Strategisches Controlling

Hochschulvertragsverhandlung

Die TU Berlin schließt mit dem Land Berlin alle fünf Jahre neue Hochschulverträge ab. In diesen Hochschulverträgen werden die jährlichen Finanzierungshöchstwerte, das Leistungsbezogene Mittelverteilungsmodell und die Aufgaben und Pflichten der Hochschulen und des Landes vereinbart.

Hier werden auf Arbeitsebene das Mittelverteilungsmodell mit der zuständigen Senatsverwaltung und den anderen Hochschulen des Landes ausgehandelt. Außerdem wird das Präsidium bezüglich der Aushandlung der Aufgaben und Pflichten beraten.