School of Education - SETUB

Bewerbung ausländischer Lehrkräfte mit Anerkennungsbescheid

Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrqualifikation können – soweit sie einen Anerkennungsbescheid der Senatsverwaltung vorweisen können - ergänzende Studienleistungen erbringen, um die Befähigung für ein Lehramt im Land Berlin zu beantragen. An der TU Berlin können diese Studienleistungen nur im Studiengang Arbeitslehre erbracht werden. Hier die Schritte:

 

  1. Beratung aufsuchen. Interessent*innen, die einen Anerkennungsbescheid der Senatsverwaltung erhalten haben, können sich am SETUB-Zentrum zum Bewerbungsverfahren für das Fach Arbeitslehre melden. Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Ophardt, ophardt(at)tu-berlin.de;
  2. Bewerbung durchführen. Wenn Sie das Erststudium in der EU, in Island, Norwegen oder Liechtenstein abgeschlossen, bewerben Sie sich bitte über uni-assist.  Hierbei bewerben Sie sich für ein „Zweitstudium“, da Sie bereits im Ausland ein Lehramtsstudium absolviert haben. Die Informationen finden Sie unter „Bewerbungsgruppe Z“. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten, bitte nochmal bei der Beratung im SETUB Zentrum (siehe 1.) nachfragen.
  3. Immatrikulation beantragen. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid von der TU erhalten haben, beantragen Sie die Immatrikulation im Kernfach Arbeitslehre. Beim Immatrikulationsantrag müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Achtung: Anstelle des Formulars „gewünschtes Zweitfachs“ - das für Sie nicht zutrifft - reichen Sie bitte eine Kopie des Anerkennungsschreibens der Senatsverwaltung ein. 
  4. Studieren. Im Studium erbringen Sie Studien- und Prüfungsleistungen in dem Umfang, den die Senatsverwaltung für Sie vorgegeben hat. Sie erhalten von der TU Berlin Modulabschlussbescheinigungen, die Sie dann als Nachweis vorlegen.