Stadt- und Regionalplanung
Stadt- und Regionalplanung, M.Sc.

Kurzprofil

Die Stadt- und Regionalplanung beschäftigt sich mit den vielfältigen Bedürfnissen der Gesellschaft an die bebaute und unbebaute Umwelt und den sich daraus ergebenden Konflikten und Handlungsmöglichkeiten. Im Masterstudium können Sie Ihre eigenen Schwerpunkte setzen: Städtebau und Baukultur, Bestandsentwicklung und Integrierte Stadtentwicklung, Raumplanung, Recht und Verwaltung, Globale Stadtentwicklungsprozesse sowie Stadt- und Regionalforschung.

Im Rahmen des Masterstudiums Stadt- und Regionalplanung besteht für Sie die Möglichkeit, an einem Dual-Degree-Programm mit der Universidad de Buenos Aires / Argentinien teilzunehmen.

Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

AbschlussMaster of Science
Regelstudienzeit4 Semester
Leistungspunkte120
StudienbeginnWintersemester
Zulassungzulassungsbeschränkt
LehrspracheDeutsch / Englisch

Informationen zum Studium

Studienorganisation

Profil

Der Masterstudiengang Stadt- und Regionalplanung versteht sich als Projektstudiengang mit einem hohen Anteil inter- und transdisziplinärer Lehre in Form von Studienprojekten. Der Studiengang soll auf allen Ebenen der räumlichen Planung zur eigenverantwortlichen Tätigkeit qualifizieren. In der Lehre werden im Sinne der interdisziplinären Anforderungen ingenieurwissenschaftliche, soziologische, ökonomische, ökologische, kulturelle und rechtliche Aspekte berücksichtigt. Zur individuellen Spezialisierung wählen die Studierenden zwei der fünf angebotenen Studienschwerpunkte.

Das Studium bereitet auf die Mitarbeit in Verwaltung, Forschung, Trägergesellschaften, in privaten Planungsbüros sowie in vielen weiteren planerisch wirkenden Institutionen vor. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld ist außerdem die grenzüberschreitende Raumplanung im internationalen Kontext. Über die fachlichen Inhalte hinaus sollen insbesondere folgende Kompetenzen vermittelt werden: 

    • Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen;
    • Sensibilität für bestehende gesellschaftliche Verhältnisse;
    • Fähigkeit zur Analyse von Abhängigkeiten zwischen Raumansprüchen und Gesellschaft;
    • Entwicklung von Lösungsansätzen und -strategien vor dem Hintergrund komplexer Problemstellungen;
    • Fähigkeit, interdisziplinär, arbeitsteilig und kooperativ zu arbeiten;
    • Kompetenz des kritischen und gesellschaftlich verantwortlichen Beurteilungsvermögens;
    • Techniken zur Steuerung und Begleitung von Planungsprozessen (z.B. Moderation, Mediation);
    • Reflexion der Rolle des*der Planers*Planerin im gesellschaftlichen Kontext
    • Fähigkeit zur Darstellung und Kommunikation von Informationen, Ideen sowie von Problemen und deren Lösungen gegenüber Fachleuten und Laien.

    Studienverlauf

    Im Pflichtbereich des Studiums müssen Sie Module in den Bereichen Studienprojekte und Planungstheorie belegen sowie die Schwerpunktarbeit schreiben. Hinzu kommt die Masterarbeit.

    Außerdem ist die Teilnahme an einer Studienexkursion vorgeschrieben. Die angebotenen Exkursionen finden zu Zielen außerhalb Berlins statt und haben eine Gesamtdauer von mindestens fünf Tagen. Die Exkursion wird vorzugweise im Rahmen der Studienprojekte belegt.

    Im Wahlpflichtbereich können Sie in den Studienschwerpunkten Module aus zwei der folgenden Schwerpunkte auswählen: Städtebau und Baukultur, Bestandsentwicklung und Integrierte Stadtentwicklung, Raumplanung, Recht und Verwaltung, Globale Stadtentwicklungsprozesse sowie Stadt- und Regionalforschung. Zudem sind im Methodenbereich Module zur Vertiefung der planungspraktischen Fähigkeiten zu belegen.

