Für das Qualitätsmanagementsystem Studium und Lehre (QMS) der Technischen Universität Berlin sind europäische, nationale und landesspezifische Regelungen bindend, die im QMS in universitätsweiten Ordnungen bzw. Satzungen, QMS-Prozessen und praxisnahen Handreichungen ausgestaltet wurden.
Die European Standards and Guidelines (ESG) dienen als Referenzrahmen für interne und externe Qualitätssicherungssysteme im Hochschulbereich.
Der von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene Staatsvertrag macht Vorgaben für die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen.
Ergänzend zu den genannten „Standards für die Lehrerbildung“ beschreibt dieses Dokument Fachprofile von Lehramtsanwärter*innen anhand der zu erreichenden Kompetenzen und dazu notwendigen inhaltlichen Schwerpunkte. Es werden nur diejenigen Fächer behandelt, die in den Prüfungsordnungen nahezu aller Bundesländer vorkommen.
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5) (s. KMK)
Die von der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgelegten Standards für die Lehrerbildung formulieren Kompetenzen in den Bildungswissenschaften, die in der Ausbildung von Lehrkräften erworben werden müssen und in ihrem Berufsalltag von besonderer Bedeutung sind.
Das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (BerlHG) ist ein Landeshochschulgesetz, mit dem die einzelnen Länder in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gesetzgebungshoheit im Hochschulbereich ausüben. Das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin enthält im Allgemeinen Regelungen unter anderem zur inneren Organisation und den Aufgaben der Hochschule sowie zur Ordnung von Studium, Lehre und Forschung einschließlich Hochschulzugang und Studienabschlüsse.
Voraussetzungen und die Verfahren der Studienakkreditierung im Land Berlin sind in der Studienakkreditierungsverordnung Berlin (BlnStudAkkV) geregelt.
Das Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG) stellt eine wichtige Ergänzung in Bezug auf die Lehrkräfteausbildung zu den Regelungen im Berliner Hochschulgesetz dar.
Die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) an der Technischen Universität Berlin enthält Regelungen, die für alle Studiengänge übergreifend gelten, zum Beispiel zu allgemeinen Studienzielen, Modulen, Lehrveranstaltungsformen und zur Prüfungsorganisation.
Auswahlsatzung der Technischen Universität Berlin (AuswahlSa)
Satzung zur Festsetzung der vorab zu vergebenden Quoten im Zulassungsverfahren (QuoSa)
Diese Ordnung, auch Evaluationssatzung genannt, regelt alle Formen der Evaluation an der Technischen Universität Berlin. Dazu gehören Studierendenbefragungen im Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation, aber auch Fragen von Datenschutz und Datensicherheit.
Alle Regelungen zu den Qualitätssicherungsverfahren im Bereich Studium und Lehre an der Technischen Universität Berlin sind in der Ordnung zum Qualitätsmanagement (QMO) niedergelegt. Sie schildert zum Beispiel das Studiengangsreview und benennt darüber hinaus Verantwortlichkeiten von Universitätsleitung und Gremien im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems.
Weitere interne Regelungen und Handreichungen der TU Berlin finden sich im QM-Handbuch. Alle Ordnungen bzw. Satzungen wie auch Studien- und Prüfungsordnungen (StuPO) sowie die Zugangs- und Zulassungsordnungen (ZZO) einzelnen Studiengänge finden sich unter:
Dr.
Patrick Thurian
Gruppenleitung Qualitätsmanagement
Einrichtung | Strategisches Controlling |
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Raum | H 1051 |
Einrichtung | Strategisches Controlling |
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Raum | H 2500B |
Benjamin Wille
Qualitätsmanagementsystem und Systemakkreditierung
Einrichtung | Strategisches Controlling |
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Raum | H 2500C |