Qualitätswissenschaft
FAQ

Allgemeine Informationen zu unseren Lehrveranstaltungen

In welchem Rhythmus werden die Lehrveranstaltungen angeboten?

Siehe Übersicht der Lehrveranstaltungen auf unserer Website: Lehrveranstaltungen.

Welchen Inhalt haben die Lehrveranstaltungen?

Siehe Webseite der jeweiligen Lehrveranstaltung: Lehrveranstaltungen.

Gibt es teilnehmerbeschränkte Module am Fachgebiet für Qualitätswissenschaft?

Siehe Übersicht der Lehrveranstaltungen auf unserer Webseite: Lehrveranstaltungen. Die Anzahl der Plätze ist auf der jeweiligen Webseite der Lehrveranstaltung unter Struktur aufgeführt.

Wann werden die ISIS-Kurse geöffnet?

Die ISIS-Kurse werden zu Beginn der Vorlesungszeit geöffnet.

Wie lautet das Zugangspasswort für die ISIS-Kurse?

Zugangspasswörter gibt es nur für teilnehmerbeschränkte Module. Weitere Informationen wie z.B. das Passwort zur Einschreibung in die „richtigen“ Kursseiten erhalten Sie bei erfolgreicher Platzvergabe.

Wann werden die Anmelde-ISIS-Kurse geöffnet?

ISIS-Kurse, die der Kursanmeldung dienen, werden üblicherweise 3 Wochen vor Semesterbeginn geöffnet. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Lehrveranstaltung: Lehrveranstaltungen.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht in den Modulen?

Es gibt nur bei PV, TQM, QMP, GlobQM, DCPS  eine Anwesenheitspflicht.

Wo finde ich Informationen zu Sprechstunden?

Siehe Webseite der Mitarbeitenden: unser Team oder Sprechzeiten unseres Sekretariats: Sekretariat

Teilnehmerbeschränkte Module

Wie kann ich mich für ein zulassungsbeschränktes Modul am Fachgebiet für Qualitätswissenschaft bewerben?

Die Bewerbung nehmen Sie über den zugehörigen Anmelde-ISIS-Kurs vor, indem Sie hierfür an der Umfrage im ISIS-Kurs teilnehmen. Die Bewerbungsfrist finden Sie auf der jeweiligen Webseite des Moduls unter: Lehrveranstaltungen. Sie können die Anmeldeseite auch direkt im ISIS mit der Schlagwortsuche „Anmeldung [Modulkürzel]“ (z.B. Anmeldung PV) suchen.

Anhand welcher Kriterien wird entschieden, welche Studierenden zugelassen werden?

Die Studienordnung gibt folgende Rangfolge für Bewerbungen bzgl. zulassungsbeschränkter Module vor: Pflichtfach > Wahlpflicht > Freie Wahl > Zusatzkurs. Dies soll die Wahrscheinlichkeit verringern, dass Studierende ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit beenden können, da sie auf einen Platz für ein (Wahl-)Pflichtmodul warten. Diese Unterscheidung wurde nicht vom Fachgebiet getroffen und kann daher auch nicht von uns umgangen bzw. geändert werden.

Wie viele Studierende werden pro Semester zugelassen?

Die Anzahl der Plätze ist auf der jeweiligen Webseite der Lehrveranstaltung unter Struktur aufgeführt.

Gibt es Wartelisten für zulassungsbeschränkte Module?

Es gibt ein Nachrückverfahren zu dem Sie ggfs. angeschrieben werden.

Informationen für Nebenhörer*innen und Gasthörer*innen

Können Gasthörer*innen Module am Fachgebiet für Qualitätswissenschaft abschließen?

Da Gasthörer*innen nicht geprüft werden dürfen, können sie auch keine Module am Fachgebiet Qualitätswissenschaft abschließen. Das Erwerben von Zertifikaten ist demnach ebenfalls nicht möglich. Allerdings können Gasthörer*innen an den angebotenen Vorlesungen und Übungen der Lehrveranstaltungen teilnehmen.

Was brauche ich als Nebenhörer*in, um an den Lehrveranstaltungen des Fachgebiets für Qualitätswissenschaft teilnehmen zu können?

Bitte beantragen Sie zunächst Ihre Nebenhörerschaft an der TU Berlin. Im Anschluss können Sie sich per Mail an den*die Ansprechpartner*in des entsprechenden Moduls für die Prüfungen bei uns am Fachgebiet anmelden.

