Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Lehrende,
das Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021 wird überwiegend digital stattfinden. Nachfolgend sind Informationen für Studierende und Lehrende zu Prüfungen zu finden.
Bitte beachten Sie, dass sich auch die Mitarbeiter*innen des Referats Prüfungen überwiegend im Home Office befinden. Die Erstellung von Abschlussdokumenten kann daher nur verzögert erfolgen, da sowohl die persönliche Anwesenheit der Mitarbeiter*innen im Referat als auch der Unterzeichnenden notwendig ist. In dringenden Fällen stellen wir gerne eine Abschlussbescheinigung aus.
Sehr geehrte Studierende,
das Wintersemester 2020/2021 wird überwiegend als Digitalsemester stattfinden. Nachfolgend finden Sie Informationen zu Prüfungen unter Pandemiebedingungen.
Bitte beachten Sie ergänzend zu den unten stehenden Informationen auch unseren Infobrief.
Wenn Sie uns kontaktieren, geben Sie bitte immer Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang an.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in diesem Semester.
Auf Grund der aktuell wieder steigenden Corona-Fallzahlen ist eine Öffnung des Campus Centers zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Es wird jedoch eine Möglichkeit der persönlichen Beratung mit Voranmeldung und nach Terminvereinbarung vorbereitet.
Sofern das Campus Center während des Wintersemesters 2020/2021 dafür öffnen kann, werden wir dies an dieser Stelle kommunizieren.
Aktuelle Informationen zum Wintersemester 2020/2021 und zum Stand Ihrer Bewerbung/Einschreibung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Das Studierendensekretariat können Sie telefonisch und per E-Mail erreichen.
Für Ihre Fragen und Anliegen steht Ihnen Ihr Prüfungsteam weiterhin per E-Mail zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende des Textes.
Um Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können, geben Sie bitte folgende Daten an:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, uns von Ihrem TUB-E-Mail-Account zu kontaktieren. Entfernen Sie bitte automatische Weiterleitungen Ihres TUB-E-Mail-Accounts auf private E-Mail-Accounts und beachten Sie bitte, dass Mitteilungen/Informationen/Entscheidungen der TU Berlin an den TUB-E-Mail-Account gesandt werden, um den persönlichen Zugang sicherzustellen.
Sofern Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular senden, geben Sie bitte, sofern möglich, Ihre TUB-E-Mail-Adresse an.
In schwierigen Einzelfragen nehmen wir auch gerne telefonisch Kontakt zu Ihnen auf. Schildern Sie dazu Ihre Fragen in der E-Mail.
Beachten Sie bitte die Wochenenden und ggf. mehrtägige Bearbeitungszeiten und notwendige Rückfragen.
Weiterhin können Sie uns auch Unterlagen per Post zukommen lassen. Die Adresse dafür lautet:
Technische Universität Berlin
Referat Prüfungen – [Studiengang oder Team angeben]
Straße des 17. Juli 135
10623 Berlin
Team 1: Kontaktformular oder E-Mail
Team 2: Kontaktformular oder E-Mail
Team 3: Kontaktformular oder E-Mail
Team 4: Kontaktformular oder E-Mail
Team 5: Kontaktformular oder E-Mail
Die Allgemeine Studienberatung bietet Dienstag und Donnerstag eine Videosprechstunde an. Weitere Beratungsmöglichkeiten stehen nach Kontaktaufnahme per E-Mail zur Verfügung.
Die Psychologische Beratung bietet Ihnen weiterhin Unterstützung in studienbedingten, aber auch persönlichen Krisensituationen. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich per E-Mail an das Team der Psychologischen Beratung.
Der Career Service ist für Sie weiterhin per E-Mail und überwiegend auch telefonisch erreichbar. Am Mittwoch wird eine Videosprechstunde angeboten.
Mit Online-Info-Veranstaltungen und Webinaren wird die berufliche Orientierung und zusätzlichen Tipps zum Bewerben in Corona-Zeiten unterstützt.
Bitte beachten Sie, dass vor Antritt einer Prüfung eine Anmeldung dafür erfolgen muss. Anmeldezeiträume geben die Prüfenden bekannt, andernfalls richten sie sich nach § 39 Abs. 3 AllgStuPO.
