Sehr geehrte Studierende, sehr geehrte Lehrende,
im Folgenden fassen wir die wesentlichen Regelungen des aktuellen BerlHG und der zum 1.10.2021 in Kraft getretenen AllgStuPO zusammen und erläutern das Vorgehen für die Anmeldung von Prüfungen und die Erfassung von Prüfungsergebnissen im Sommersemester 2023. Die Angaben auf der Webseite des Referats Prüfungen beruhen ebenfalls auf den neuen Regelungen.
Zur Prüfungsanmeldung und Notenerfassung soll als regulärer Standard für alle in QISPOS verwalteten Studiengänge (alle außer Physik und Historische Urbanistik) weiterhin die Funktion im Moseskonto - MTS - genutzt werden. Prüfende können Termine anlegen, die Anmeldefristen festlegen und kommunizieren sowie die Noten erfassen. Immatrikulierte Studierende haben dann die Möglichkeit, sich anzumelden. Die Anmeldungen dort sind verbindlich. Es ist auch möglich, Wahl- und Zusatzmodule über MTS anzumelden.
Modulprüfungen anlegen (Vorgehen für Lehrende):
https://moseskonto.tu-berlin.de aufrufen > Anmelden mit TU-B-Account > oben in der Menüleiste MTS auswählen > Modulprüfungen - Erstellen/Bearbeiten wählen > neue Prüfung anlegen, weiter den Hinweisen folgen. Für die Umsetzung der BerlHG-Regelung, wonach zwei Prüfungstermine zur Wahl angeboten werden sollen, haben Sie die Möglichkeit, im MTS für eine Prüfung zwei unterschiedliche Termine anzulegen. Studierende können sich dann nur für einen der beiden Termine anmelden.
detaillierte Anleitung: Moses: Support (tu.berlin)
Prüfende, die vor allem Wahlmodule anbieten, haben alternativ die folgenden Möglichkeiten, um Anmeldungen zu erfassen. Es ist zwingend erforderlich, die Form der Anmeldung zu Beginn der Lehrveranstaltungen an die Studierenden zu kommunizieren.
Modulprüfungen anmelden (Vorgehen für Studierende):
https://moseskonto.tu-berlin.de aufrufen > Anmelden mit TUB-Account > oben in der Menüleiste MTS auswählen > in der linken Menüleiste Modulprüfung - An-/Abmelden wählen, weiter den Hinweisen folgen.
detaillierte Anleitung: Moses: Support (tu.berlin)
Die Notenerfassung durch Prüfende erfolgt im MTS, sofern die Prüfungsanmeldungen dort vorgenommen wurden. Das umfasst auch die Noten für Wahl- und Zusatzmodule, da die Studierenden bei der Anmeldung über die Zuordnung zum jeweiligen Studiengangsbereich entscheiden können.
Nach der Erfassung können im MTS Notenlisten im Excel-Format generiert werden, die so formatiert sind, dass über die Leistungserfassung ein Upload in QISPOS (Pflicht- und Wahlpflichtmodule) möglich ist.
Die über einen sepraten Button im MTS generierbare Excelliste für die Noten der Wahl- und Zusatzmodule senden Sie bitte per E-Mail an das Referat Prüfungen ibrefl@pruefungen.tu-berlin.de oder direkt an die zuständigen Teams.
Der Support für QISPOS unterstützt bei technischen Schwierigkeiten.
Sollten Sie eine andere Anmeldeform als das MTS nutzen, klären Sie bitte im Vorfeld mit dem Support für QISPOS, wie die Notenverbuchung für alle Beteiligten so effizient wie möglich erfolgen kann.
Wiederholungsfristen gibt es nicht mehr an der TU, außer sie wurden in einem Rechtsstreit individuell vereinbart/festgelegt. Beachten Sie bitte, dass trotzdem die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen oder die Ersetzung nach § 70 Abs. 2 AllgStuPO erfolgen muss, da sonst kein Abschluss erteilt werden kann.
Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nach § 70 Abs. 1 Satz 4 AllgStuPO nicht zulässig.
Beachten Sie bitte, dass für Krankmeldungen keine online erwerbbaren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen akzeptiert werden.
Studierende, die aus familiären und/oder gesundheitlichen Gründen nicht an Präsenzveranstaltungen und/oder Präsenzprüfungen teilnehmen können, haben weiterhin die Möglichkeit, Nachteilsausgleichsmaßnahmen zu beantragen. Das gilt auch für Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Infektion mit Covid-19 haben oder in einem nicht vermeidbaren Kontakt zu Menschen stehen, die laut RKI zur Risikogruppe gehören. Anträge sind so rechtzeitig vor der Prüfung an den Prüfungsausschuss zu stellen, dass eine Bearbeitung und Entscheidung vor Beginn der Prüfung möglich ist.
Anträge auf Nachteilsausgleich im Rahmen von Abschlussarbeiten (z.B. Verlängerung der Bearbeitungsfrist) sollen bereits bei Antrag auf Themenausgabe gestellt werden. Der Nachteilsausgleich gehört nicht zu den Gründen, nach denen lt. StuPO eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist erfolgen kann, d.h. dass zum Beispiel eine befristete Erkrankung während der Bearbeitungszeit diese zusätzlich verlängern kann.
Beim Finden von Alternativen zur Studien- und Prüfungsteilhabe in Präsenz können bei Bedarf die Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten und das Familienbüro der TU Berlin unterstützen.
Aufgrund von § 30 Abs. 4 S. 1 BerlHG erhalten Studierende einen weiteren Prüfungstermin je Modul, wenn sie an einer Studienfachberatung teilgenommen haben. Das gilt nicht für die Abschlussarbeit.
Bis zur Ausgestaltung dieser Vorgabe in der AllgStuPO wird die Regelung an der TU Berlin übergangsweise wie folgt umgesetzt.