Prüfungsform

Welche Prüfungsform besitzen die vom Fachgebiet für Qualitätswissenschaft angebotenen Module?

Alle angebotenen Module sind Portfolioprüfungen.

Ist es möglich, eine mündliche Prüfung anstelle der schriftlichen Prüfung abzulegen?

Diese ist regulär nur für Diplomstudiengänge vorgesehen. Bei Bachelor- und Masterstudiengängen müssen besondere/zwingende Gründe vorliegen, wie z.B.: das sonstige Verzögern des Studienabschlusses. Bei dem Wunsch einer mündlichen Prüfung ist dies mit der zuständigen Ansprechperson des jeweiligen Moduls zu klären. Die Vergabe der genauen Prüfungszeit erfolgt nach der Anmeldung.

Prüfungsan- und abmeldung

Bis wann muss ich mich für eine Modulprüfung angemeldet haben?

Für Portfolioprüfungen gilt die reguläre Anmeldefrist im Sommersemester bis zum 31.05. und im Wintersemester bis zum 30.11. eines jeden Jahres. Weiterhin gilt laut Prüfungsordnung, dass Studierende vor der ersten erbrachten Prüfungsleistung angemeldet sein müssen. Bei Blockveranstaltung gilt daher die Anmeldefrist bis eine Woche vor Start des ersten Veranstaltungstages.

Wo melde ich mich zur Modulprüfung an?

Die Prüfungsanmeldung findet ausschließlich über Moses statt. Sollte eine Anmeldung über Moses technisch nicht möglich sein, laden Sie bitte das Formular zur Prüfungsanmeldung („gelber Zettel“) in ISIS hoch. Sie finden das Formular zum Download auf der Webseite des Prüfungsamtes: Formulare und Bescheide.

Ich habe die Anmeldefrist für die Prüfungsanmeldung verpasst. Was kann ich tun?

Leider ist eine Nachmeldung aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Leider können Sie dann in dem Semester nicht an der Portfolioprüfung teilnehmen. Wir freuen uns, Sie in einem zukünftigen Semester in unseren Lehrveranstaltungen zu begrüßen.

Bis wann kann ich mich von einer Modulprüfung abmelden?

Bei Portfolioprüfungen können Sie sich bis zum Tag vor der ersten Teilleistung von der Prüfung abmelden. Nachdem Sie die erste Teilleistung erbracht haben, ist eine Abmeldung von der Portfolioprüfung nicht mehr möglich.

Brauche ich für die Prüfungsanmeldung im freien Wahlbereich oder als Zusatzmodul eine Unterschrift vom Fachgebiet?

Bitte melden Sie sich über Moses an. Bei ausreichend verfügbaren Plätzen werden Sie zur Prüfung zugelassen. Dies entspricht einer Unterschrift auf dem Antrag zur Prüfungsanmeldung („gelber Zettel“).

Gibt es Besonderheiten, die ich bei der Anmeldung eines freien Wahl- oder Zusatzmoduls beachten muss?

Bitte melden Sie sich über Moses an. Bei ausreichend verfügbaren Plätzen werden Sie zur Prüfung zugelassen. Dies entspricht einer Unterschrift auf dem Antrag zur Prüfungsanmeldung („gelber Zettel“).

Fehlen oder Nichtbestehen einer Prüfung

Was passiert, wenn ich bereits eine Teilleistung erbracht habe (z.B. Präsentation der Hausaufgaben), aber die schriftliche Prüfung nicht mitgeschrieben habe?

In diesem Fall wird von uns ein NE („Nicht erschienen“) an das Prüfungsamt weitergeleitet. Sofern keine Krankschreibung beim Prüfungsamt eingereicht wird, gilt dies dann als Fehlversuch. Der Rücktritt von einem Modul ist nach dem Erbringen einer Teilleistung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Müssen alle Teilleistungen (z.B. Gruppenarbeit, Präsentationsprüfung etc.) wiederholt werden, wenn eine Teilleistung nicht bestanden wird?

Die Leistungen bleiben erhalten, sofern Sie das nicht ausdrücklich ablehnen. Wenn Sie die Übungsleistung erneut ablegen möchten, kontaktieren Sie bitte den*die Ansprechpartner*in der Lehrveranstaltung.

