Bewerbung ausländischer Lehrkräfte mit Anerkennungsbescheid
Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrqualifikation können – soweit sie einen Anerkennungsbescheid der Senatsverwaltung vorweisen können - ergänzende Studienleistungen erbringen, um die Befähigung für ein Lehramt im Land Berlin zu beantragen. An der TU Berlin können diese Studienleistungen nur im Studiengang Arbeitslehre erbracht werden. Hier die Schritte:
- Beratung aufsuchen. Interessent*innen, die einen Anerkennungsbescheid der Senatsverwaltung erhalten haben, können sich am SETUB-Zentrum zum Bewerbungsverfahren für das Fach Arbeitslehre melden. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Ophardt, ophardt(at)tu-berlin.de;
- Bewerbung durchführen. Wenn Sie das Erststudium in der EU, in Island, Norwegen oder Liechtenstein abgeschlossen, bewerben Sie sich bitte über uni-assist. Hierbei bewerben Sie sich für ein „Zweitstudium“, da Sie bereits im Ausland ein Lehramtsstudium absolviert haben. Die Informationen finden Sie unter „Bewerbungsgruppe Z“.
- Immatrikulation beantragen. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid von der TU erhalten haben, beantragen Sie die Immatrikulation im Kernfach Arbeitslehre. Beim Immatrikulationsantrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Achtung: Anstelle des Formulars „gewünschtes Zweitfachs“ - das für Sie nicht zutrifft - reichen Sie bitte eine Kopie des Anerkennungsschreibens der Senatsverwaltung ein.
- Studieren. Im Studium erbringen Sie Studien- und Prüfungsleistungen in dem Umfang, den die Senatsverwaltung für Sie vorgegeben hat. Sie erhalten von der TU Berlin Modulabschlussbescheinigungen, die Sie dann als Nachweis vorlegen.