Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihr Prüfungsteam
Studierende der Studiengänge Physik und Historische Urbanistik stellen den Antrag über SAP in der App.
Anträge auf Nachteilsausgleich im Rahmen von Abschlussarbeiten (z.B. Verlängerung der Bearbeitungsfrist) sollen bereits bei Antrag auf Themenausgabe gestellt werden. Der Nachteilsausgleich gehört nicht zu den Gründen, nach denen lt. StuPO eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist erfolgen kann, d.h. dass zum Beispiel eine befristete Erkrankung während der Bearbeitungszeit diese zusätzlich verlängern kann.
Am Tag der Aushändigung des Themas durch Ihr Prüfungsteam beginnt der für Sie geltende Bearbeitungszeitraum. Sie endet zu einem damit festgelegten Zeitpunkt.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Einen Antrag auf Verlängerung stellen Sie in jedem Fall vor Ablauf der regulären Bearbeitungszeit bei dem für Sie zuständigen Prüfungsteam. Der Antrag erfolgt in der Regel formlos. Einige Prüfungsausschüsse stellen jedoch Formulare bereit; informieren Sie sich bitte dazu auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses. Wenn Sie eine Verlängerung aufgrund von Krankheit beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes beifügen. Bei der dritten Beantragung auf Verlängerung ist ein ärztliches Attest erforderlich. Beantragen Sie eine Verlängerung aufgrund von inhaltlichen Gründen, so fügen Sie dem Antrag eine Stellungnahme Ihrer Erstprüferin bzw. Ihres Erstprüfers bei.
Die Abgabe von Abschlussarbeiten erfolgt in der Regel durch Vorlage von 2 gebundenen Druckexemplaren + einer elektronischen Version auf beigefügten Stick oder CD (bitte die elektronische Version nicht per E-Mail senden) in einem verschlossenen und an das zuständige Prüfungsteam adressierten Umschlages
Mit Zustimmung beider Prüfenden kann die Abgabe auch ausschließlich elektronisch an die Team-Mailbox des für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsteams erfolgen; Sie sind verpflichtet, die Form der Abgabe rechtzeitig mit den Prüfenden abzustimmen; eine schriftliche Bestätigung für das Referat Prüfungen ist nicht erforderlich.
Maßgeblich für die fristgemäße Abgabe ist je nach Abgabeart
Für die elektronische Abgabe senden Sie die Arbeit per E-Mail im PDF-Format an Ihr zuständiges Prüfungsteam oder hinterlegen Sie sie in der Cloud und senden uns den Link. Fügen Sie bitte auch ein Foto oder Scan Ihres Anmeldeformulars bei.
Endet die Abgabefrist an einem Sonn- oder Feiertag, so gilt für den postalischen Versand als fristgemäße Abgabe ein Poststempel am folgenden Werktag; für die persönliche Abgabe gedruckter Versionen gilt als fristgemäß die Abgabe am folgenden Werktag.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Arbeit anmelden, bevor Sie mit der inhaltlichen Arbeit beginnen. Abschlussarbeiten werden grundsätzlich erst nach Ablauf der Hälfte der in der Studienordnung des Studiengangs festgelegten Bearbeitungszeit bei Ihrem Prüfungsteam angenommen.
Vorzeitige Abgabe der Abschlussarbeit
Sie möchten Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Hälfte der Bearbeitungszeit bei Ihrem Prüfungsteam einreichen? Dann müssen Sie zusätzlich eine vom Prüfungsausschuss bestätigte Stellungnahme der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters abgeben, die eine verfrühte Abgabe begründet. Diese Erklärung wird Ihrer Prüfungsakte beigefügt. Fehlt diese Stellungnahme oder die Bestätigung des Prüfungsausschusses, informiert Ihr Prüfungsteam den Prüfungsausschuss und fordert Sie auf, die entsprechende Stellungnahme nachzureichen. Das gilt auch, sollten Sie Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Hälfte der Bearbeitungszeit, z.B. aufgrund von Schließzeiten Ihres Prüfungsteams, postalisch oder beim Pförtner abgeben.
Abgabefrist im Urlaubssemester
Die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit fällt in Ihr Urlaubssemester und Sie können nicht fristgerecht abgeben? Dann müssen Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.