Ist es möglich, Module bei einer nicht bestandenen Teilleistung zu bestehen?

Ja, dies ist bei allen Portfolioprüfungen möglich, sofern Sie mindestens 50 von 100 möglichen Punkten in der Portfolioprüfung erzielen. Das bedeutet, dass Sie theoretisch nur den schriftlichen Test mit 50 oder mehr Punkten absolvieren können und die Präsentation/ Gruppenarbeit oder weitere Portfolioelemente nicht wahrnehmen.

Ich konnte krankheitsbedingt nicht am schriftlichen Test teilnehmen. Wo muss ich meine Krankschreibung abgeben?

Die Krankschreibung ist fristgerecht im Prüfungsamt abzugeben.

Notenveröffentlichung und Übertragung an das Prüfungsamt

Wann werden die Noten bekannt gegeben?

Prüfungen werden gemäß den Anforderungen der TU Berlin innerhalb von 4 Wochen bewertet. Ihre Bewertung können Sie im zugehörigen ISIS-Kurs unter „Bewertung“ einsehen.

Wie werden die Noten an das Prüfungsamt übermittelt?

Die finalen Noten werden zeitnah nach der Klausureinsicht an das Prüfungsamt übermittelt. Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden durch uns direkt in QISPOS eingepflegt. Freie Wahl- und Zusatzmodule werden an das Prüfungsamt via Mail übermittelt.

Meine Note liegt noch nicht bei QISPOS vor. Was kann ich tun?

Wenn Sie drei Wochen nach der Einsicht noch nicht Ihre Note in QISPOS einsehen können, wenden Sie sich bitte an den*die Ansprechpartner*in des Moduls.

Meine Note ist falsch in QISPOS. Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an die Ansprechperson des jeweiligen Moduls: Lehrveranstaltungen.

Wie erhalte ich eine 4.0-Bescheinigung für meine Leistung/Abschlussarbeit?

Sie können eine 4.0-Bescheinigung nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit erhalten. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren*Ihre Betreuer*in. Wenn Sie eine 4.0-Bescheinigung für ein Modul benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson des jeweiligen Moduls: Lehrveranstaltungen.

Sonstige Prüfungsfragen

Wie viele Prüfungstermine werden pro Semester angeboten?

Bei schriftlichen Tests werden zwei Termine pro Semester angeboten. Bei Präsentationen können Sie aus mehreren Terminen wählen.

Kann ich zwischen den Prüfungsterminen der schriftlichen Tests wählen?

Ja, Sie können sich aussuchen den Test zum ersten oder zweiten Termin mitzuschreiben. Wenn Sie den ersten Termin wahrnehmen und nicht bestehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den zweiten Termin als Nachschreibetermin wahrzunehmen. In dem Fall ist eine erneute Anmeldung via Moses notwendig (die Anmeldung für die Wiederholungsprüfung wird erst nach dem ersten Termin des schriftlichen Tests in Moses freigeschaltet).

Ist es möglich, den schriftlichen Test eines Moduls in einem Semester abzulegen, in dem das Modul nicht angeboten wird?

Es werden keine schriftlichen Tests in den Semestern angeboten, in dem das Modul nicht stattfindet (z.B.: Six Sigma Problemlösung kann nicht im Sommersemester geschrieben werden). Unter bestimmten Bedingungen ist eine mündliche Prüfung möglich. Des Weiteren lassen sich die notwendigen Teilleistungen aus den Übungen nur während der Lehrveranstaltung im jeweiligen Semester erbringen.

Ich kann nicht an der Prüfungseinsicht teilnehmen. Was kann ich tun?

Eine Klausureinsicht ist nur zu den kommunizierten Terminen möglich. Sie haben die Möglichkeit einem*einer Kommiliton*in eine Vollmacht auszustellen, sodass dieser*diese stellvertretend die Klausureinsicht für Sie wahrnehmen kann.

Ist es möglich sich Leistungen anerkennen zu lassen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden?

Die Frage befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Gruppenarbeit

Ist die Gruppenarbeit in den Modulen verpflichtend?