    Der Wahlbereich dient dem Erwerb zusätzlicher fachlicher, überfachlicher und berufsqualifizierender Fähigkeiten. Wahlmodule können aus dem gesamten Fächerangebot der TU Berlin oder anderer Hochschulen im In- und Ausland gewählt werden. Zudem gibt es in jedem Studiengang ein sogenanntes Mobilitätsfenster, innerhalb dessen Sie einen Auslandsaufenthalt durchführen können.

    Die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen regelt die Studien- und Prüfungsordnung. Darin finden Sie auch einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der den empfohlenen Ablauf des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit von 4 Semestern darstellt:

    Beispielhafter Studienverlaufsplan Master (StuPO 2014)

    Module

    Ein Modul ist eine abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich in der Regel aus verschiedenen Lehrveranstaltungen zusammensetzt. Ein Modul umfasst neben den Präsenzzeiten in den Lehrveranstaltungen auch die Vor- und Nachbereitungszeiten inkl. der zu erbringenden Prüfungs- und ggf. Studienleistungen.

    Detaillierte Informationen zu Leistungspunkten, Inhalten und Lernergebnissen, zugehörigen Lehrveranstaltungen, dem zu erwartenden Arbeitsaufwand, den Voraussetzungen für die Teilnahme, Prüfungsform und -modalitäten, Angaben zur Benotung sowie zur Dauer des Moduls finden Sie in den jeweiligen Modulbeschreibungen.

    Die Pflicht- und Wahlpflichtmodule Ihres Studiengangs werden in der Modulliste bzw. im Modulkatalog zusammengefasst. Aus der Modulliste können Sie ersehen, welche Module in den einzelnen Bereichen Ihres Studiengangs (z.B. Pflicht-, Wahlpflicht-, Vertiefungsbereich) anerkannt werden können. Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei Ihrer weiteren Studienverlaufsplanung. Nachträgliche Änderungen der Zuordnungen sind in der Regel nicht möglich.

    Lehrveranstaltungen

    Module setzen sich in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die online oder in Präsenz stattfinden können.

    Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis der TU Berlin. Dort können Sie gezielt nach Veranstaltungen suchen oder sich für Ihr aktuelles Studiensemester gemäß der gültigen Studien- und Prüfungsordnung und dem Studienverlaufsplan Veranstaltungsvorschläge passend für Ihren Studiengang anzeigen lassen. Mit den gewünschten Lehrveranstaltungen können Sie sich Ihren persönlichen Stundenplan zusammenstellen.

    Weitere inhaltliche Details zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sind auch auf den Webseiten der anbietenden Fachgebiete oder auf der ISIS-Plattform einsehbar.

    Projektbörse

    Weitere Informationen zur Projektbörse finden Sie im ISIS-Kurs.

    Praktikum

    Allgemeines

    Das Praktikum ist aufgrund der angestrebten Praxisorientierung des Studiengangs Stadt- und Regionalplanung ein unverzichtbarer Bestandteil des Studiums. Das Praktikum soll über die in den Studienprojekten vermittelten Erkenntnisse und Erfahrungen hinaus ein praxisnahes Studium fördern, eine Orientierungshilfe für das künftige Berufsfeld sein und Anregungen zur praktischen Anwendung der in der Universität erworbenen Vorkenntnisse geben.

    Die zentralen Informationen zu Praktika im Masterstudiengang Stadt- und Regionalplanung entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:

    Praktikumsleistung

    Die wichtigsten Praktikumsanforderungen sind im Folgenden aufgelistet:

    • Vor Aufnahme des Studiums soll ein Praktikum im Umfang von mindestens 120 Stunden absolviert werden. Entsprechende Leistungen können auch während des Masterstudiums erbracht werden.
    • 120 Stunden Praktikum entspricht 4 Wochen à 40 Stunden pro Woche; eine Absolvierung des Praktikums in Teilzeit ist möglich.
    • Mehrere Praktika können absolviert werden; Praktika an einer Praktikumsstätte von weniger als 4 Wochen Dauer in Vollzeit (bei Teilzeit entsprechend länger) können jedoch NICHT angerechnet werden.
    • Wird die gesamte Praktikumszeit in einer Praktikumsstätte absolviert (d.h. 120 Stunden in Voll- oder Teilzeit), so ist nachzuweisen, dass in mindestens zwei Tätigkeitsfeldern Einblicke gewonnen wurden.
    • Praktische Tätigkeiten, die vor und während eines vorangegangenen Hochschulstudiums erbracht wurden, können angerechnet werden.
    • Das Praktikum oder die Praktika müssen spätestens bis zur Anmeldung der letzten Modulprüfung nachgewiesen werden.

    Anerkennung von Praktika

    Die Ausstellung des Praktikumsnachweises erfolgt durch die*den Praktikumsbeauftragte*n. Diese*r prüft, ob das Praktikum bzw. die Praktika den Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung sowie der Praktikumsrichtlinie entsprechen. Der Praktikumsnachweis ist zur Vorlage bei der Anmeldung zur Masterprüfung notwendig! Für die Anerkennung Ihrer Praktika kommen Sie bitte in die Sprechstunde der*des Praktikumsbeauftragten (Kontakt siehe unten).

    Folgendes bringen Sie bitte in die Sprechstunde mit:

    1.     Praktikumszeugnis (Original & Kopie) mit:

    • Originalunterschrift und Briefkopf der Institution
    • Angaben zum Zeitraum des Praktikums
    • Angaben zur Intensität (Stunden / Woche) und Inhalt / Art der Tätigkeit

    2.     Praktikumsbericht

    Bringen Sie zur Anerkennung bitte einen selbst erstellten, formlosen Bericht mit, der die folgenden Angaben und Ausführungen enthält:

    • Ihr Name und Ihre Kontaktangaben (Adresse, E-Mail-Adresse);
    • Angaben zur Praktikumsstelle (Anschrift, Ansprechpartner, ggf. Abteilung etc.);
    • Angaben zur Dauer und Intensität (Stunden / Woche, Stunden / Monat o.ä.) des Praktikums;
    • eine eigene Beschreibung der Praktikumsinhalte (1/4 Seite oder mehr);
    • eine eigene Einschätzung des Praktikums (1/4 Seite oder mehr);
    • eigene Unterschrift

    Praktikumsbeauftragter

    Dr.-Ing. Andreas Brück

    Tel: 030 314-28100
    E-Mail

    Sprechstunde
    Dienstags 11:00 bis 12:00 Uhr in Raum B 10
    (oder nach Vereinbarung via E-Mail)

    Besucheranschrift
    Technische Universität Berlin
    Institut für Stadt- und Regionalplanung
    Praktikanten-Obmann
    B-Gebäude, Raum B 104, Sek. B10
    Hardenbergstraße 40a
    10623 Berlin

    Auslandsaufenthalt

    Internationale Kooperationen des Studiengangs und der Fakultät ermöglichen Ihnen einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule in Europa oder weltweit. Außerdem bietet Ihnen die TU Berlin Unterstützung bei einem internationalen Praktikumsvorhaben. Die konkreten Möglichkeiten sowie weiterführende Links zu den Voraussetzungen, Terminen und Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Webseite Studium & Praktika im Ausland.

    Dual-Degree-Programm

    Im Rahmen des Masterstudiums Stadt- und Regionalplanung besteht für Sie zudem die Möglichkeit, an einem Dual-Degree-Programm mit der Universidad de Buenos Aires / Argentinien teilzunehmen.

    Teilzeitstudium

    Das Studium an der TU Berlin ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es ist jedoch möglich, in Teilzeit zu studieren, so dass Sie pro Semester nur die Hälfte der vorgesehenen Studienleistungen erbringen. Hochschulsemester in Teilzeit werden somit auch nur als halbes Fachsemester gezählt.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Beantragung und zu den Auswirkungen eines Teilzeitstudiums hält das Studierendensekretariat für Sie bereit.