Zur Anmeldung für Prüfungen nutzen Sie bitte weiterhin die QISPOS- oder SAP-Anmeldung. Für alle nicht elektronisch möglichen Anmeldungen senden Sie bitte rechtzeitig von Ihrem TUB-E-Mail-Account das ausgefüllte Anmeldeformular an Ihr Prüfungsteam.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie uns von Ihrem TUB-E-Mail-Account zu kontaktieren. Entfernen Sie bitte automatische Weiterleitungen Ihres TUB-E-Mail-Accounts auf private E-Mail-Accounts und beachten Sie bitte, dass Mitteilungen/Informationen/Entscheidungen der TU Berlin an den TUB-E-Mail-Account gesandt werden, um den persönlichen Zugang sicherzustellen.
Das Land Berlin hat Freiversuchsregelungen für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/2021 beschlossen. Diese treten mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Berlin in Kraft. Die Regelung des Landes Berlin wurde am 8.10.2020 veröffentlicht und ist seit dem 9.10.2020 in Kraft:
Die Regelung lautet: „Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen.“
Danach werden alle zwischen dem 1.4.2020 und 14.4.2021 absolvierten und nicht bestandenen Prüfungen, unabhängig von der Anzahl der Versuche je Modul mit einem Freiversuch versehen. Die Freiversuchsregelung gilt auch für Haus-und Abschlussarbeiten, wenn mehr als zwei Wochen der Bearbeitungszeit und das Abgabedatum innerhalb des Sommersemesters 2020 oder Wintersemesters 2020/2021 liegen. Zweite Wiederholungsprüfungen des Wintersemesters 2020/2021 werden in der lt. Modulbeschreibung vorgesehenen Form abgelegt. Sofern diese Prüfung nicht bestanden wird, kann sie entsprechend wiederholt werden.
Bitte beachten Sie, dass 5.0 wegen Täuschung, trotz Anmeldung nicht erschienen oder Fristversäumnis von der Regelung nicht umfasst sind, d.h. dafür wird kein Freiversuch verbucht.
Das Referat Prüfungen bereitet aktuell die Umsetzung dieser Regelung vor. Es wird nicht erforderlich sein, einen Antrag zu stellen, dass Noten gestrichen werden.
Sollten Sie eine Prüfung im ersten oder im zweiten Wiederholungsversuch im Sommersemester 2020 oder Wintersemester 2020/2021 nicht bestanden haben, wird die Wiederholungsfrist neu auf den 30.9.2021 festgelegt. Für nicht bestandene Prüfungen im ersten Prüfungsversuch laufen keine Fristen.
Bitte beachten Sie, dass dies händische, zeitaufwändige Buchungen erfordert, die erst organisiert werden muss und daher nicht zeitnah vollständig umgesetzt werden kann. Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, auch was die noch laufenden Prüfungen zur Anwendung der Freiversuchsregelung in Sonderfällen betrifft. Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig und prüfen Sie Ihr QISPOS-Konto bzw. die Studierenden der Physik und Historischen Urbanistik ihr SAP-Konto.
Ergänzung vom 16. März 2021: Der Senat von Berlin hat am 16. März 2021 beschlossen, dass Prüfungen auch im Sommersemester 2021 wiederholt werden können. Damit dies rechtsgültig wird und die Regelung angewandt werden kann, ist nun eine Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus und die anschließende Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt notwendig. (Pressemitteilung der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung)
Wir bitten Sie dringend, von Nachfragen abzusehen. Vielen Dank!
Eine Portfolioprüfung gilt als begonnen, wenn mindestens eine Teilleistung erbracht wurde. Wer unentschuldigt bis zum 31.3.2021 zu weiteren Teilleistungen nicht antritt, erhält dafür 0 Punkte. Wenn entsprechend der Gesamtbewertung damit die Prüfung als nicht bestanden bewertet wird, dann wird ein Freiversuch (entsprechend der Corona-Regelungen) dafür vergeben und die Prüfung kann wiederholt werden.
