Seit dem 1.1.2023 gilt für Ärzte verpflichtend die elektronische Krankmeldung, d.h. es werden in der Regel keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform mehr erstellt. Damit erhalten Sie ggf. keinen schriftlichen Nachweis für einen Rücktrittsgrund, wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist von Prüfungen erkranken oder eine Fristverlängerung…
Sehr geehrte Studierende,
wenn Sie gerade an Ihrer Abschlussarbeit arbeiten und das Abgabedatum nach dem 9.1.2023 liegt, dann beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise.
Achtung: Studierende, deren Abgabedatum zwischen dem 17.12.2022 und 9.1.2023 liegt haben eine persönliche E-Mail erhalten. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach, melden Sie sich ggf.…