    Neben- und Gasthörerschaft

    In den zulassungsbeschränkten Studiengängen der Fakultät VI werden Neben- und Gasthörer*innen grundsätzlich nur in Vorlesungen zugelassen. Sie benötigen hierfür eine Teilnahmegenehmigung, die von dem*der Dozent*in der Lehrveranstaltung und der Fakultät (Studiendekan*in) unterzeichnet werden muss.

    Die Prüfungsmodalitäten für Nebenhörer*innen und die Vergabe von Leistungspunkten werden mit den jeweiligen Dozent*innen abgestimmt. Den Nachweis der erbrachten Leistungen mit Note und Leistungspunkten erhalten Sie von dem jeweiligen Fachgebiet. Ihre Teilnahme an Prüfungen kann der*die Dozent*in ablehnen, wenn die eigenen Prüfungskapazitäten ausgelastet sind.

    Gasthörer*innen sind grundsätzlich nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen.

     

    Antragsverfahren

    Die Antragsformulare sowie weitere Informationen hält das Studierendensekretariat für Sie bereit. Bitte füllen Sie Ihren Antrag vollständig aus und holen anschließend das Einverständnis der jeweiligen Dozent*innen der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie der Fakultät ein. Dies geschieht in der Regel rein elektronisch mit digitalen Unterschriften und per E-Mail. Bitte wenden Sie sich für das Einverständnis der Fakultät ausschließlich an studienbuero(at)fak6.tu-berlin.de.

    Nachdem der Antrag vom Studierendensekretariat geprüft wurde, wird der Vorgang automatisch an die ZE Campusmanagement weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann Ihren TU-Account per E-Mail. Mit diesem wird Ihnen u.a. der Zugang auf die ISIS-Plattform ermöglicht.

    Qualitätssicherung im Studiengang

    Die folgenden Instrumente der Qualitätssicherung werden regelmäßig im Studiengang durchgeführt:

    • Studiengangs-Review-Verfahren (alle fünf bis sechs Jahre)
    • Lehrkonferenzen (mindestens einmal jährlich)
    • Lehrveranstaltungsevaluationen (mindestens alle drei Semester)

    Zu diesen und weiteren Angeboten der Qualitätssicherung informiert das Referat Studium und Lehre der Fakultät auf der Seite Qualität in Studium und Lehre.

    Aktuelle Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen werden angemeldeten Benutzer*innen zur Verfügung gestellt (zum Öffnen der Dateien ist die Anmeldung im TU-Portal erforderlich).

    Studentische Studienfachberatung

    Wenn Sie weitergehende Fragen haben, die Ihnen diese Webseite nicht beantwortet, können Sie sich gerne an die studentische Studienfachberatung wenden. Sie bietet individuelle Unterstützung und Beratung und veranstaltet regelmäßig Informationsveranstaltungen für neue Studierende.

    Die Webseite der studentischen Studienfachberatung sowie weitere Ansprechpersonen finden Sie unter Downloads & Beratung.

    Prüfungsangelegenheiten

    Allgemeine Prüfungsangelegenheiten

    Die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin regelt die allgemeine Organisation und Durchführung des Studiums und der Prüfungen für alle Studiengänge der TU Berlin. Ergänzt wird die AllgStuPO durch die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs, die die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums sowie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen in Ihrem Studiengang regelt.

    Auf den Webseiten des Referats Prüfungen sowie Ihres Prüfungsausschusses finden Sie alle allgemeinen und studiengangsspezifischen Informationen zu Prüfungsangelegenheiten - von der Prüfungsanmeldung bis zu Plagiaten. Hier finden Sie auch die für Sie zuständigen Ansprechpersonen

    Modulprüfungen

    Module werden studienbegleitend mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Mit einer Modulprüfung wird festgestellt, in welchem Umfang die Studierenden die Lernergebnisse des Moduls erreicht haben.

    Gemäß Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin werden die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen, Portfolioprüfungen, Hausarbeiten oder Referaten erbracht. Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs kann darüber hinaus weitere Prüfungsformen vorsehen.

    Modulprüfungen werden in der Regel bei der nächsten regulären Prüfungsmöglichkeit eines Moduls abgelegt. Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt online über das Moseskonto/MTS/Modulprüfungen, anderenfalls teilen Ihnen die Dozent*innen weitere Anmeldemöglichkeiten mit.

