Die Organisation der Prüfungen obliegt dem Prüfungsausschuss. Er ist zuständig für die Anerkennung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die Aufstellung der Listen der Prüfer*innen und der Beisitzer*innen sowie die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für Studierende mit länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung. Der Prüfungsausschuss achtet insbesondere darauf, dass die Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung eingehalten werden.
Im Prüfungsausschuss haben Hochschullehrer*innen die Mehrheit der Stimmen; ein Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin führt den Vorsitz.
Der Prüfungsausschuss ist für folgende Studiengänge zuständig:
Zur Anerkennung von Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, ist ein Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil B) inkl. einer Liste der Äquivalenzen und den Leistungsnachweisen mit Bestätigung der anderen Universität(en) an den Prüfungsaussch einzureichen.
Die Studien- und Prüfungsordnung sowie die Modullisten können Sie der Webseite Ihres Studiengangs entnehmen. Die Kontaktdaten des Prüfungsausschusses finden Sie untenstehend.
Studierende, die an anderen Universitäten studieren und eine Einstufung in einen der oben genannten Studiengänge der TU Berlin beim Immatrikulationsbüro beantragen wollen, müssen vorher ihre Leistungen beim Prüfungsausschuss anerkennen lassen und werden durch den Prüfungsausschuss in ein Fachsemester eingestuft.
Die Antragstellung ist mit dem Verfahren "Anerkennung von Studienleistungen für Studierende der TU Berlin" identisch. Außerdem füllen Sie bitte zusätzlich das Formular Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen (Teil A) aus. Sollte eine Einstufung in ein höheres Fachsemester angestrebt werden, so ist der Antrag zwei Monate vor den Bewerbungsausschlussfristen beim Prüfungsausschuss zu stellen. Das höhere Fachsemester in Ihrer Bewerbung muss gleichlautend mit dem Fachsemester sein, in welches Sie vom Prüfungsausschuss eingestuft werden.
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit anderer Studiengänge mit den o.g. Studiengängen der TU Berlin soll der Antrag folgende Dokumente umfassen: Diplom-, Bachelor-, oder Master-Zeugnis mit Angabe der ETCS und Noten. Für den Bereich der Landschaftsarchitektur sind zusätzlich Darstellungen der Studienprojekte (Entwürfe) beizufügen.
Studierende aus dem Ausland wenden sich für die Herstellung des Erstkontakts ans Referat Studierendenmobilität.
Anträge auf Verlängerung von Prüfungszeiträumen sind formlos einzureichen und müssen folgende Angaben beinhalten:
Vorsitzende | Prof. Dr. Birgit Kleinschmit |
Stellvertretende Vorsitzende | Prof. Barbara Hutter Prof. Dr. Eva Paton |
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen immer an das Sekretariat des Prüfungsausschusses. Auch Ihre Anträge reichen Sie bitte beim Sekretariat ein.
Sekretariat | EB 16 |
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Raum | EB 307 |
Adresse | Straße des 17. Juni 145 10623 Berlin |