Strategisches Controlling

Rechtliche Hintergründe

Qualitätsmanagementsordnung

Die TU Berlin hat zu Beginn des Jahres 2020 eine Ordnung zum Qualitätsmanagement im Bereich Studium und Lehre an der Technischen Universität Berlin (QMO) verabschiedet. Diese Ordnung reglementiert die Lehrveranstaltungsevaluation. 

Evaluationsordnung

Die TU Berlin hat im AS eine allgemeine Evaluationssatzung beschlossen. Diese wurde vom Land Berlin bestätigt und erschien im Amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin (06/2009) am 05.08.2009.
Die Evaluationssatzung regelt alle mögliche Formen der Evaluation an der TU Berlin.

Der Paragraph zur LV Evaluation wurde durch die 2020 beschlossene QMO ersetzt.

Lehrevaluation auf Landesebene

Das BerlHG (Stand 07.2022) regelt in § 8:

Qualitätssicherung im Studium und Akkreditierung

(1) Wesentlicher Bestandteil des hochschulinternen Qualitätssicherungssystems ist die regelmäßige Durchführung von Evaluationen, insbesondere im Bereich der Lehre. Die Studierenden und die Absolventen und Absolventinnen sind bei der Evaluation der Lehre zu beteiligen.

...

(4) Die Ergebnisse der Lehrevaluation und der Akkreditierungen müssen in geeigneter Weise hochschulintern veröffentlicht werden; sie sind insbesondere dem Präsidium, den Dekanen oder Dekaninnen, Prodekanen oder Prodekaninnen, dem Qualitätsmanagement und den mit der Lehre betrauten Gremien zur Verfügung zu stellen.

 

sowie §5a:

Qualitätssicherung, Evaluierung und Standards guter wissenschaftlicher Praxis

(1) Die Hochschulen stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass ihre Arbeit insbesondere in Forschung und Lehre und bei der Durchführung von Prüfungen den jeweiligen fachlich anerkannten Qualitätsstandards entspricht. Die Mitglieder der Hochschulen sind zur Mitwirkung an Evaluationsverfahren, insbesondere durch Erteilung der erforderlichen Auskünfte, verpflichtet.

 

Lehrevalution auf Bundesebene

Das  Hochschulrahmengesetz regelt in § 6:

Die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags soll regelmäßig bewertet werden. Die Studierenden sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bewertungen sollen veröffentlicht werden.