    Bitte beachten Sie unbedingt die An- und Abmeldefristen! Eine angemeldete Prüfung muss beendet werden, sofern Sie nicht in der angegebenen Frist zurücktreten. Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen oder keine Prüfungsleistungen einreichen, wird die Prüfung mit nicht bestanden bewertet bzw. die Prüfungsleistung nicht bepunktet.

    Außerhalb der Abmeldefristen kann der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung aus wichtigem Grund erklärt werden (z.B. Krankheit). Der Rücktritt muss spätestens am Tag der Prüfung oder der ersten Prüfungsleistung dem*der Prüfer*in und dem Referat Prüfungen angezeigt werden. Rücktrittsgründe müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen beim Referat Prüfungen nachgewiesen werden.

    Nicht bestandene Modulprüfungen können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden. Durch Teilnahme an einer Studienfachberatung wird Ihnen zusätzlich ein vierter Prüfungsversuch gewährt. Die Anmeldung zur zweiten und dritten Wiederholungsprüfung erfolgt persönlich beim Referat Prüfungen.

    In Bachelorstudiengängen gelten im ersten Fachsemester erstmals nicht bestandene Modulprüfungen als nicht unternommen (s.g. Freiversuchsregelung). Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

    Gegen Prüfungsbewertungen können Studierende nach Bekanntgabe der Prüfungsbewertung Gegenvorstellung erheben, um eine Überarbeitung und Abänderung der Prüfungsbewertung zu erreichen.

    Detaillierte Informationen zu Prüfungsformen, An- und Abmeldungen, Rücktritten, Wiederholungen von Modulprüfungen sowie Bewertungen von Prüfungsleistungen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

    Bei Fragen zu den einzelnen Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an das anbietende Fachgebiet.

    Sollten Sie allgemeine Fragen zur Prüfungsorganisation haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen von Prüfungen und Prüfungsbewertungen benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

    Abschlussarbeit

    Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsarbeit und zugleich Teil der wissenschaftlichen Ausbildung. Die Bearbeitungszeit sowie die Voraussetzungen für die Anmeldung werden in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) geregelt. Die Abschlussarbeit kann nach Festlegung in der StuPO um eine mündliche Aussprache (Disputation) ergänzt werden.

    Die Abschlussarbeit kann auch als Gruppenarbeit oder auch in Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der Universität angefertigt werden.

    Den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit mit dem Vorschlag für eine*n Erstprüfer*in und gegebenenfalls eines Themas sowie dem Nachweis der ggf. gemäß StuPO geforderten Voraussetzungen richten Sie an das Referat Prüfungen.

    Nicht bestandene Abschlussarbeiten können grundsätzlich zwei Mal wiederholt werden.

    Detaillierte Informationen zur Anmeldung, Rücktritt, Wiederholungen sowie Bewertungsmodalitäten finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) der TU Berlin.

    Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrer Abschlussarbeit wenden Sie sich bitte direkt an den*die Erstprüfer*in bzw. das betreuende Fachgebiet.

    Sollten Sie allgemeine Fragen zur Abschlussarbeit haben oder Hilfe bei Konflikten im Rahmen der Erstellung oder Bewertung der Abschlussarbeit benötigen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss.

    Plagiate, Täuschung und Ordnungsverstöße

    Versucht ein*e Kandidat*in, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Einwirken auf Prüfungsorgane zu beeinflussen, wird er*sie von dem*der Prüfer*in von dieser Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfung wird in diesem Fall mit „nicht ausreichend“ oder „nicht bestanden“ bewertet und ist zu wiederholen.

    Eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch liegt insbesondere vor, wenn Quellen (für Texte, Graphiken, Tabellen und Bilder) einschließlich Internetquellen unverändert oder abgewandelt wiedergegeben werden, ohne dass diese als solche kenntlich gemacht sind. Das gilt auch, wenn eine schriftliche Arbeit für mehrere Studienleistungen oder Prüfungen verwendet wird. Auch die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel und die Fälschung empirischer Daten sind als Täuschung zu werten.