Prüfungstermine werden wie folgt bekannt gegeben:
Wenn Lehrende Prüfungsformen ändern, da z.B. die Prüfung nicht wie geplant in Präsenz stattfinden kann, dann soll Ihnen das so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Beachten Sie dazu bitte die Informationen im ISIS-Forum, in Ihrem E-Mailpostfach oder auf anderen, für die jeweilige Prüfung üblichen Kommunikationskanälen. Wenn Sie an einer kurzfristig geänderten Prüfung nicht teilnehmen möchten oder können, dann können Sie sich davon bis zum Tag vor der Prüfung ohne Angabe eines Grundes abmelden. Die Prüfenden werden Sie auch darüber informieren, ob Ihre Anmeldung erhalten bleibt.
Es gilt die Pflicht, durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wenn Ihre Klausur in Präsenz stattfinden sollte, müssen Sie sich wegen der Aerosolausbreitung keine Sorgen machen, da wir sehr weitgehende Hygienerichtlinien erlassen haben und alle Prüfungsräume automatisch belüftet sind. Dies geschieht mit dem erforderlichen mindestens 4-fachen Luftumsatz pro Stunde. Auch sollen bei Zugang und Abgang trotz der kleineren Teilnehmer*innen-Zahlen Menschenansammlungen vermieden werden.
Die Teilnahme an einer Präsenzprüfung erfolgt freiwillig. Sofern Sie an der Prüfung in Präsenz nicht teilnehmen wollen, erklären Sie Ihren Rücktritt ohne Angabe von Gründen bis einen Tag vor der Prüfung.
Sollten Sie sich vor Beginn der Klausur nicht wohl fühlen oder entsprechende COVID-19-Symptome zeigen, sollten Sie dringend zu Hause bleiben und ihren Gesundheitszustand mit Ihrem Arzt abklären. Dazu erklären Sie Ihren Rücktritt und senden das Rücktrittsformular sowie entsprechende Nachweise innerhalb von fünf Tagen per E-Mail an Ihr Prüfungsteam.
Ergänzung vom 3. Februar 2021: Bitte beachten Sie die Hinweise des Krisenstabs zur Durchführung von Präsenzklausuren vom 3. Februar 2021.
Die kurze Abnahme der Maske zur Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme und der Wechsel einer ggf. durchfeuchteten Maske sind selbstverständlich möglich. Bitte vermeiden Sie, ohne Maske zu sprechen, um die Verbreitung der Aerosole zu verhindern.
Die Verletzung der Abstands- und Hygienevorgaben berechtigt die Prüfungsaufsicht, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Regeln zu ergreifen oder zum Schutz der anwesenden Personen die*den Studierenden ggf. des Raumes zu verweisen und die Prüfung abzubrechen.
Je nach Umständen des Einzelfalls wird dann zu prüfen sein, wie die Prüfung gewertet wird.
Ergänzung vom 3. Februar 2021: Bitte beachten Sie die Hinweise des Krisenstabs zur Durchführung von Prüfungen vom 3. Februar 2021.
Mündliche Prüfungen können auch in hinreichend großen Räumen (Seminar- / Besprechungsräumen) der Fachgebiete unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen der TU Berlin durchgeführt werden. Die Fachgebietsleiter*innen sind für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und prüfungsrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Um die Onlineprüfung erfolgreich durchzuführen, sind diverse Voraussetzungen notwendig. Dies sind insbesondere:
Ergänzung vom 3. Februar 2021: Bitte beachten Sie die Hinweise des Krisenstabs zur Durchführung von Prüfungen vom 3. Februar 2021.
Schriftliche Prüfungen können
- in Form von schriftlicher Formulierung der Aufgaben über ISIS mit zeitgesteuertem Zugriff für die Aufgabenstellung und Abgabe der Bearbeitung abgenommen werden
und
- als Online-Klausuren o.ä. Formaten angeboten werden, wenn die TU geeignete Software dafür zugelassen hat.
Weitere Informationen der ZEWK.