Eine Portfolioprüfung ist bestanden, wenn Sie 50 % der erreichbaren Punkte erzielen. In den meisten Modulen findet ein Teil der Portfolioprüfung als Gruppenarbeit statt. Ohne Gruppe ist die Teilnahme an dieser Teilprüfung nicht möglich, sodass ohne Teilnahme an der Gruppenarbeit die Punktzahl für die Gruppenarbeit fehlt. Die Gruppenwahl erfolgt in den jeweiligen ISIS-Kursen unserer Lehrveranstaltungen.

Kann ich alleine eine Gruppenarbeit bearbeiten?

Nein, Gruppenarbeiten sind keine Einzelarbeiten und müssen als Gruppe mit anderen Kursteilnehmer*innen bearbeitet werden.

Wann endet die Frist für die Gruppeneinteilung?

Die Frist endet eine Woche vor der Veröffentlichung der Gruppenaufgabe (z. B. Hausaufgaben, Case Studies etc.).

Kann ich nach Abschluss der Gruppeneinteilung noch einer Gruppe beitreten oder zugewiesen werden?

Nein, dies ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Kann ich zwischen den einzelnen Übungsgruppen wechseln?

Nein, dies ist nicht möglich.

Was kann ich tun, wenn sich Gruppenmitglieder nicht melden?

Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei den Ansprechpersonen des Moduls. Wir empfehlen Ihnen sich spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Hausaufgabe/ Case Study bei Ihrer Ansprechperson zu melden.

Müssen alle Gruppenmitglieder den gleichen Redeanteil in der Präsentation haben?

Es sollte von Ihnen, sowohl qualitativ als auch quantitativ, eine faire Verteilung angestrebt werden.

Abschlussarbeiten

Welche Voraussetzungen gibt es für das Schreiben einer Abschlussarbeit am Fachgebiet für Qualitätswissenschaft?

Prinzipiell können alle Studierenden, die mindestens ein Modul am Fachgebiet abgeschlossen haben, sich auf eine Abschlussarbeit bewerben. Das Einreichen von eigenen Themenvorschläge ist ebenfalls möglich. Diese können allerdings nur bei ausreichender Kapazität berücksichtigen werden. Weitere aktuelle Informationen bzgl. Abschlussarbeiten am Fachgebiet finden Sie unter: Wissenschaftliche Arbeiten.

Wie laufen Abschlussarbeiten am Fachgebiet für Qualitätswissenschaft ab?

Informationen zur Bewerbung finden Sie auf unserer Webseite: Wissenschaftliche Arbeiten. Wenn Sie ein Thema erhalten haben, stellt Ihnen Ihre betreuende Person einen Leitfaden für Abschlussarbeiten am Fachgebiet zur Verfügung.

Was muss ich beachten, wenn ich eine wissenschaftliche Arbeit unter Beteiligung eines Unternehmens schreiben möchte?

Bitte Informieren Sie sich auf unserer Webseite für Abschlussarbeiten: Wissenschaftliche Arbeiten.

Kann ich am Fachgebiet für Qualitätswissenschaft eine Abschlussarbeit, die einem Sperrvermerk unterliegt, schreiben?

Bitte beachten Sie hierfür die Regelungen zu Sperrvermerken an Ihrer Fakultät. An der Fakultät V ist das Schreiben einer Abschlussarbeit mit einem Sperrvermerk grundsätzlich nicht möglich.

Ich möchte unbedingt meine Abschussarbeit am Fachgebiet für Qualitätswissenschaft schreiben. Was kann ich tun?

Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite zu Abschlussarbeiten unter: Wissenschaftliche Arbeiten.

Wie erhalte ich eine 4.0-Bescheinigung für meine Leistung/Abschlussarbeit?

Sie können eine 4.0-Bescheinigung nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit erhalten. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren*Ihre Betreuer*in. Wenn Sie eine 4.0-Bescheinigung für ein Modul benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson des jeweiligen Moduls: Lehrveranstaltungen.

Zertifikate

Welche Zertifikate kann ich am Fachgebiet für Qualitätswissenschaft erwerben?

Siehe Übersicht der Zertifikate auf unserer Website: Zertifikate.

Welche Voraussetzungen benötige ich für den Erwerb der Zertifikate?

Siehe Übersicht der Zertifikate auf unserer Website: Zertifikate.

Ist eine Zertifizierung auch bei der Anmeldung als Zusatzmodul möglich?

