Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihr Prüfungsteam
Studierende der Studiengänge Physik und Historische Urbanistik stellen den Antrag über SAP in der App.
Am Tag der Aushändigung des Themas durch Ihr Prüfungsteam beginnt der für Sie geltende Bearbeitungszeitraum. Sie endet zu einem damit festgelegten Zeitpunkt.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Einen Antrag auf Verlängerung stellen Sie in jedem Fall vor Ablauf der regulären Bearbeitungszeit bei dem für Sie zuständigen Prüfungsteam. Der Antrag erfolgt in der Regel formlos. Einige Prüfungsausschüsse stellen jedoch Formulare bereit; informieren Sie sich bitte dazu auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses. Wenn Sie eine Verlängerung aufgrund von Krankheit beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes beifügen. Bei der dritten Beantragung auf Verlängerung ist ein ärztliches Attest erforderlich. Beantragen Sie eine Verlängerung aufgrund von inhaltlichen Gründen, so fügen Sie dem Antrag eine Stellungnahme Ihrer Erstprüferin bzw. Ihres Erstprüfers bei.
Endet die Abgabefrist an einem Wochenende oder Feiertag, so gilt für den postalischen Versand als fristgemäße Abgabe ein Posteingang bis zum folgenden Werktag. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Arbeit anmelden, bevor Sie mit der inhaltlichen Arbeit beginnen.
Abschlussarbeiten werden grundsätzlich erst nach Ablauf der Hälfte der in der Studienordnung des Studiengangs festgelegten Bearbeitungszeit bei Ihrem Prüfungsteam angenommen.
Vorzeitige Abgabe der Abschlussarbeit
Sie möchten Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Hälfte der Bearbeitungszeit bei Ihrem Prüfungsteam einreichen? Dann müssen Sie zusätzlich eine vom Prüfungsausschuss bestätigte Stellungnahme der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters abgeben, die eine verfrühte Abgabe begründet. Diese Erklärung wird Ihrer Prüfungsakte beigefügt. Fehlt diese Stellungnahme oder die Bestätigung des Prüfungsausschusses, informiert Ihr Prüfungsteam den Prüfungsausschuss und fordert Sie auf, die entsprechende Stellungnahme nachzureichen. Das gilt auch, sollten Sie Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Hälfte der Bearbeitungszeit, z.B. aufgrund von Schließzeiten Ihres Prüfungsteams, postalisch oder beim Pförtner abgeben.
Abgabefrist im Urlaubssemester
Die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit fällt in Ihr Urlaubssemester und Sie können nicht fristgerecht abgeben? Dann müssen Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.