Die Videoaufsicht in Onlineklausuren ist datenschutzrechtlich genehmigt. Um den damit verbundenen Grundrechtseingriff zu minimieren, kann ohne Technik nach Möglichkeit ein neutraler Hintergrund in der Wohnung gewählt werden. Alternativ ist auch die Einstellung eines virtuellen Hintergrundes in der Videokonferenzsoftware möglich. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken oder nicht ausreichender technischer Ausstattung haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung zeitgleich im Mathematik-Pool zu schreiben. Melden Sie sich dazu bitte individuell per E-Mail beim Mathematik-Pool mindestens eine Woche vorher an. Die Teilnahme an einer elektronischen Prüfung mit Videoaufsicht erfolgt freiwillig.
Unzulässig sind Audio- und Videoaufzeichnungen, Screenshots sowie ein 360°-Schwenk.
Ergänzung vom 3. Februar 2021: Bitte beachten Sie die Hinweise des Krisenstabs zur Durchführung von Prüfungen vom 3. Februar 2021.
Mündliche Prüfungen können ausnahmsweise per Videokonferenz durchgeführt werden, wenn die Studierenden damit einverstanden sind. Dabei ist es ausnahmsweise zulässig, dass jede an der Prüfung beteiligte Person allein in einem Raum ist.
Studierende sind verpflichtet, in diesem Fall die Kamera für die gesamte Prüfung zu aktivieren, um Identifizierung zu Beginn und persönliche Kommunikation während der gesamten Prüfung zu ermöglichen.
Zugelassene Tools:
Zur Durchführung von mündlichen Online-Prüfungen sind derzeit folgende Tools zugelassen:
Weitere Informationen:
Online-Lehre-Team ZEWK
Mündliche Prüfungen - Informationen VP SL (Stand: 18. Februar 2021)
Videoprüfung
Für die Anmeldung von Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihr Prüfungsteam. Sie erhalten das Anmeldeformular zur Anmeldung von Abschlussarbeiten von Ihrem Prüfungsteam.
Aktualisierung vom 31. März 2021: Die Fristen für die Abgabe von Abschluss- und Hausarbeiten, sofern sie einzige Prüfungsleistung sind, werden bis zum 31.5.2021 gehemmt. Das heißt, dass davon ausgegangen wird, dass bis zum 31.5.2021 keine Bearbeitung möglich ist. Bereits laufende Bearbeitungsfristen werden entsprechend verlängert. Neue Themenanträge werden intern bearbeitet, die Ausgabe von Themen an die Studierenden erfolgt jedoch erst Ende Mai mit Bearbeitungsbeginn 1.6.2021.
Die Studierenden können ihrem zuständigen Prüfungsteam mit dem Antrag auf Themenausgabe erklären, dass Sie auf die pandemiebedingte Fristhemmung verzichten. Die Erklärung ist unwiderruflich. Es gelten in diesen Fällen nur die Fristverlängerungsmöglichkeiten der StuPO.
Aktueller Hinweis vom 22. Januar 2021: Die Fristen für die Abgabe von Abschluss- und Hausarbeiten, sofern sie einzige Prüfungsleistung sind, werden bis zum 31.3.2021 gehemmt. Das heißt, dass davon ausgegangen wird, dass bis zum 31.3.2021 keine Bearbeitung möglich ist. Bereits laufende Bearbeitungsfristen werden entsprechend verlängert. Neue Themenanträge werden intern bearbeitet, die Ausgabe von Themen an die Studierenden erfolgt jedoch erst Ende März mit Bearbeitungsbeginn 1.4.2021.
Die Studierenden können ihrem zuständigen Prüfungsteam mit dem Antrag auf Themenausgabe erklären, dass Sie auf die pandemiebedingte Fristhemmung verzichten. Die Erklärung ist unwiderruflich. Es gelten in diesen Fällen nur die Fristverlängerungsmöglichkeiten der StuPO.
Abschlussarbeiten können weiterhin elektronisch bei dem zuständigen Prüfungsteam eingereicht werden, bitte beachten Sie dazu die unten stehenden Hinweise.
