School of Education - SETUB

Vorbereitung und Nachweis des Berufsfelderschließenden Praktikums

Vor Antritt des Praktikums

Alle Studierenden müssen am ersten Praktikumstag ein Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis in der Praktikumsschule vorlegen. Der Antritt des Praktikums ist nur mit Führungszeugnis möglich (vgl. Rahmenvereinbarung über die Durchführung Schulpraktischer Studien vom 14.06.2022).

Buchen Sie bitte rechtzeitig bei einem Bürgeramt einen Termin nach dem 20. November 2023, um ein Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen. Geben Sie dort bitte an, dass das Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis an Ihre Adresse geschickt werden soll. Das Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis darf bei Antritt des Praktikums nicht älter als 3 Monate sein. Sie werden zusammen mit der Schulplatzzuweisung ein Schreiben erhalten, das Sie bei Beantragung bitte dem Bürgeramt vorlegen. Das Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis ist gebührenpflichtig. Bafög-Empfänger*innen können sich von der Gebührenzahlung befreien lassen (Merkblatt zur Gebührenbefreiung). Hier finden Sie Hinweise zur Beantragung des Erweiterten Polizeilichen Führungszeugnisses.

Bei Antritt des Praktikums

1) Bei Antritt des Berufsfelderschließenden Praktikums übergeben Sie bitte diesen Mentor*innenbrief Ihrer/Ihrem Mentor/in in der Praktikumsschule.

2) Legen Sie bitte Ihr Führungszeugnis vor (s.o.)

3) Am ersten Tag Ihres Praktikums müssen Sie der Schule weiterhin ein von Ihnen unterschriebenes Protokoll über die Belehrung nach § 35 des Infektionsschutzgesetzes abgeben. Bitte laden Sie sich das Dokument hier herunter und füllen Sie es aus.

4) Sofern Sie an einer Integrierten Sekundarschule (ISS) Ihr Praktikum machen und nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen Sie zudem gegenüber der Schulleitung Ihren Immunschutz gegen Masern nachweisen. (Diese Nachweispflicht gilt nicht, wenn Sie Ihr Praktikum an einer beruflichen Schule oder einem Oberstufenzentrum absolvieren.)
D.h. Sie legen

  • Ihren Impfausweis (mit zwei Masernschutzimpfungen) vor oder
  • ein ärztliches Attest darüber, dass bei Ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
  • ein ärztliches Attest, dass eine Masernschutzimpfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die einer anderen Sprache verfasst sind, nicht anerkannt werden müssen.

Bei weiteren Fragen informieren Sie sich bitte hier: (vgl. https://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/informationen-zur-masern-impfpflicht-900722.php).

Nachweis des Praktikums

Nach Beendigung Ihres Praktikums benötigen Sie die Bescheinigung der Schule über die ordnungsgemäße Teilnahme am Praktikum.

Bitte lassen Sie sich diese Bescheinigung in den letzten Tagen Ihres Praktikums von der Schulleitung unterschreiben und senden Sie diese als Scan an annette.oconaucca(at)tu-berlin.de.

Eine Zusammenfassung finden Sie hier in der im Seminar ausgegebenen Checkliste.