
Zu Prüfungen, die Sie ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst anmelden. Eine abgelegte Prüfung, zu der Sie sich nicht vorher angemeldet haben, gilt als nicht erbracht!
Je nach Studiengang und Prüfung (Art) gelten unterschiedliche Regelungen. Die für Sie geltenden Regelungen finden Sie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin (AllgStuPO) sowie die für Ihren Studiengang geltende Studien- und Prüfungsordnung.
In der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TU Berlin werden studiengangsübergreifende Regelungen z.B. über die Studien- und Prüfungsorganisation insgesamt festgehalten. Diese Regelungen haben Vorrang vor den spezifischen Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge. In diesen stehen dann die konkreten Regelungen z.B. über die Form der Prüfungen, den Umfang und die Form der Anmeldung.
Zu Beginn Ihres Studiums und bevor Sie Ihre erste Prüfung ablegen, empfehlen wir, unbedingt die AllgStuPO und Ihre fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung zu lesen. Für Fragen zu den Regelungen der AllgStuPO wenden Sie sich an das Referat Prüfungen; für Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung Ihrer Fakultät.