Kontaktmöglichkeiten:
Technische Universität Berlin
Referat Prüfungen – [Studiengang oder Team angeben]
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Team 1: Kontaktformular oder E-Mail
Team 2: Kontaktformular oder E-Mail
Team 3: Kontaktformular oder E-Mail
Team 4: Kontaktformular oder E-Mail
Team 5: Kontaktformular oder E-Mail
Studierende in Studien- und Prüfungsordnungen, die zum 31.3.2020, 30.09.2020 oder zum 31.03.2021 ausgelaufen sind bzw. auslaufen, erhalten die Möglichkeit, noch bis zum 30.09.2021 nach der auslaufenden StuPO ihr Studium abzuschließen. Hierfür ist kein Antrag o.ä. erforderlich.
Damit zusammenhängende Fristen für die Anmeldung von Abschlussarbeiten o. ä. entnehmen Sie bitte den Informationen des zuständigen Prüfungsausschusses bzw. der Fakultät. Auf Antrag kann ein StuPO-Wechsel verbindlich auch vor Ablauf der Frist erfolgen.
Die Wiederholungsfristen, die zum 31.3.2020 und 30.9.2020 ausliefen oder zum 31.3.2021 auslaufen, werden bis zum 30.9.2021 verlängert, ohne dass dafür ein Antrag erforderlich ist.
Studierende, die aufgrund eines Härtefalls noch in den Diplomstudiengängen abschließen können, haben die Möglichkeit, bei corona-bedingten Einschränkungen eine Fristverlängerung bei dem zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Da Einsichtnahmen in Prüfungen vor Ort aktuell nicht oder eingeschränkt möglich sind, beginnt die Klagefrist für Prüfungsergebnisse erst nachdem eine Einsichtnahme durchgeführt wurde.
Die Lehrenden werden gebeten, die Einsichtnahmen auch online im Chat mit einzelnen Studierenden durchzuführen. Die Prüfung kann nach Scan oder als elektronisch vorhandenes Dokument über den Bildschirm geteilt und besprochen werden.
Sofern Sie aktuell keinen Zugriff auf Ihre TAN-Liste haben, können Sie das WEBIDENT-VERFAHREN nutzen: Es besteht die Möglichkeit, Sie mittels Video zu identifizieren und Ihnen ein „Einmal-Passwort" zur Verfügung zu stellen.
Sie können das WebIdent Verfahren von zu Hause oder von unterwegs nutzen. Sie benötigen einen PC, ein Smartphone oder ein Tablet mit schneller Internetverbindung und einer Web-Kamera.
Für die Legitimationsprüfung wird ein Personalausweis oder Reisepass mit Ihrem Lichtbild benötigt.
Der Ablauf des Video Chat Verfahrens:
Sehr geehrte Lehrende,
wir möchten Sie mit den folgenden Informationen dabei unterstützen, Ihre Prüfungsdurchführung an die aktuelle Situation anzupassen. Die Prüfungen des Wintersemesters 2020/2021 sollen bis spätestens 15. Mai 2021 stattfinden. Neben den hier angebotenen prüfungsrechtlichen und organisatorischen Hinweisen beachten Sie bitte auch die weiteren Informationen unter:
Informationen zu schriftlichen Online-Prüfungen (einloggen und einschreiben in den Kurs erforderlich)
Online-Lehre-Team ZEWK
Videoprüfung
Das Online-Lehre-Team der ZEWK und das ISIS-Team von innoCampus unterstützen Sie bei Bedarf persönlich durch Beratung, Support und Sprechstunden.
Die Terminbereiche im Wintersemester sind: TB 2 = 1.1.2021 bis 10.03.2021 und TB 3 = 11.03.2021 bis 14.04.2021. Innerhalb eines Terminbereichs können Studierende sich nicht mehrfach anmelden.
Bieten Sie mehrere Prüfungstermine innerhalb eines Semesters an, dann beachten Sie bitte:
Für Präsenzklausuren gelten unter Abwägung der Lehrfreiheit mit dem Gesundheits-/Infektionsschutz folgende Regelungen bis auf Weiteres:
Eine nachträgliche Beschränkung der Teilnehmendenzahl, um die Prüfung in Präsenz durchführen zu können, ist rechtlich nicht zulässig. Studierende haben, sofern keine sich aus dem Prüfungszweck selbst ergebenden Hinderungsgründe entgegenstehen, einen verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Zulassung zur Prüfung, der sich aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ergibt. Somit ist allen Studierenden, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die Zulassung zur Prüfung beantragen werden bzw. beantragt haben, die Teilnahme an der Prüfung zu ermöglichen.