    Im Wiederholungsfall einer Täuschung kann der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen, was zu einer Exmatrikulation führen kann.

    Ausführliche Informationen zu Täuschung und Ordnungsverstößen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

    Nachteilsausgleich

    Wer aus triftigen Gründen (z.B. Behinderung oder chronische Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschutz, Pflege und Betreuung naher Angehöriger) nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Nachteilsausgleich. Dieser erfolgt durch Bestimmung eines anderen Termins, einer verlängerten Dauer oder Bearbeitungszeit, eines anderen Orts, einer anderen Form, der Zulassung von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen oder auf andere geeignete Weise.

    Über den Nachteilsausgleich entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des*der Studierenden.

    Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

    Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die Psychologische Beratung oder das Familienbüro der TU Berlin wenden.

    Anerkennung von Leistungen

    Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Auf Antrag des*der Studierenden werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule oder rechtlich gleich gestellten Einrichtung des In- und Auslands erbracht wurden, anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den im Studiengang vorgeschriebenen Modulen bestehen (s. Modulliste).

    Der Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

    Vor Antritt eines Auslandssemesters empfehlen wir Ihnen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

    Ausführliche Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

     

    Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten

    Außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen (z.B. berufliche Qualifikationen) werden angerechnet, sofern diese gleichwertig zu den in den Modulen beschriebenen Inhalten und Lernergebnissen sind. Außerhochschulische Kompetenzen können bis zur Hälfte der für den Studiengang insgesamt vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden.

    Der Antrag auf Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen inkl. der notwendigen Nachweise ist schriftlich an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten.

    Weitere Informationen finden Sie in der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO).

    Auslandsaufenthalt

    Alle Studiengänge sind so organisiert, dass Studierende einen Auslandsaufenthalt ohne Benachteiligungen durchführen können; so muss ein Mobilitätsfenster vorgesehen werden und in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) Ihres Studiengangs gekennzeichnet sein.

    Die Mobilität der Studierenden wird durch eine transparente Anerkennungspraxis unterstützt. Vor Antritt eines Auslandssemesters wird empfohlen, sich die Anerkennungsfähigkeit der zu erbringenden Leistungen in Form eines „Learning Agreements“ durch den Prüfungsausschuss bestätigen zu lassen.

    Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung & Äquivalenzen.

    BAföG-Bescheinigung

    Für ein Erststudium oder ein erstes Masterstudium können deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Antrag muss beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.

    Während des Studiums findet einmal (beim Übergang vom vierten zum fünften Semester) eine Leistungsüberprüfung statt. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die für Ihren Studiengang üblichen Leistungen erbracht haben.

    Die*den für Ihren Studiengang zuständige*n BAföG-Beauftragte*n finden Sie unter Beauftragte und Gremien. Die Beauftragten sind im Wesentlichen für die Beglaubigung von Leistungsnachweisen zuständig, die als Voraussetzung für einen BAföG-Antrag benötigt werden.

    Prüfungsausschuss

    Spezifische Informationen, die für Ihren Studiengang relevant sind, Kontaktdaten und weiterführende Links finden Sie auf der Webseite Ihres Prüfungsausschusses.

    Downloads & Beratung

    Studentische Studienfachberatung

    Die studentische Studienfachberatung bietet Informationen für Studieninteressierte sowie Unterstützung bei allgemeinen und spezifischen Anliegen rund um den Bachelor- und Masterstudiengang Stadt- und Regionalplanung.

    Allgemeine Studienberatung

    Die Allgemeine Studienberatung der TU Berlin unterstützt Studieninteressierte und Studierende bei Fragen zur Studienwahl, zur Studienorganisation oder auch bei Problemen während des Studiums.

    Bewerbung & Zulassung

    Studiengangsteckbrief

    Studieninteressierte finden eine hilfreiche Kurzübersicht zu den wichtigsten Fakten auch im Studiengangsteckbrief.

    Termine und Fristen

    Die relevanten Fristen, Zeiträume und Semestertermine finden Sie auf folgender Seite des Studierendensekretariats.