Lehreinheit LA OEKUP

Prüfungsausschuss

Die Organisation der Prüfungen obliegt dem Prüfungsausschuss. Er ist zuständig für die Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die Aufstellung der Listen der Prüfer*innen und der Beisitzer*innen sowie die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende mit länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung. Der Prüfungsausschuss achtet insbesondere darauf, dass die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung eingehalten werden.

Im Prüfungsausschuss haben Hochschullehrer*innen die Mehrheit der Stimmen; ein Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin führt den Vorsitz.

    Anerkennungsverfahren

    Anerkennung von Studienleistungen für Studierende der TU Berlin

    Zur Anerkennung von Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, ist ein Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B) inkl. einer Liste der Äquivalenzen und den Leistungsnachweisen mit Bestätigung der anderen Universität(en) an den Prüfungsaussch einzureichen.

    Die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modullisten können Sie der Webseite Ihres Studiengangs entnehmen. Die Kontaktdaten des Prüfungsausschusses finden Sie untenstehend.

    Anerkennung im Rahmen des Wechsels von Studiengängen

    Studierende, die an anderen Universitäten studieren und eine Einstufung in einen der oben genannten Studiengänge der TU Berlin beim Immatrikulationsbüro beantragen wollen, müssen vorher ihre Leistungen beim Prüfungsausschuss anerkennen lassen und werden durch den Prüfungsausschuss in ein Fachsemester eingestuft.

    Die Antragstellung ist mit dem Verfahren "Anerkennung von Studienleistungen für Studierende der TU Berlin" identisch. Außerdem füllen Sie bitte zusätzlich das Formular Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) aus. Sollte eine Einstufung in ein höheres Fachsemester angestrebt werden, so ist der Antrag zwei Monate vor den Bewerbungsausschlussfristen beim Prüfungsausschuss zu stellen. Das höhere Fachsemester in Ihrer Bewerbung muss gleichlautend mit dem Fachsemester sein, in welches Sie vom Prüfungsausschuss eingestuft werden.

    Anerkennung der Gleichwertigkeit von Studiengängen

    Für die Prüfung der Gleichwertigkeit anderer Studiengänge mit den o.g. Studiengängen der TU Berlin soll der Antrag folgende Dokumente umfassen: Diplom-, Bachelor-, oder Master-Zeugnis mit Angabe der ETCS und Noten. Für den Bereich der Landschaftsarchitektur sind zusätzlich Darstellungen der Studienprojekte (Entwürfe) beizufügen.

    Studierende aus dem Ausland

    Studierende aus dem Ausland wenden sich für die Herstellung des Erstkontakts ans Referat Studierendenmobilität.

    Verlängerung von Prüfungszeiträumen

    Anträge auf Verlängerung von Prüfungszeiträumen sind formlos einzureichen und müssen folgende Angaben beinhalten:

    • Name, Matrikelnummer,
    • Modulnummer und -bezeichnung
    • Ursprünglicher Zeitraum / Abgabedatum
    • Neuer Zeitraum / Abgabedatum
    • Begründung
    • Stellungnahme der*des Modulverantwortlichen / Betreuenden (mit Unterschrift und Stempel)

    Mitglieder des Prüfungsausschusses

    VorsitzendeProf. Dr. Birgit Kleinschmit
    Stellvertretende VorsitzendeProf. Barbara Hutter
    Prof. Dr. Eva Paton

    Hinweis

    Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen immer an das Sekretariat des Prüfungsausschusses. Auch Ihre Anträge reichen Sie bitte beim Sekretariat ein.

    Kontakt

    Angelika Richter

    Sekretariat Prüfungsausschuss

    info@pa-ilaup-ioe.tu-berlin.de

    Sekretariat EB 16
    Raum EB 307
    Adresse Straße des 17. Juni 145
    10623 Berlin

    Standort

    • Marker  Prüfungsausschuss Landschaftsarchitektur / Ökologie und Umweltplanung

    Weitere Informationen & Downloads