Alternativen zur Präsenzprüfung der schriftlichen Prüfung sind: Closed-Book-Prüfungen online über ISIS, Open-Book-Prüfungen online über ISIS und Take-Home-Prüfungen offline oder online über ISIS. Ausführlich informiert dazu der Informationsbrief vom 22. März 2021. Das Online-Lehre-Team der ZEWK und das ISIS-Team von innoCampus unterstützen bei Bedarf persönlich durch Beratung, Support und Sprechstunden
Es ist zu beachten, dass:
Problembehandlung:
Ergänzung vom 3. Februar 2021: Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Krisenstabs zur Durchführung von Prüfungen vom 3. Februar 2021.
Für die Durchführung von mündlichen Onlineprüfungen bitten wir um Berücksichtigung der folgenden Hinweise:
Problembehandlung:
Zugelassene Tools:
Zur Durchführung von mündlichen Online-Prüfungen sind derzeit folgende Tools zugelassen:
Weitere Informationen:
Online-Lehre-Team ZEWK
Mündliche Prüfungen - Informationen VP SL (Stand: 18. Februar 2021)
Videoprüfung
Sofern Sie die Prüfungsform Ihrer Modulprüfung temporär ändern möchten, informieren Sie die zuständigen Prüfungsausschüsse mit einer Begründung für die Notwendigkeit der Änderung. Es muss sichergestellt werden, dass kompetenzorientiert geprüft werden kann. Zudem ist die Dauer der Geltung der Umwandlung der Prüfungsform anzugeben, z. B. für das Wintersemester 20/21. Beachten Sie bitte, dass die zu Beginn des Semesters den Studierenden angekündigte Prüfungsform nicht im Verlauf des Semesters wieder geändert werden soll.
Soll eine dauerhafte Änderung der Prüfungsform erfolgen, muss auch das Referat für Studium und Lehre Ihrer Fakultät informiert werden und spätestens zum Sommersemester 2021 die Änderung der StuPO über den Gremienweg erfolgen.
Für Portfolioprüfungen gilt ergänzend: Erfolgt eine Änderung einzelner Elemente im Verlauf des Semesters können Studierende entscheiden, dieses nicht anzutreten und die Prüfung später fortzusetzen, ggf. auch im Ausnahmefall vollständig zurückzutreten. Eine entsprechende Information muss Ihnen vor Beginn des betroffenen Elements zugeschickt werden.)
Die bestehende Anmeldung für eine Portfolioprüfung kann von Ihnen in QISPOS/SAP in den nächsten Prüfungszeitraum verschoben und die Prüfung dann fortgesetzt werden.
Die Frist zur Anmeldung von Portfolioprüfungen im Referat Prüfungen, die nicht über QISPOS/SAP anmeldbar sind, endet am 30.11.2020. Beachten Sie bitte, dass vor einer Anmeldung keine Teilleistungen erbracht werden dürfen.
Eine Portfolioprüfung gilt als begonnen, wenn mindestens eine Teilleistung erbracht wurde. Wer unentschuldigt bis zum 31.3.2021 zu weiteren Teilleistungen nicht antritt, erhält dafür 0 Punkte. Wenn entsprechend der Gesamtbewertung damit die Prüfung als nicht bestanden bewertet wird, dann wird ein Freiversuch (entsprechend der Corona-Regelungen) dafür vergeben und die Prüfung kann wiederholt werden.