Ja, auch wenn die benötigten Veranstaltungen als Zusatzmodul abgeschlossen wurden, ist dies ausreichend für den Erwerb des entsprechenden Zertifikates.

Kann ich als Nebenhörer*in Zertifikate erwerben?

Ja, Sie können als Nebenhörer*in Zertifikate erwerben.

Kann ich als Gasthörer*in Zertifikate erwerben?

Nein, als Gasthörer*in können Sie keine Zertifikate erwerben. Um Zertifikate erwerben zu können, müssen Sie Prüfungen am Fachgebiet ablegen können.

Ich möchte mir gerne ein Zertifikat ausstellen lassen. Die Modulnote wurde jedoch noch nicht in QISPOS eingetragen. Was kann ich tun?

Senden Sie bitte Ihren Antrag per Mail an unser Sekretariat und setzen hierbei die jeweilige Ansprechperson des Moduls CC. Bitte informieren Sie sich zunächst auf unserer Website über die Antragsstellung: Zertifikate.

Gibt es die Möglichkeit ein Zertifikat zu erwerben, auch wenn ein Modul nicht mit mindestens der 2,7 bestanden wurde?

Sofern das Modul nach dem WiSe15/16 abgeschlossen wurde, ist dies endgültig nicht mehr möglich. Grund dafür ist, dass wir keine Prüfungen ohne eine offizielle Anmeldung beim Prüfungsamt abnehmen dürfen. Da sie sich für ein bereits abgeschlossenes Modul nicht nochmals beim Prüfungsamt anmelden können (auch nicht als Zusatzmodul!), dürfen Sie nicht erneut in dem entsprechenden Modul geprüft werden. Auch das Streichen einer Modulnote oder das nachträgliche „Durchfallen lassen“ ist nicht möglich! Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei den Zertifikaten um eine zusätzlich, freiwillig angebotene Leistung des Fachgebiets handelt. Ein Anrecht darauf besteht nicht.

Ist es möglich mit Leistungen, die ich an anderen Hochschulen erbracht habe, Zertifikate am Fachgebiet für Qualitätswissenschaft zu erwerben?

Die Frage befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Sonstiges

Ich möchte den QW-Newsletter (de-)abonnieren. Was kann ich tun?

Zur An-/Abmeldung nutzen Sie bitte die Infoseite des QW-Newsletters.

Von wem erhalte ich meinen Zugang zu DataCamp?

Die Frage befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Ich möchte gerne bei euch arbeiten. Was kann ich tun?

Bitte informieren Sie sich über aktuelle Stellenangebote auf unserer Website oder fragen in unserem Sekretariat nach.

Ich möchte gerne bei euch promovieren. Was kann ich tun?

Bitte informieren Sie sich über aktuelle Stellenangebote auf unserer Website oder fragen in unserem Sekretariat nach.

Ich habe eine Mail geschrieben und keine Antwort erhalten. Was kann ich tun?

Wenn Sie keine passende Information in diesem FAQ oder auf unserer Website gefunden haben, erkundigen Sie sich bitte zunächst bei Ihren Kommiliton*innen. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit in die jeweilige Sprechstunde zu kommen. Weitere Informationen zu den Sprechstunden der Mitarbeitenden finden Sie unter: unser Team oder Sprechzeiten unseres Sekretariats unter: Sekretariat.

Die Website des Fachgebiets für Qualitätswissenschaft ist nicht aktuell. Wann wird diese aktualisiert?

Die Website wird zu Beginn der Vorlesungszeit aktualisiert.

Ich möchte gerne ein Empfehlungsschreiben vom Fachgebiet für Qualitätswissenschaft. Was muss ich beachten?

Wir stellen nur bei überdurchschnittlich guten Studienleistungen am Fachgebiet Empfehlungsschreiben aus. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Ansprechperson des jeweiligen Moduls, welches Sie mit überdurchschnittlich guter Leistung absolviert haben.

Meine Frage konnte hier leider nicht beantwortet werden. Was kann ich tun?

Wenn Sie keine passende Information in diesem FAQ oder auf unserer Website gefunden haben, erkundigen Sie sich bitte zunächst bei Ihren Kommiliton*innen. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit in die jeweilige Sprechstunde zu kommen. Weitere Informationen zu den Sprechstunden der Mitarbeitenden finden Sie unter: unser Team oder Sprechzeiten unseres Sekretariats unter: Sekretariat.