl. Leitfaden Praxissemester, S. 29):

  • PKB-­Tätigkeiten,­ die ­vor dem Praxissemester ausgeübt ­wurden,­ werden­ in­ der­ Regel ­insbesondere nicht auf Unterrichtshospitationen sowie angeleiteten Unterricht angerechnet.
  • In Ausnahmefällen gilt für Kompetenzen, die durch außeruniversitäre Schul- und Unterrichtstätigkeiten erworben wurden, dass sie auf das Praxissemester angerechnet werden können, wenn folgende Kriterien in Einheit, also vollständig­ erfüllt­ sind:­ Die­ Tätigkeit ­wurde ­nachweislich angeleitet und theoriegeleitet reflektiert und entsprach ­in­ Inhalt ­und ­Niveau ­den ­zu­ erwerbenden­ Kompetenzen/Qualifikationszielen­ gemäß­ Studien-­und ­Prüfungsordnung.­
  • Um ­Inhalt­ und ­Niveau ­der ­im ­Praxissemester ­zu ­erwerbenden­ Kompetenzen ­sicherzustellen,­ gelten ­als­ Mindestanforderungen an das Praxissemester in der Regel­ auch­ unter­ Berücksichtigung ­von ­Anrechnungen: (1) die vorgesehene Dauer des Praxissemesters wird nicht unterschritten, (2) die ­Studierenden­ sind ­an ­mindestens­ zwei­ Tagen ­in ­der ­Woche ­für ­jeweils­ durchschnittlich ­vier Stunden an der Schule.

 

Ein Antrag auf Anerkennung von erbrachten Leistungen für das Praxissemester ist bis zum 01. März an das Praktikumsbüro der Universität zu richten, an der das Fach studiert wird.

Der Antrag muss Nachweise dazu umfassen,  in welchem Umfang und über welchen Zeitraum Sie an welcher Schulart in welchen Fächern selbstständig unterrichtet haben (d.h. Vertrag). Es muss weiterhin nachgewiesen werden, dass Sie bei dieser Tätigkeit angeleitet wurden und Sie den Unterricht mit einer Lehrkraft theoriegeleitet reflektiert haben (Unterschrift der Lehrkraft über Anleitung/Reflexion). Nur auf dieser Grundlage kann der Antrag geprüft werden, indem ein Abgleich mit Inhalt ­und ­Niveau ­der ­zu­ erwerbenden­ Kompetenzen/Qualifikationszielen­ gemäß­ Studien-­und ­Prüfungsordnung vorgenommen wird.

Praxissemester im Ausland

Es ist möglich, dass Sie das Praktikum in einem Ihrer Fächer an einer Deutschen Auslandsschule absolvieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie unter Praxissemester an Deutschen Auslandsschulen.  Bitte wenden Sie sich dazu möglichst ein Jahr im Voraus zur Planung und Beratung an das Praktikumsbüro.