Prüfenden in Portfolioprüfungen mit Hausarbeiten wird dringend empfohlen, die Abgabefristen pandemiebedingt unter Berücksichtigung der Schließung der Bibliotheken und Lernräume zu verlängern. Für Studierende besteht die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich gemäß § 40 AllgStuPO beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Sie können diese Prüfungsform in online-Prüfungen einsetzen. Lt. AllgStuPO § 44 Abs. 1 Satz 2 sind MC-Fragen und elektronische Prüfungsverfahren zulässig. Allerdings ist zu beachten:
Für die Bewertung von Prüfungen, die überwiegend im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt werden gilt: sie sind bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden oder wenn die Zahl der von dem*der Kandidat*in richtig beantworteten Fragen die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller an der Prüfung teilnehmenden Kandidat*innen um nicht mehr als 22 Prozent unterschreitet (Gleitklausel). Im Falle der Gleitklausel wird die Bewertungsskala linear um die Differenz zwischen absoluter und relativer Bestehensgrenze verschoben. Maluspunkte sind gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3 nicht zulässig.
In den folgenden Teilaufgaben sind jeweils X von Y Aussagen richtig. Sie dürfen maximal X Teilaussagen ankreuzen.
Bewertung:
Bis zu X Kreuze gemacht: Jedes richtige Kreuz gibt 1 Punkt.
Mehr als X Kreuze gemacht: Null Punkte."
Das Verbuchen der Noten erfolgt über QISPOS/SAP. Zudem senden Sie bitte die unterschriebenen Notenlisten der Zweit- und Fehlversuche an IB KoP.
Für mündliche Prüfungen und Wahl-/Zusatzmodule senden Sie die Prüfungsprotokolle unterschrieben und elektronisch an das zuständige Prüfungsteam.
Ergänzende Hinweise für die Prüfungsanmeldung noch nicht immatrikulierter Studierender:
Sofern Kapazitäten vorhanden sind, werden ggf. Anmeldungen nach Abschluss der Immatrikulation nachgetragen, so dass die Noten ggf. elektronisch verbucht werden können.
Alle Noten die nicht verbucht werden können, melden die Fachgebiete per Liste an IB KoP.
Einsichtnahmen:
Es wird empfohlen, Einsichtnahmen online durchzuführen.
Klausureinsichten sollten möglichst nur für Studierende stattfinden, die nicht bestanden haben oder andere dringende Gründe für eine Einsicht haben. Sie müssen sich hierfür vorab beim entsprechenden Fachgebiet anmelden und erhalten einen Termin. Die Lehrenden buchen dazu selbst geeignete Räume in LSF und stellen den Studierenden Tagesbescheinigungen für den Zutritt des zugehörigen Gebäudes aus. Bei der Platzbelegung sind die Abstandsregeln einzuhalten. Alle Anwesenden tragen während der Einsicht Mund-Nasen-Schutz, Studierende dürfen ihn nur zur Identifizierung abnehmen.
Die Klausuren werden auf einen Platz gelegt, den die Studierenden erst nachfolgend einnehmen, so dass der Mindestabstand eingehalten wird. Die Prüfenden nutzen für die Rücksprache mit den Studierenden eine analoge oder elektronische Kopie der Klausur, um den näheren persönlichen Kontakt bei Einsicht in ein und dasselbe Exemplar zu vermeiden.
Ein von den Studierenden benutzter Platz darf in demselben Einsichtstermin nicht erneut benutzt werden, außer er wird mit Flächendesinfektion gereinigt, die im Hygienelager der TU erhältlich ist.
Zur Reduzierung von Warteschlangen am Tag der Einsicht besteht folgende Möglichkeit:
Über ISIS-Kurse können die Warteschlangen von Klausureinsichten digital verwaltet werden. Die Studierenden begeben sich dabei in eine virtuelle Warteschlange, werden kontinuierlich informiert über ihre aktuelle Position in der Schlange und erhalten einige Minuten vor ihrem Aufruf eine Benachrichtigung auf ihr Smartphone, dass sie sich zum Raum begeben sollten. Auf diese Weise werden die Abstandsregelungen einfacher eingehalten, da die Studierenden nicht vor dem Raum warten müssen. Für die Nutzung wenden Sie sich bitte an das ISIS-Team.
Die Anerkennung von MOOCs unterliegt den Regelungen des § 20 AllgStuPO. Die Anerkennung erfolgt durch den Prüfungsausschuss, sofern diese keinen wesentlichen Unterschied zu den in einem Modul zu erwerbenden Kompetenzen des Studiengangs aufweisen.